Otto Schmidt Verlag

BA: Deutlich mehr Leistungsminderungen in 2024

Die Jobcenter haben im Jahr 2024 rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen. Das entspricht einem Anstieg von 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die häufigste Ursache hierfür sind Terminversäumnisse. Die Höhe der durchschnittlichen Minderung lag 2024 bei 7,8 Prozent der Leistung bzw. 62 €.

Trotz des Anstiegs kommt weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kunden mit Minderungen in Berührung. Ende Dezember 2024 waren nur 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen. 86,3 Prozent der Leistungsminderungen verhängten die Jobcenter aufgrund von Meldeversäumnissen, da Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin bei einem Träger erschienen. Aufgrund einer verweigerten Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme sprachen die Jobcenter rd. 23.400 Minderungen aus.

Wenn eigenes Einkommen bzw. Vermögen bewusst vermindert bzw. fortgesetztes unwirtschaftliches Verhalten an den Tag gelegt wird, kann ebenfalls eine Leistungsminderung verhängt werden. Liegt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I vor bzw. sind die Voraussetzungen hierfür gegeben, kann die Regelleistung auch gemindert werden.

Die Höhe der Leistungsminderungen ist gestaffelt. Bei einer einmaligen Minderung werden die Leistungen für einen Monat um zehn Prozent gekürzt, bei weiteren Pflichtverletzungen zwei Monate lang um 20 Prozent bzw. drei Monate lang um 30 Prozent. Die Minderungen werden aufgehoben, wenn Kunden ihre Mitwirkungspflichten wieder erfüllen. Wurde bereits eine Leistungsminderung ausgesprochen und nimmt der Kunde eine zumutbare Arbeit willentlich nicht auf, ist auch eine vollständige Minderung der Regelleistung möglich.

Mehr zum Thema:

Aktionsmodul Arbeitsrecht
Optional Otto Schmidt Answers dazu buchen und die KI 4 Wochen gratis nutzen! Die Answers-Lizenz gilt für alle Answers-fähigen Module, die Sie im Abo oder im Test nutzen. Mit den Inhalten der erstklassigen Standardwerke zum Arbeitsrecht. Formulare mit Lawlift. 4 Wochen gratis nutzen!



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.04.2025 15:00
Quelle: BA PM Nr. 17 vom 10.4.2025

zurück zur vorherigen Seite