Otto Schmidt Verlag

News


EuGH v. 11.7.2024 - C-196/23
Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Er erklärte damit ein spanisches Gesetz für unwirksam, das kein Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter vorsah für den Fall, dass die Beendigungen der Arbeitsverhältnisse dadurch verursacht wurden, dass der Arbeitgeber in den Ruhestand tritt.

Aktuell im ArbRB
Bei einer fristgerechten Kündigung in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses ist neben dem Betriebsrat ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten und anzuhören. Wird dieses Beteiligungsrecht verletzt, ist die Wartezeitkündigung allein deswegen unwirksam. Der Beitrag zeichnet alle Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. In einer Politikwerkstatt mit über einhundert Fachexpert*innen unterschiedlicher Disziplinen und den Sozialpartnern wurden zentrale Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten diskutiert. Das BMAS reagiert mit diesen Empfehlungen auf den formulierten Auftrag im Koalitionsvertrag.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 7.5.2024 - 5 Sa 98/23
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist regelmäßig erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung Bescheinigungen einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken. Ist der Beweiswert erschüttert, hat der Arbeitnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden.

ArbG Köln v. 25.4.2024 - 8 Ca 423/24
Das systematische Angebot des Arbeitgebers, unbefristet grundsätzlich nur Teilzeit-Stellen anzubieten, befristet jedoch die Arbeitszeit auf eine Vollzeit-Stelle zu erhöhen, deren Verlängerung nach qualitativen und quantitativen Leistungskriterien sowie den Abwesenheitszeiten und der Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzdiensten „verdient“ werden kann, stellt keinen geeigneten Sachgrund für eine Angemessenheitskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung i.S.d. § 307 BGB dar.

ArbG Aachen v. 23.4.2024 - 2 BV 56/23
Für die Annahme eines relativ verselbstständigten Betriebsteils i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG genügt es, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (im Anschluss an BAG v. 21.6.2023 – 7 ABR 19/22). Die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebietes tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können somit einen eigenen Betriebsrat wählen.

LAG Berlin-Brandenburg v. 2.7.2024 - 7 Sa 1125/23
Der Dienstvertrag zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner Juristischen Direktorin ist nicht sittenwidrig. Das darin vereinbarte Übergangsgeld für die Zeit zwischen einer Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Renteneintritt ist nicht grundsätzlich zu beanstanden. Die fristlose Kündigung durch den RBB ist wirksam.

ArbG Köln v. 3.7.2024 - 17 Ca 543/24
Die von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen einer Mitarbeiterin, die an dem sog. "Potsdamer Treffen" teilgenommen hatte, sind unwirksam. Die Mitarbeiterin trifft aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur eine sog. einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht.

LAG Nürnberg v. 24.4.2024, 2 Sa 293/23
Erfolgt eine Zielvorgabe entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung nicht oder zu einem so späten Zeitpunkt, dass ihr keinerlei sinnvolle Anreizfunktion mehr zukommen kann, kann der Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig machen. Zielvereinbarungen und Zielvorgaben unterscheiden sich grundlegend.

Aktuell im ArbRB
Bei einer betriebsbedingten Kündigung geht es stets um ein dringendes betriebliches Erfordernis, das der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegensteht. Das KSchG ist dem Wortlaut nach betriebsbezogen und allenfalls unternehmensbezogen, nicht jedoch konzernbezogen. Dies bietet innerhalb eines Konzerns kündigungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, deren Reichweite und Grenzen der Beitrag untersucht.

Am 27. Juni 2024 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Mario Eylert im Alter von 71 Jahren verstorben. Dr. Eylert wurde 2001 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Dort prägte er u.a. die Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht maßgeblich.

LAG Köln v. 28.6.2024 - 9 TaBV 52/23
Das LAG Köln hat Beschlüsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, für unwirksam erklärt. Es hat damit die vorausgegangene Entscheidung des ArbG Bonn bestätigt.

ArbG Berlin v. 7.5.2024 - 36 BV 10794/23
Das ArbG Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.

LAG Baden-Württemberg v. 19.6.2024 - 4 Sa 26/23
Eine festgestellte Vergütungsdifferenz zwischen dem Arbeitsentgelt einer Arbeitnehmerin und dem der männlichen Vergleichsgruppe ist ein Indiz für eine Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit. Die entsprechende Vermutung muss der Arbeitgeber im Sinne eines Vollbeweises widerlegen.

BSG v. 27.6.2024 - B 2 U 3/22 R
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt.

EuGH v. 27.6.2024 - C-284/23
Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage - wie im deutschen Recht - kann u.U. zu kurz zu sein.

LAG Nürnberg v. 2.5.2024, 2 Ta 26/24
Die im Vergleich übernommene Verpflichtung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit dem Gesamtprädikat "gut" und den üblichen Schlussformulierungen zu erteilen, rechtfertigt keine Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, der Kläger hätte befürchten müssen, ein nur durchschnittliches Arbeitszeugnis ohne die üblichen Schlussformulierungen zu erhalten.

Aktuell in der ZFA
Der Beitrag schildert die neueren Entwicklungen zur Tariftreuepflicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Im Zentrum steht die Frage nach deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zudem wird die Vereinbarkeit von Tariftreueverpflichtungen mit der Koalitionsfreiheit diskutiert.

EuGH v. 20.6.2024 - C-540/22
Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Der Mitgliedstaat, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben.

Die Bundesregierung hat heute eine von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie u.a. bei den digitalen Arbeitsverträgen vorgeschlagen.

BAG v. 20.6.2024 - 8 AZR 253/20
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt. Ein Arbeitgeber, der als Medizinischer Dienst Gesundheitsdaten eines eigenen Arbeitnehmers verarbeitet, ist nicht verpflichtet zu gewährleisten, dass überhaupt kein anderer Beschäftigter Zugang zu diesen Daten hat.

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 167/23
Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) die in § 20a Abs. 1 IfSG a.F. aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, sind die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dem Arbeitnehmer steht nur ein anteilig kürzerer Urlaubsanspruch zu.

