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Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Rund um die Rente

Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Davon betroffen ist auch die Rente. Zudem können alle Bürgerinnen und Bürger fortan die Digitale Rentenübersicht online nutzen, um sich kostenlos einen transparenten Überblick über die individuellen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge zu verschaffen.

Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2025 weiterhin 18,6 % in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Anhebung der Altersgrenzen
Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben (sog. Rente mit 67). Versicherte, die 1959 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze zukünftig bei 67 Jahren.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1.1.2025 beträgt 103,42 € monatlich.

Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2025 unverändert 5,0 %. Darüber hinaus wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die sog. Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe von derzeit 450 € pro Jahr auf zunächst 700 € im Jahr 2025 angehoben. Ab 2026 wird die Grenze dann 1.000 € pro Jahr betragen. Zudem wurde die Künstlersozialkasse zum 1.1.2025 Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der Standort der Künstlersozialkasse bleibt auch zukünftig Wilhelmshaven.

Alterssicherung der Landwirte
Ab dem 1.1.2025 beträgt der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte bundeseinheitlich 312 € im Monat. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 18,15 € seit dem 1.7.2024.

Digitale Rentenübersicht – das Informationsportal für die individuellen Altersvorsorgeansprüche aus allen drei Säulen
Mit der Digitalen Rentenübersicht auf www.rentenuebersicht.de erhalten alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen transparenten Überblick über ihre individuellen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge – auf einen Klick digital abrufbar.

Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung stellt die Digitale Rentenübersicht zur Verfügung. Die Digitale Rentenübersicht schafft eine übergreifende und unabhängige Informationsbasis über die eigene Altersvorsorge und trägt so zu einer planvollen Absicherung des Lebensstandards im Alter bei. Denn nur wer gut informiert ist, kann möglichen Handlungsbedarf erkennen und rechtzeitig angehen.

Ab dem 1.1.2025 wird allen Usern ein umfangreicheres und attraktiveres Angebot unterbreitet. Mehr als 700 Vorsorgeeinrichtungen werden dann ihre Daten auf Abruf bereitstellen. Mit der Rentenübersichtsanbindungsverordnung hat die Bundesregierung diejenigen Vorsorgeeinrichtungen bis zum 31.12.2024 zur Anbindung an das Portal verpflichtet, die ihre Kundinnen und Kunden jährlich über den Stand der Altersvorsorge informieren müssen und die mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüche betreuen.

Mit der Anbindung möglichst aller Vorsorgeeinrichtungen wird die Voraussetzung geschaffen, Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre erworbenen Anwartschaften zu geben. Dies ist mitentscheidend für den Erfolg der Digitalen Rentenübersicht.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.01.2025 14:05
Quelle: BMAS PM v. 19.12.2023

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