Otto Schmidt Verlag

Schleswig-Holstein plant die Konzentration aller Arbeits- und Sozialgerichte an einem Ort

Das schleswig-holsteinische Justizministerium plant in den kommenden Jahren einen tiefgreifenden Umbau der Gerichtsstrukturen. Alle Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz sollen in einem Fachgerichtszentrum örtlich zusammengefasst werden. Außerdem geplant ist eine Reform der Struktur der Amtsgerichte. Auch hier soll geprüft werden, ob durch Zusammenlegung von Amtsgerichten notwendig gewordene Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können.

Konkret ist geplant, die Fachgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein örtlich weiter zu konzentrieren. Das Modell der Verwaltungsgerichtsbarkeit (ein Gericht erster Instanz und ein Gericht zweiter Instanz mit einer gemeinsamen Verwaltung an einem Standort) soll auf die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit übertragen werden. Alle Gerichte der beiden Gerichtsbarkeiten in erster und zweiter Instanz sollen in einem „zweiten Fachgerichtszentrum“ zusammengefasst werden. In das „zweite Fachgerichtszentrum“ soll darüber hinaus das sog. „Justizzentrum“, das heißt mindestens ein Verhandlungssaal, insbesondere für große Strafverfahren, integriert werden. Kriterien für die Standortwahl für dieses zweite Fachgerichtszentrum sind eine möglichst zentrale Lage in Schleswig-Holstein, verkehrstechnisch gute Erreichbarkeit, die erforderliche Größe sowie eine möglichst zeitnahe Nutzungsmöglichkeit. Das „erste Fachgerichtszentrum“ soll am Standort der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schleswig entstehen, in dem das Finanzgericht die freiwerdenden Räumlichkeiten des derzeit im selben Gebäude befindlichen Sozialgerichts Schleswig bezieht. Vor dem Gesetzgebungsverfahren soll ein Anhörungsprozess durchgeführt werden.

Ebenfalls geplant ist eine Reform der Struktur der Amtsgerichte. Dabei gilt der Grundgedanke eines Amtsgerichts pro Kreis. Im Hinblick darauf sollen die derzeitigen Strukturen dahingehend überprüft werden, ob und in welchem Umfang durch die Zusammenlegung von Amtsgerichten Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund erheblicher und derzeit nicht finanzierbarer Sanierungsbedarfe sowie auslaufender Mietverträge an einzelnen Standorten. Die anschließende Umsetzung wird sich über einen mehrjährigen Zeitraum erstrecken, wobei in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten auch kurzfristigere Entscheidungen in Einzelfällen notwendig sein können. Das Justizministerium will einen entsprechenden Prozess gemeinsam mit der Justiz auf den Weg bringen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.09.2024 10:47
Quelle: Justiz Schleswig-Holstein PM vom 25.9.2024

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