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 192/23
Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) durften in der Zeit vom 16.3.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber allerdings nicht berechtigt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 11.6.2024 - 26 Ta (Kost) 6017/24
§ 12a ArbGG steht der Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. Anwälte, die im Rahmen des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig sind, erhalten die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Während das Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung regelmäßig eine Zusammenhangstätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG darstellt, wenn nicht über den Einstellungsantrag eine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat (dazu Nr. 3328 VV RVG), handelt es sich bei Beschwerdeverfahren auch in Zwangsvollstreckungssachen um eigene Angelegenheiten, § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG.

Aktuell im ArbRB
Die Teillegalisierung von Cannabis nehmen viele Unternehmen nicht nur zum Anlass, erstmals den betrieblichen Umgang mit dieser Droge zu regeln (s. hierzu Grimm/Krülls, ArbRB 2024, 139 ff.), sondern sie stellen auch bereits bestehende Alkohol- bzw. Rauchverbote auf den Prüfstand. Der Beitrag legt dar, welche Regelungsmöglichkeiten insoweit bestehen und was dabei nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung und aufgrund aktueller Trends (z.B. E Zigaretten) zu beachten ist.

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht, der eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb vorsieht.

Zum 1.7.2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am 14.6.2024 zugestimmt.

LAG Niedersachsen v. 28.5.2024 - 10 Sa 698/23
Die Entschädigungsklage eines Fachhochschulprofessors ist auch vor dem LAG Niedersachsen erfolglos geblieben. Dieser hatte Schmerzensgeld iHv mindestens 50.000 € wegen Mobbings und wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften erstreiten wollen. Er war der Meinung, das Land habe schuldhaft seine ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht verletzt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 6.6.2024 - 26 Ta (Kost) 6024/24
Das Verfahren nach § 33 RVG setzt im Unterschied zum Verfahren nach § 32 RVG i.V.m. § 63 GKG einen Antrag voraus. Eine (hinreichende) Beschwer verlangt eine Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem ursprünglichen Begehren des Antragsstellers. Lag niemals ein Antrag vor, gibt es kein Begehren, von dem die Entscheidung abweichen könnte.

LAG Berlin-Brandenburg v. 5.6.2024 - 26 Ta (Kost) 6015/24
Wird eine außerordentliche Kündigung in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung ausgesprochen und folgt zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere ordentliche Kündigung, verringert nicht allein die Existenz der ersten - mit der außerordentlichen Kündigung in zeitlichem Zusammenhang ausgesprochenen - ordentlichen Kündigung den Streitwert unter den Betrag, der anzusetzen wäre, wenn zunächst nur eine außerordentliche und deutlich später eine ordentliche Kündigung ausgesprochen worden wäre.

LAG Berlin-Brandenburg v. 4.4.2024 - 5 Sa 894/23
Die fristlose Kündigung eines in der arabischen Redaktion der Deutschen Welle beschäftigten gehobenen Redakteurs wegen antisemitischer Äußerungen ist wirksam. Als sog. Tendenzträger war er verpflichtet, sowohl bei seiner Arbeitsleistung als auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenz, das heißt die grundsätzlichen Zielsetzungen, der Deutschen Welle zu verstoßen. Dazu gehören die Grundsätze, das Existenzrecht Israels nicht in Frage zu stellen und sich gegen Antisemitismus sowie jegliche Versuche, diesen zu verbreiten, einzusetzen.

LAG Köln v. 19.1.2024 - 7 GLa 2/24
Der Status als Vorfeld-Initiator einer Betriebsratswahl stellt keinen geeigneten Aspekt dar, um die Interessenabwägung im Hinblick auf den allgemeinen Beschäftigungsanspruch zu entscheidend zu beeinflussen. Die besonderen Kündigungsschutzregelungen für bestimmte Personengruppen im Rahmen der Betriebsverfassung sollen in erster Linie die Wahl der Betriebsverfassungsorgane und die Kontinuität ihrer Arbeit sichern. § 15 KSchG dient damit nicht primär den persönlichen Interessen des erfassten Personenkreises, sondern den kollektiven Interessen der Belegschaft an der unabhängigen und von willkürlichen Maßnahmen der arbeitgebenden Partei nicht bedrohten Amtsführung des Betriebsrats.

LAG Niedersachsen v. 10.4.2024 - 2 Sa 642/23
Ein Arbeitnehmer, der beim Rückwärtsfahren mit dem Firmenfahrzeug auf dem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz ein dort parkendes Fahrzeug beschädigt, ist mittlere Fahrlässigkeit im oberen Bereich vorzuwerfen. Während des Rückwärtsfahrens ist es erforderlich, sich permanent durch die Benutzung des Innen- und der Außenspiegel sowie durch einen Schulterblick darüber zu vergewissern, dass die avisierte Fahrstrecke frei von Hindernissen ist. Gegebenenfalls muss sich der Fahrer durch einen Beifahrer oder eine dritte Person einweisen lassen.

Aktuell im ArbRB
Die Covid-19-Pandemie ist beendet, das Thema „mobile Arbeit“ ist geblieben. Nach einem zumeist holprigen Start haben inzwischen viele Unternehmen – ggf. gemeinsam mit ihren Betriebsräten – Regelungen zur mobilen Arbeit getroffen. Das mobile bzw. hybride Arbeiten funktioniert in den meisten Fällen störungsfrei. Doch nun rücken vermehrt Fälle in den Fokus, in denen Arbeitgeber einen Missbrauch der im Rahmen der mobilen Arbeit gewährten Freiheiten vermuten. In diesem Beitrag zeigen die Autorinnen auf, wie Unternehmen auf Störfälle, insbesondere eine etwaige Untätigkeit, reagieren können.

LAG Köln v. 2.5.2024 - 6 Sa 274/23
Versäumt der Kläger nicht nur die Klagefrist gem. § 4 KSchG sondern nimmt er darüber hinaus auch noch die später erhobene Kündigungsschutzklage zurück, so hat er das Recht verwirkt, sich später auf die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 174 BGB zu berufen. Damit liegen beide Voraussetzungen der Verwirkung, das Zeitmoment und das Umstandsmoment, vor.

LAG Köln v. 2.5.2024 - 6 Sa 274/23
Versäumt der Kläger nicht nur die Klagefrist gem. § 4 KSchG sondern nimmt er darüber hinaus auch noch die später erhobene Kündigungsschutzklage zurück, so hat er das Recht verwirkt, sich später auf die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 174 BGB zu berufen. Damit liegen beide Voraussetzungen der Verwirkung, das Zeitmoment und das Umstandsmoment, vor.

