Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Sozialversicherung und Sachbezugswerte
Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa die Sachbezugswerte angehoben worden.
Sozialversicherungsrechengrößen
Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurden im Herbst 2024 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aktualisiert. Die Fortschreibung der Rechengrößen knüpft an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2023 an und dient der Sicherung der Beitragsbasis in der Sozialversicherung, aber auch der Sicherung des Leistungsniveaus.
Geringfügige Beschäftigung
Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde zum 1.1.2025 von monatlich 538 € auf 556 € angehoben.
Übergangsbereich und Faktor F
Im Übergangsbereich (Arbeitsentgelte im Bereich von 556,01 € bis 2.000 € monatlich) sind die Beschäftigten beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Bei der Bemessung der Arbeitnehmerbeiträge wird ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, so dass die Beschäftigten durch reduzierte Beiträge entlastet werden. Seit dem 1.1.2025 beträgt für Beschäftigte im Übergangsbereich der Faktor F 0,6683.
Sachbezugswerte 2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anpassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherstellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden daher jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Verbraucherpreise sind im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2023 bis Juni 2024 um 6,5 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wurde der Wert für Verpflegung von 313 € auf 333 € (Frühstück auf 69 €, Mittag- und Abendessen auf jeweils 132 €) angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöhte sich um 1,3 % von 278 € auf 282 €.
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