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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Fachkräftesicherung - DBV

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Die Verordnung zur Drittstaatsangehörigenberatung ist bereits in Kraft getreten.

Mit der Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung (DBV) wird zum 1.1.2026 das Beratungs- und Informationsangebot "Faire Integration" verstetigt. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige im In- und Ausland und umfasst eine Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Es dient dem Schutz von Drittstaatsangehörigen vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis sowie dem Schutz von einheimischen Beschäftigten vor Unterbietungswettbewerb aufgrund von unfairen Arbeitsbedingungen. Die Verordnung ist bereits am 1.1.2025 in Kraft getreten, damit die notwendigen Vorarbeiten für einen reibungslosen Start 2026 frühzeitig beginnen können.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.01.2025 15:04
Quelle: BMAS PM v. 19.12.2024

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