LSG Baden-Württemberg v. 29.4.2024 - L 1 U 2085/23
Unabdingbare Mindestvoraussetzung für die Anerkennung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 als Arbeitsunfall ist ein Kontakt mit einer Indexperson während einer versicherten, ggfs. betrieblichen Verrichtung. Eine Indexperson ist eine Person, die nachweislich bereits vor dem Versicherten mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert war. Eine solche vorhergehende Infektion kann in der Regel nur durch einen positiven PCR-Test, unter Umständen auch nur durch einen Schnelltest, nachgewiesen werden. Dass die vermeintliche Indexperson vor dem Kontakt unspezifische Symptome gezeigt hatte, reicht nicht aus. 

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht u.a. Maßnahmen vor, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Mit dem Gesetz soll der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.

LAG Köln v. 11.4.2024 - 7 Sa 516/23
Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BurIG würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte. Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht.

BGH v. 5.6.2024 - VIII ZR 150/23
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht.

Aktuell im ArbRB
Nach der Rechtsprechung kann bereits der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer könne eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen einer solchen Verdachtskündigung in Abgrenzung zur Tatkündigung und gibt wichtige Tipps für die praktische Umsetzung.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 12.4.2024 - L 14 U 164/21
Um den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen wird häufig gestritten. Eine problematische Fallgruppe des unversicherten Abwegs hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einer aktuellen Entscheidung neu bewertet: Mit einer Orientierungslosigkeit des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsweg aufgrund von Unterzuckerung liege eine innere Ursache für den Abweg vor. Damit scheide der Versicherungsschutz aus.

BAG v. 22.2.2024 - 6 AZR 126/23
Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT während der Inanspruchnahme von Elternzeit verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar.

ArbG Erfurt v. 23.4.2024 - 6 Ca 40/24
Erschöpft sich die unternehmerische Entscheidung im Wesentlichen darin, Personal einzusparen, so ist sie vom Kündigungsentschluss selbst kaum zu unterscheiden. Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen. Nur so kann das Gericht prüfen, ob die Kündigung missbräuchlich ausgesprochen worden ist.

LAG Berlin-Brandenburg v. 22.5.2024 - 26 Ta (Kost) 6096/23
Bei Virtuellen Optionen handelt es sich um die Einräumung von Chancen. Ob es jemals zu einem Zufluss kommt, ist nach den Optionsbedingungen ungewiss. Zudem fehlt es ihnen an der Fungibilität. Nach bisheriger BAG-Rechtsprechung stellen auch Aktienoptionen im Gegensatz zu anderen Sonderleistungen, die an den Gewinn oder Umsatz des Unternehmens in einem Geschäftsjahr anknüpfen oder individuelle Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb einer bestimmten, überschaubaren Periode zusätzlich honorieren, weniger Gegenleistung für erbrachte Leistungen, sondern vielmehr Gewinnchance und Anreiz für zukünftigen Einsatz dar.

Aktuell in der ZFA
Mit der Mindestlohn-RL (RL (EU) 2022/2041) überschreitet die EU ihre Normsetzungskompetenzen. Wollte man die primärrechtswidrige Richtlinie dennoch ins nationale Recht umsetzen, wären die Kriterien der Mindestlohnfindung nach § 9 MiLoG anzupassen. Für das Koalitions- und Tarifrecht entstünde kein Anpassungsbedarf.

ArbG Essen v. 16.4.2024 - 3 Ca 2231/23
Der Ausschluss von Arbeitnehmern in Elternzeit von der Zahlung eines tariflichen Inflationsausgleichs verstößt gegen das Willkürverbot. Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien beim Kreis der Anspruchsberechtigten einer Sozialleistung wie der Inflationsausgleichsprämie die streitgegenständliche Differenzierung vornehmen dürfen, ist nicht ausreichend höchstrichterlich geklärt und betrifft eine Vielzahl von Arbeitnehmern.

BAG v. 23.5.2024 - 6 AZR 155/23 (A)
Der Sechste Senat des BAG beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des BGH zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen. Da darin eine entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung anderer Senate des BAG liegt, hat der Sechste Senat entsprechende Divergenzanfragen gestellt.

BAG v. 23.5.2024 - 6 AZR 152/22 (A)
In dem laufenden Vorlageverfahren beim EuGH betreffend die mögliche Änderung der Rechtsprechung des BAG zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung hat der Sechste Senat des BAG in Ergänzung der bereits gestellten Vorlagefragen nun den EuGH auch um die Auslegung des Unionsrechts u.a. dazu ersucht, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt ist, wenn die Agentur für Arbeit eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet und sich damit als ausreichend informiert betrachtet.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat wesentliche Schritte der Arbeitsmarktzulassung digitalisiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte sollen gleichermaßen profitieren. Der digitale Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden trage zum Bürokratieabbau bei, teilte die BA mit.

Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet. Die Bundesregierung sieht darin eine ausgewogene Balance zwischen Innovation und Risikoschutz. Sie muss den AI Act nun in nationales Recht umsetzen.

ArbG Berlin v. 22.5.2024 - 37 Ca 12701/23
Die Probezeitkündigung eines Auszubildenden bei dem Springer-Konzern, der ein Video mit dem Titel "Wie entsteht eine Lüge" über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 bei YouTube eingestellt hatte, ist wirksam.

LAG Düsseldorf v. 21.5.2024 - 3 SLa 224/24
Ein Arbeitgeber darf Rot als Farbe einer Arbeitsschutzhose vorschreiben. Ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nur in der Sozialsphäre betroffen, genügen sachliche Gründe wie z.B. die Arbeitssicherheit (bessere Sichtbarkeit) oder die Wahrung einer Corporate Identity in den Werkshallen.

Aktuell im ArbRB
Am Strand sitzen, die Sonne genießen und dem beruhigenden Rauschen der Wellen zuhören: Was auf den ersten Blick an Urlaub erinnert, wünschen sich viele Arbeitnehmer auch während der Arbeit. Workation ist daher schon lange kein neuartiges Phänomen mehr, sondern in vielen Unternehmen bereits gelebte Praxis. Der Beitrag verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Arbeitgeber bei der Workation beachten sollten.

