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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Änderung bei Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So gab es etwas bei der Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsverfahren eine Änderung.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz — PostModG; BGBl. 2024 I Nr. 236 vom 18.7.2024) wurden u.a. die Laufzeitvorgaben beim Briefversand der Post geändert. Die Fiktion der Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Sozialverwaltungsrecht orientiert sich an diesen Postlaufzeiten. Durch die veränderten Postlaufzeiten gilt seit dem 1.1.2025 für das Sozialverwaltungsverfahren, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt bei Übermittlung durch die Post nicht mehr am dritten, sondern künftig am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt. Die Änderung bei dieser sog. Bekanntgabefiktion wird entsprechend bei elektronischen Verwaltungsakten nachvollzogen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.01.2025 14:58
Quelle: BMAS PM v. 19.12.2024

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