Bundestag verabschiedet Gesetz zur Förderung der Weiterbildung im Strukturwandel (Arbeit-von-morgen-Gesetz)

Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, es enthält Sonderbestimmungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

I. Verfahrensgang
10.03.2020 Gesetzesentwurf
23.04.2020 Beschlussempfehlung
24.04.2020 Gesetzesbeschluss
28.05.2020 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

II. Hintergrund

Das Gesetz soll grundsätzlich das Kurzarbeitergeld vereinfachen und die Weiterbildung fördern. Es soll an das "Qualifizierungschancengesetz" anknüpfen. Kurzarbeit soll danach in Zukunft weitestmöglich mit Qualifizierung verknüpft werden. Das Qualifizierungschancengesetz soll durch eine zweite Förderlinie erweitert werden. Dadurch sollen höhere Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für die Qualifizierung sowie zum Lohn möglich werden.

III. Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes: 

 Die elektronische Arbeitslosmeldung ist erst ab Januar 2022 möglich.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.08.2019,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln


zurück