LAG Hamm v. 14.5.2024 - 6 Sa 1128/23 u.a.
Das LAG Hamm hat drei klagenden Parteien einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beklagten in einem Yoga-Ashram zugesprochen. Die Parteien hatten sog. Sevadienste geleistet. Es handelte sich bei den jeweiligen Rechtsbeziehungen um Arbeitsverhältnisse, entschied das LAG. Der Beklagte sei in den streitgegenständlichen Zeiträumen weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft gewesen.

LAG Köln v. 16.5.2024 - 9 TaBV 24/24
Eine im Verfahren nach § 100 ArbGG gerichtlich eingesetzte betriebliche Einigungsstelle ist erst mit der formellen Wirksamkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses wirksam errichtet. Wird sie gleichwohl vorher tätig, kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht durch einen Spruch ersetzen.

LAG Düsseldorf v. 17.5.2024 - 12 Sa 1016/23
Nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus klagen mehr als 100 ehemalige Bergleute gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber auf einen Zuschuss zur Umrüstung ihrer Kohleöfen. Das LAG hat am 17.5.2024 in 57 Fällen entschieden und die Klagen abgewiesen.

EuGH v. 16.5.2024 - C-27/23
Grenzgänger tragen im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats bei. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern.

Aktuell in der ZFA
Die Festsetzung des Arbeitsentgelts ist grundsätzlich den Arbeitsvertrags- bzw. Tarifvertragsparteien vorbehalten. Gleichwohl kann der Staat durch verschiedene Instrumente auf die Lohnpolitik zugreifen: durch staatliche Mindestlöhne aufgrund Gesetz, durch Zusammenwirken mit den Tarifvertragsparteien im Wege der Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung nach AEntG (sog. kooperative Rechtssetzung) sowie indem der Staat Anreize in seinem Beschaffungswesen setzt (insbesondere durch Tariftreueregelungen). Der Beitrag behandelt die grundrechtlichen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen derartiger Instrumente.

BSG v. 23.4.2024 - B 12 BA 3/22 R
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

BAG v. 18.4.2024 - 4 AZB 24/23
Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht.

Thüringer LAG v. 27.3.2024 - 4 TaBV 13/23
§ 3 Abs. 4 Satz 4 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) in der Fassung vom 8.10.2021 verpflichtet den Wahlvorstand das Wahlausschreiben unmittelbar nach seinem Erlass den Personen zugänglich zu machen, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (§ 24 Abs. 2 WO). Die Versendung des Wahlausschreibens an den von § 24 Abs. 2 WO erfassten Personenkreis erst mit den Briefwahlunterlagen nach Ablauf der Fristen für Einsprüche gegen die Wählerliste und Einreichung von Wahlvorschlägen ist ein grundsätzlich zur Wahlanfechtung berechtigender Verstoß gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren.

LAG Hamm v. 10.5.2024 - 12 TaBV 115/23
Die Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsvorsitzenden kann nicht durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt werden, wenn zwar Verdachtsmomente bestehen, jedoch kein für den Ausspruch einer beabsichtigten Verdachtskündigung erforderlicher dringender Verdacht der Pflichtverletzung vorliegt. Sind auch andere Geschehensabläufe denkbar, die den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nicht rechtfertigen würden, so fehlt es an einem wichtigen Grund zur Rechtfertigung der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung.

Aktuell im ArbRB
Zum 1.4.2024 hat der Gesetzgeber Cannabis in Deutschland nach 95-jähriger Prohibition für den Freizeitkonsum weitgehend freigegeben. Es ist davon auszugehen, dass Konsumenten ihre Gewohnheiten nicht mehr im selben Maße geheim halten werden wie bisher. Wirken diese Gewohnheiten – durch Drogenbesitz, -konsum oder -rausch – in die betriebliche Sphäre hinein, sollten Arbeitgeber reagieren. Welche Regeln schon jetzt gelten und wie Arbeitgeber gestaltend tätig werden können, soll dieser Beitrag beleuchten.

ArbG Bonn v. 24.4.2024 - 5 Ca 1149/23
Spricht der Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung aus und hat der Arbeitnehmer zur Erzielung anderweitigen Verdienstes während des Annahmeverzugszeitraums höhere Fahrtkosten als bei fortgeführtem Arbeitsverhältnis, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber, welcher auf den Ersatz dieser Fahrtkosten gerichtet ist.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 18.4.2024 - 5 Ta 8/24
Die Aussetzung eines Parallelverfahrens kommt in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO in Betracht, wenn in einem anderen Verfahren eine nicht von vornherein aussichtslos erscheinende Verfassungsbeschwerde eingelegt ist, die aller Voraussicht nach zu einer abschließenden Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen führen wird. Im Beschwerdeverfahren kann die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO nur darauf überprüft werden, ob ein Aussetzungsgrund im Sinne der Vorgreiflichkeit des anderen Rechtsstreits vorliegt und ob das Arbeitsgericht bei der Ausübung seines Ermessens dessen Grenzen eingehalten hat und auch sonst keine Ermessensfehler gegeben sind.

BAG v. 13.12.2023 - 4 AZR 322/22
Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und anschließenden Berichtigung einer nunmehr als fehlerhaft erkannten Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Vielmehr handelt es sich um eine erstmalige Eingruppierungsentscheidung, auf die ohne das Hinzutreten besonderer Umstände die Grundsätze zur sog. wiederholten korrigierenden Rückgruppierung nicht angewendet werden können.

ArbG Bonn v. 24.4.2024 - 2 Ca 345/23
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Sie habe in einer ihrer Publikationen die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten. Aufgrund der Schwere dieser Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen.

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

BAG v. 29.2.2024 - 8 AZR 359/22
Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den Profimannschaftssport übertragen werden.

BAG v. 24.4.2024 - 7 ABR 26/23
In Fällen, in denen sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz bewerben als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers.

BAG v. 23.1.2024 - 9 AZR 115/23
Ein Formulararbeitsvertrag ist auch bei einer anderweitigen Rechtswahl durch die Parteien (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) einer AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) zu unterziehen, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre. Ist danach eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel unwirksam, erübrigt sich der ansonsten erforderliche Günstigkeitsvergleich. Das Recht der AGB etabliert als unabdingbares Recht i.S.d. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO ein Schutzniveau, von dem zu Lasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf.

