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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Zudem stehen weitere Projekte im Laufe des Januars an wie etwa die Einführung der Jobcenter-App. Wir haben alles ein wenig übersichtlicher für Sie zusammengefasst.

Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation aus dem SGB II in das SGB III
Ab dem 1.1.2025 erfolgen die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen (bei Reha-Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit) auch für die Bürgergeldbeziehenden durch die Agenturen für Arbeit. Wenn demnach ein Jobcenter Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, kann es die Bürgergeldbeziehenden zur Beratung an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit verweisen. Diese führt dann die Weiterbildungsberatung bzw. Reha-Bedarfsermittlung durch, prüft die Zugangsvoraussetzungen, bewilligt und finanziert eine Maßnahme. Alle Bürgergeldbeziehenden werden während der Teilnahme an einer Maßnahme weiterhin von ihrem Jobcenter betreut. Die Jobcenter können auch während einer Maßnahme noch weitere gegebenenfalls erforderliche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbringen. Sie sind zudem für die Integration der Bürgergeldbeziehenden in Arbeit im Anschluss an eine Maßnahme zuständig.

Einführung der Jobcenter-App
Ab dem 14.1.2025 soll allen Bürgerinnen und Bürgern eine Jobcenter-App zur Verfügung stehen. Sie bietet dann als Weiterentwicklung von jobcenter.digital einen weiteren Zugangskanal zu den Online-Angeboten der gemeinsamen Einrichtungen (gE). Die Jobcenter-App kann kostenfrei im jeweiligen App-Store (für die Betriebssysteme Android und iOS) auf ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone) hochgeladen werden. Sie bietet die Möglichkeit, einfach, mobil und barrierefrei Anträge zu stellen, Unterlagen zeit- und ortsunabhängig einzureichen, Nachrichten zu übermitteln oder Online-Termine zu vereinbaren. Zusätzlich ist es den gE möglich, auch regionale Informationen, wie Kontaktdaten oder Veranstaltungen, über die App bereitzustellen. Mit der Jobcenter-App soll die Erreichbarkeit der gE erhöht, der Zugang zu Leistungen vereinfacht und die Interaktion zwischen den gE und den Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden.

Insolvenzgeld
Ab dem 1.1.2025 beträgt der Umlagesatz für das Insolvenzgeld 0,15 % . Dies ist in § 360 SGB III geregelt. Dieser legt den gesetzlichen Umlagesatz fest.

Beitragssatz zur Arbeitsförderung
Auch nach dem 1.1.2025 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitsförderung 2,6 %.

Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Ab dem 1.1.2025 wird die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf 24 Monate, bis zum 31.12.2025, verlängert.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.01.2025 12:23
Quelle: BMAS PM v. 19.12.2023

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