BAG v. 29.2.2024 - 8 AZR 187/23
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgrundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung. Bei einer Sachgrundbefristung ist der öffentliche Arbeitgeber nicht verpflichtet, sein Organisationsermessen in Bezug auf die in die Auswahl einzubeziehenden Bewerber in einer Weise auszuüben, die ihn dem Vorwurf des institutionellen Rechtsmissbrauchs aussetzt.

Aktuell im ArbRB
Nach der Homeoffice-Euphorie der letzten Jahren fragen sich aktuell immer mehr Unternehmen, ob und ggf. in welchem zeitlichen Umfang sie zukünftig wieder verstärkt auf physische Büroarbeit setzen sollen. Was sind die Treiber für diese Entwicklung und vor allem: Geht das einfach so? Tatsächlich stellen sich hierbei mannigfache arbeitsrechtliche Fragen, insbesondere zum Direktionsrecht, zur betrieblichen Übung, zur Betriebsratsbeteiligung und zum Bestandsschutz, die der Beitrag beleuchtet.

ArbG Köln v. 5.3.2024 - 10 Ca 1441/20
Ein Weiterbeschäftigungstitel ist nur dann hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn ein Berufsbild angegeben ist (Anschluss an BAG v. 5.2.2020, 10 AZB 31/19). Ein Weiterbeschäftigungsantrag mit dem Zusatz "zu einer bestimmten Vergütung" ist unzulässig.

LAG Köln v. 11.3.2023 - 4 Ta 21/24
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit einer Einzelfallentscheidung zur Zwangsvollstreckung aufgrund eines Titels auf Weiterbeschäftigung als Produktionsleiter befasst.

LAG Köln v. 7.3.2023 - 9 TaBV 6/24
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit den Reglungen in einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten im Ausland befasst. Dabei hatte sich das LAG insbesondere mit der Frage der Anrufung einer Einigungsstelle und einer Einzelfallentscheidung nach § 100 ArbGG auseinanderzusetzen.

ArbG Aachen v. 12.3.2024 - 2 Ga 6/24
Den Anspruch auf Beschäftigung entsprechend den Angaben im ärztlichen Wiedereingliederungsplan aus § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kann die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach § 62 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935 ff. ZPO verfolgen. Die notwendige Eilbedürftigkeit folgt aus dem Beschäftigungsinteresse der schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Person, welches aufgrund ihres Anspruchs auf Teilhabe am Erwerbsleben aus § 164 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich überwiegt.

ArbG Gera v. 13.3.2024 - 4 Ca 490/23
Die Beschäftigung im Rahmen eines Drittmittelprojekts kann selbst dann für das nichtwissenschaftliche Personal eine Aufgabe von begrenzter Dauer darstellen, wenn der Arbeitgeber ständig Drittmittelforschung betreibt. Nach BAG-Rechtsprechung ist eine Zusammenrechnung der befristeten Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich über 2 Jahre unterbrochen war.

Aktuell im ArbRB
Am 10.5.2023 hat die EU die Entgelttransparenzrichtlinie verabschiedet, die bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Sie zielt darauf ab, die Verwirklichung des Equal-Pay-Grundsatzes, d.h. des Anspruchs auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit, zu stärken. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und zeigt auf, warum es wichtig ist, dass sich Unternehmen bereits jetzt mit der künftigen Rechtslage auseinandersetzen.

BAG v. 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes – mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares – Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.

ArbG Suhl v. 21.3.2024 - 4 Ca 1072/23
Die Stunden - gemeint können nur die die vollen Tage überschießenden Reststunden sein (2 h und 18 Minuten) – können einem Zeitkonto gutgeschrieben oder entsprechend ausgezahlt werden. Beides kann bei dieser Wortwahl ausschließlich und nur der Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wir in diesem Fall kein Wahlrecht einräumt.

ArbG Erfurt v. 19.2.2024 - 6 BVGa 1/24
Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur streitig, ob sich aus den § 111 ff. BetrVG bzw. aus §§ 935, 938 ZPO ein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung von Betriebsänderungen bis zum Abschluss der vom Arbeitgeber geschuldeten Information und Beratung ergibt. Nach Auffassung der erkennenden Kammer besteht kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen.

Aktuell im ArbRB
Das Handeln des Betriebsrats beruht auf dessen gefassten Beschlüssen. Es gilt der Grundsatz: Ohne wirksamen Betriebsratsbeschluss kein rechtswirksames Handeln. Gerade in Konfliktsituationen wird die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung oft infrage gestellt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der wirksamen Beschlussfassung des Betriebsratsgremiums.

SG Düsseldorf v. 30.5.2023 - S 6 U 284/20
Die Grundsätze der "Wie-Beschäftigung" beziehen diejenigen in den Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung ein, die in fremdnütziger Weise "wie ein Beschäftigter tätig werden". Dies trifft nicht auf jemanden zu, der bei der Ausübung von Renovierungsarbeiten im Hause des Schwiegersohns - in welchem auch die eigene Tochter und das Enkelkind leben - einen Unfall erleidet. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine familiäre Gefälligkeit, welche nicht wie eine Beschäftigung zu werten ist.

LAG Schleswig-Holstein v. 11.10.2023 - 6 Sa 48/23
Eine Angestellte verklagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz, da sie von ihren Kolleginnen gemobbt worden sei, was bei ihr zu Gesundheitsbeeinträchtigungen geführt habe. Das LAG Schleswig-Holstein hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe eine Pflichtverletzung des Beklagten nicht hinreichend bewiesen. Ein ärztliches Attest mit „mobbingtypischem“ Befund sei dafür nicht ausreichend. Ebenso fehlte es dem Gericht an einem Beweis der erforderlichen Kenntnis des Beklagten von den behaupteten Mobbinghandlungen der Kolleginnen.

Vor allem größere Steuerkanzleien kommen bei der Digitalisierung gut voran. KI-Technologien können für mehr Effizienz sorgen - und sie steigern die Attraktivität des Arbeitgebers im Wettbewerb um junge Fachkräfte.

BGH v. 12.3.2024 - VI ZR 283/21
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage befasst. Konkret ging es dabei um eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Aktuell im ArbRB
Wird ein Dienstwagen ausschließlich als Arbeitsmittel ohne das Recht zur privaten (Mit-)Benutzung überlassen, stellt sich bei unerlaubter Privatnutzung die Frage nach den rechtlichen Folgen. Der Beitrag zeigt auf, wie ein Privatnutzungsverbot ausgestaltet sein sollte, wie es überwacht werden kann und mit welchen Konsequenzen bei unerlaubter Privatnutzung eines Dienstwagens zu rechnen ist.

LAG Hamm v. 26.2.2024 – 13 Ta 54/24
Hat bereits ein Prozesskostenhilfeverfahren über den gleichen Streitgegenstand stattgefunden, steht einer wiederholten Antragstellung keine materielle Rechtskraft eines früheren Beschlusses entgegen. Für einen erneuten Antrag kann jedoch ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn das Recht zur wiederholten Stellung des Antrages missbraucht wird.

Die Bundesregierung will Arbeitskräfte fit machen für die Arbeit von morgen und mehr Jugendliche in Ausbildung bringen. Seit dem 1.4.2024 gibt es für Beschäftigte und künftige Auszubildende neue Fördermöglichkeiten. Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende sollen insbesondere mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie unterstützt werden.

ArbG Siegburg v. 20.3.2024 - 3 Ca 1654/23
Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG liegen in diesem Fall nicht vor.

Aktuell im ArbRB
In ArbRB 2023, 377 ff. hat Dr. Oliver Fröhlich die aktuellen Entwicklungen rund um den Annahmeverzugslohnanspruch nach § 615 BGB und die Rechtsprechung zum böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs (§ 11 Nr. 2 KSchG) dargestellt. Hierauf aufbauend befasst sich der nachfolgende Beitrag mit drei neuen praxisrelevanten Entscheidungen des BAG und LAG Köln zu dieser Thematik.

OLG Düsseldorf v. 13.3.2024 - VI U 2/23 (Kart)
Das OLG Düsseldorf hat im Eilverfahren über die Frage entschieden, ob die FIFA-Regelungen für die Zusammenarbeit mit Spielervermittlern kartellrechtswidrig sind. Das Gericht bestätigte vorläufig die einstweilige Verfügung des LG Dortmund, das die Umsetzung der Regelungen in nationales Verbandsrecht sowie ihre Anwendung und Durchsetzung untersagt hatte.

Der Bundesrat hat sich in Seiner Sitzung am 22.3.2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssten aber weiterhin oberste Priorität haben, hebt der Bundesrat in seiner Stellungnahme hervor.

Das BMJ hat am 22.3.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) veröffentlicht.

LSG Baden-Württemberg v. 22.2.2022 - L 10 U 3232/21
Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt.

LAG Köln v. 6.2.2024 - 4 Sa 390/23
Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Geschäftsjahr bereits zu mehr als drei Vierteln abgelaufen ist. Eine Anreizfunktion wird nicht per se dadurch ausgeschlossen, dass die unterlassene Zielvorgabe unternehmensbezogene Ziele betrifft.

Bundesfinanzminister Lindner und Arbeitsminister Heil haben das Rentenpaket II vorgestellt. Damit will die Regierung in den nächsten 15 Jahren ein Rentenniveau von 48 % des Durchschnittslohns garantieren und das Beitragswachstum abbremsen. Als zusätzliches Standbein soll mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt ein dauerhaft bestehender Kapitalstock aufgebaut werden. Die Mittel daraus sollen renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt angelegt werden.

Das von Justizminister Buschmann vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Das BEG IV ist Teil des von der Bundesregierung im August 2023 beschlossenen Entbürokratisierungspakets. U.a. sollen im BGB Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden. Danach kann etwas der vorgeschriebende Nachweis der Inhalte des Arbeitsvertrags auch per E-Mail erbracht werden.

Die EU-Kommission hat Initiativen gegen Fachkräftemangel und für die Qualität von Praktika gestartet. Zu dem vorgestellten Maßnahmenpaket gehört auch die Förderung hochwertiger Praktika, damit junge Menschen bessere Chancen für den Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben erhalten und Unternehmen junge qualifizierte Arbeitskräfte finden, ausbilden und dauerhaft einstellen können.

BAG v. 21.3.2024 - 6 AZR 45/23
Das BAG hat über eine Nichtigkeitsklage entschieden, mit der eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerügt wurde, weil der Senat bei Erlass der angegriffenen Entscheidung vom 8.11.2022 seine Vorlageverpflichtung an den EuGH gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV verletzt habe.

ArbG Hamburg v. 28.2.2024 - 3 Ca 42/23
Wird eine Zahlung begehrt muss der Kläger bei mehreren Lebenssachverhalten hinreichend deutlich machen, auf welchen Sachverhalt er sein Begehren stützt. Ist dem Vorbringen auch kein Rangverhältnis zu entnehmen ist die Klage bereits unzulässig.

BAG v. 20.3.2024 - 5 AZR 234/23
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer wegen einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, beim Arbeitgeber die geschuldete Tätigkeit zu erbringen, und es nicht in Betracht kommt, diese in der häuslichen Umgebung zu erbringen.

LAG Berlin-Brandenburg v. 13.3.2024 - 26 Ta 223/24
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen unter der Geltung des Art. 17 DSGVO ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus der papierenen Personalakte besteht, ist umstritten. Insofern kann einer Partei, die den Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beansprucht, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe jedenfalls nicht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelehnt werden. Das gilt erst recht, wenn die Abmahnung bei der Beklagten in digitalisierter Form existiert haben sollte.

 Am Mittwoch gab das Parlament grünes Licht für das Gesetz über künstliche Intelligenz. Es soll für Sicherheit und die Achtung der Grundrechte sorgen und Innovationen fördern. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen. Gleichzeitig sollen sie Innovationen ankurbeln und dafür sorgen, dass die EU in diesem Bereich eine Führungsrolle einnimmt. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen.

Die Mehrheit der EU-Staaten hat für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Die deutsche Bundesregierung hatte dagegen gestimmt, jedoch unterstützt eine ausreichende Mehrheit in der EU das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament der Vorlage noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Online first
Spätestens 2035 wird nach Erwartung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil kein Arbeitsplatz mehr ohne KI-Anwendungen auskommen. Bereits 2023 haben viele – vor allem große – Unternehmen ambitionierte KI-Strategien beschlossen und mit der Umsetzung begonnen. In anderen – besonders kleineren und mittleren – Unternehmen wird das Potential von KI-Anwendungen zwar gesehen, angesichts der nur schwer überschaubaren rechtlichen und tatsächlichen Risiken sowie von Unsicherheiten hinsichtlich des Regulierungsrahmens aber noch nicht ausgeschöpft.

Angesichts vieler kostenlos verfügbaren KI-Anwendungen wie ChatGPT, Dall-E, Midjourney, DeepL und Copilot sollten auch skeptische Arbeitgeber nicht die Augen davor verschließen, dass Mitarbeiter – besonders für einfache und/oder kreative Tätigkeiten – vielfach bereits auf KI-Lösungen zurückgreifen. Hierzu sind sie grds. auch berechtigt, sofern es im Betrieb keine anderslautenden Regelungen oder Anweisungen gibt (Günther/Gerigk/Berger, NZA 2024, 234). Eine Pflicht zur Offenlegung aus § 241 Abs. 2 BGB trifft Arbeitnehmer nur, wenn dem Unternehmen aus der konkreten Nutzung ein Schaden entstehen könnte (Niklas, ArbRB 2023, 268, 269).

Allen Arbeitgebern ist daher zu empfehlen, proaktiv tätig zu werden. Welche Risiken sie dabei im Blick haben sollten und welche Handlungsspielräume bestehen, soll nachfolgend dargestellt werden. Der Beitrag schließt mit einer detaillierten Checkliste für die Einführung einer KI-Richtlinie als schnell wirkende Sofortmaßnahme.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.12.2023 - 12 Ta 960/23
Familienrechtliche Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehegatten können der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Landeskasse entgegenstehen. Wenn jedoch Arbeitslohn eingeklagt wird, liegt keine persönliche Angelegenheit iSv § 1360a Abs. 4 BGB vor, sodass der familienrechtliche Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ausscheidet. Die Landeskasse kann also in diesem Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mit Verweis auf familienrechtliche Ansprüche des Antragstellers ablehnen. Dies entschied das LAG Berlin. Die Rechtsprechung der LAG ist in diesem Punkt uneinheitlich.

Zum 1.4.2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.

LSG NRW v. 30.1.2024 - L 18 R 707/22
Das LSG NRW hatte über die Nichtgewährung eines Grundrentenzuschlags zu entscheiden. Die DRV hatte diesen nicht berücksichtigt, nachdem sie das Einkommen des Ehemannes der Klägerin angerechnet hatte. Diese sah darin eine Ungleichbehandlung ggü. nichtverheirateten Paaren. Das LSG hat die Berechnung der DRV bestätigt.

BAG v. 13.3.2024 - 10 AZR 117/23
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (hier: die Gemeinnützige Urlaubskasse sowie die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks) im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, können keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug auf die insoweit entstandenen Kosten begründen.

ArbG Düsseldorf v. 12.1.2024 - 7 Ca 1347/23
Die Kammer verkennt nicht, dass ein Konflikt zwischen dem Kläger und den Zeugen im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe entstehen kann. Einen solchen Konflikt hat ein Arbeitgeber, der den Aussagen der Zeugen im Hinblick auf ein angebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers vertraut, allerdings hinzunehmen.

Aktuell im ArbRB
Das BAG hat die Rechtsprechung zur Invalidenrente neu justiert. Das nötigt dem Arbeitnehmer unter Umständen eine frühzeitige Entscheidung darüber ab, ob er sein Arbeitsverhältnis irreversibel beendet, um die betriebliche Invaliditätsleistung zu erhalten, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehen kann, ob und wie lange er eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält. Der Beitrag stellt die neue Rechtsprechungslinie und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber, aber auch die Risiken für die von Invalidität betroffenen Beschäftigten dar.

LAG Frankfurt a.M. v. 12.3.2024 - 10 GLa 229/24
Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güterverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische LAG nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des ArbG Frankfurt a.M. vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

LAG München v. 10.8.2023 - 8 TaBVGa 6/23
Das LAG München hat auf Antrag des Betriebsrats in einem Eilverfahren entschieden, dass Anordnungen der Arbeitgeberin zum mobilen Arbeiten (hier Anordnung von Präsenztagen), die nicht nur eine bestehende Betriebsvereinbarung ausgestalten, sondern eine abweichende Regelung treffen, zu unterlassen sind, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenspruch abgeschlossen oder eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist. Außerdem müssen bereits getroffene Anordnungen zurückgenommen werden.

LAG Niedersachsen v. 28.2.2024 - 13 TaBV 40/23
Das LAG Niedersachsen hat die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe von Amazon gegen eine Entscheidung des ArbG zurückgewiesen. Das ArbG hatte die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt. Das LAG bestätigte diesen Richterspruch.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ist im vergangenen Jahr (Stichtag 30.6.2023) um 264.000 auf das Rekordhoch von 34,7 Millionen gestiegen. Zu diesem Anstieg trugen auch die Frauen bei: Deren sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist 2023 um 118.000 auf insgesamt 16,1 Millionen gewachsen.

LAG Berlin-Brandenburg v. 6.3.2024 - 11 TaBVGa 135/24
Die bereits eingeleitete Betriebsratswahl bei der Tesla Manufacturing Brandenburg SE im März 2024 ist nicht abzubrechen. Ein Abbruch der Wahl im gerichtlichen Eilverfahren ist nur dann veranlasst, wenn deren Nichtigkeit absehbar ist.

LAG Düsseldorf v. 5.3.2024 - 14 Sa 1148/23
Ein tariflicher Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, ist wirksam. Der tarifliche Ausschlusstatbestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden sich nicht in einer vergleichbaren Lage. In der tariflichen Differenzierung liegt auch keine unzulässige Altersdiskriminierung.

Aktuell im ArbRB
Abmahnungen gefährden den Bestand eines Arbeitsverhältnisses. Betroffene Arbeitnehmer müssen bei einer weiteren Pflichtverletzung mit einer Kündigung rechnen. Es kann deshalb in ihrem Interesse sein, eine frühzeitige Entfernung der Abmahnung aus ihrer Personalakte zu erreichen. Der Beitrag zeigt auf, wann ein Anspruch auf Entfernung besteht, worauf es dabei ankommt und welche Besonderheiten bei digitalen Personalakten zu beachten sind.

LAG Hamm v. 23.1.2024 - 6 Sa 1030/23
Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist grundsätzlich so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Nicht jede Änderung der Arbeitsaufgabe vermag einen anzuerkennenden Sachgrund für den Entzug der Dienstwagennutzung und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit darstellen, und zwar auch dann nicht, wenn der geldwerte Vorteil der Privatnutzung - wie hier - weniger als 25% der Gesamtvergütung ausmacht.

LAG Köln v. 23.1.2024 - 4 Sa 389/23
Der klagende Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung. Es ist vor dem Hintergrund des § 612a BGB nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt.

LAG Niedersachsen v. 29.2.2024 - 5 TaBV 47/23
Das LAG Niedersachsen hat vorliegend über die Beschwerden in einem Verfahren zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse bei der DB Regio im Rahmen des Tarifeinheitsgesetzes verhandelt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 1.2.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23
Der Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO ist mit 500 € zu bewerten, wenn es um das reine Informationsinteresse geht. Das gilt auch für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft bezüglich der durch den Arbeitgeber erfassten Arbeitszeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Auch insoweit geht es um einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hat im Rahmen des Jahrespressegesprächs beim Bundesarbeitsgericht den Jahresbericht 2023 vorgestellt. Wie in den Vorjahren hob Frau Gallner hervor, dass das deutsche Arbeitsrecht in weiten Teilen durch das europäische Arbeitsrecht überformt ist. Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass sich die unionsrechtliche Durchdringung des Arbeitsrechts in der langjährigen Veranstaltungsreihe „Europarechtliches Symposion“ abbildet.

LAG Berlin-Brandenburg v. 6.2.2024 - 26 Ta (Kost) 6009/24
Richtet sich eine Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche sowie vorsorglich ordentliche Kündigung, liegt nur eine zu bewertende Bestandsstreitigkeit vor. Die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts im Hinblick auf eine vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses scheidet im Kündigungsschutzprozess regelmäßig schon deshalb aus, weil diese streitgegenständlich ist. Ein Vergleichsmehrwert kommt in Betracht, wenn im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht anhängige Gegenstände mitverglichen werden.

LAG Hamm v. 11.1.2024 - 11 Sa 936/23
Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L. Da der Frage der Auslegung von §§ 8, 43 TV-L grundsätzliche Bedeutung zukommt, ohne dass es hierzu bereits höchstrichterliche Entscheidungen gäbe, wurde nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG die Revision zugelassen.

Aktuell in der ZFA
Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge werden teils unter (sehr) „unfairen“ Umständen verhandelt. Der Arbeitnehmer bedarf insofern eines gewissen rechtlichen Schutzes, da der bestehende Rechtsrahmen die Problematik nicht vollständig lösen kann. Das BAG hat deshalb das Gebot des fairen Verhandelns etabliert, welches das Ziel fairer Verhandlungen allerdings ebenfalls nicht vollumfänglich erreicht. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer überschießenden Anwendung des Gebots im gesamten Zivilrecht. Daher wird hier eine alternative Lösung für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge vorgeschlagen.

ArbG Köln v. 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23
Kündigungen, die gegen § 164 Abs. 2 SGB IX verstoßen, sind rechtsunwirksam. Eine durch § 164 Abs. 2 SGB IX verbotene Diskriminierung ist indiziert, wenn der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtung aus § 167 Abs. 1 SGB IX verstößt. Arbeitgeber sind auch während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG verpflichtet, ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.

BSG v. 22.2.2024 - B 5 R 3/23 R
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.

EuGH v. 22.2.2024 - C-283/21
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.

OVG NRW v. 15.2.2024 - 12 A 3020/20
Die von der Stadt Wuppertal für die Zeit ab dem 1.8.2014 vorgenommene Festlegung des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung, der bei öffentlicher Förderung eines Kindes in Kindertagespflege an die jeweilige Tagespflegeperson zu zahlen ist, ist nicht zu beanstanden. Dies hat das OVG entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Aktuell im ArbRB
Ob die Kündigung eines bestandsgeschützten Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt ihres Zugangs. Spätere Änderungen sind grds. unbeachtlich. Dies führt insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenn der Kündigungsgrund nach Zugang der Kündigung entfällt. Für diese Konstellation hat die Rechtsprechung den Wiedereinstellungsanspruch entwickelt, dessen Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Autor darstellt.

Am 1.3.2024 tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Ein Bestandteil ist die sog. kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie ermöglicht es Betrieben, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 24.1.2024 - L 13 AS 395/21
Zulasten eines Grundsicherungsempfängers kann eine Beweislastumkehr eintreten, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht.

OLG Thüringen v. 14.9.2021 - 7 U 521/21
Das OLG Thüringen hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem ehemaligen Beschäftigten einen Anspruch auf Unterlassen des Zugriffs auf die Daten seines auch privat genutzten dienstlichen E-Mail-Postfaches durch den Arbeitgeber zugesprochen. Der Arbeitgeber habe mit seiner Einsichtnahme in das dienstliche E-Mail-Postfach, für welches auch die private Nutzung erlaubt war, sowie mit der Verarbeitung der dortigen Daten gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen. Derzeit sprächen die besseren Argumente für die Einordnung des Arbeitgebers als Diensteanbieter bei Gestattung einer privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts.

EuGH v. 20.2.2024 - C-715/20
Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsvertrags zu informieren, wenn vorgesehen ist, dass Dauerbeschäftigten diese Information mitgeteilt wird. Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass nur Dauerbeschäftige über die Kündigungsgründe informiert werden, verstößt gegen das Grundrecht des befristet beschäftigten Arbeitnehmers auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

LAG Niedersachsen v. 8.2.2024 - 6 Sa 559/23
Das LAG Niedersachsen hat die Berufung der VW AG in einem Verfahren über den Vergütungsanspruch eines zu 100 % freigestellten Betriebsratsmitgliedes zum größten Teil zurückgewiesen.