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Justizreform in Schleswig-Holstein: Präsenz der Fachgerichtsbarkeiten in der Fläche soll nun doch erhalten bleiben

Die Schleswig-Holsteinische Justizministerin von der Decken hat ein entschärftes Konzept für eine Fachgerichtsstrukturreform vorgestellt. Ursprünglich sollten alle Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz in einem Fachgerichtszentrum örtlich zusammengefasst werden. Nach starken Protesten u.a. aus Richterschaft und Anwaltschaft soll dem Kabinett nun ein angepasstes Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform vorgelegt werden. Die notwendigen Einsparungen sollen nun auch ohne eine Konzentration an einem einzigen Standort erreicht werden.

Im Kern beinhaltet der Vorschlag, dass die noch in eigenen Gebäuden untergebrachten Fachgerichte gerichtsbarkeitsübergreifend – also unter Einbeziehung der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit – in bestehende Liegenschaften anderer Gerichte umziehen und damit größere Organisationseinheiten entstehen. So können Synergien bei Gebäuden und Personal erreicht werden und zugleich die Präsenz der Fachgerichtsbarkeiten in der Fläche erhalten bleiben. Einige der bisherigen Sozial- und Arbeitsgerichte sollen in Zweigstellen bzw. auswärtige Kammern umgewandelt werden. Dabei wird angenommen, dass auch ohne eine Konzentration an einem einzigen Standort erhebliche Einsparungen erreicht werden können.

Das angepasste Konzept beinhaltet nach derzeitigem Stand u.a.:

  • Die beiden geplanten Fachgerichtszentren werden auf die Obergerichte beschränkt. Das erste Fachgerichtszentrum soll in Schleswig (im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts) entstehen und das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht umfassen. Das zweite Fachgerichtszentrum soll in Kiel (im Gebäude des Amtsgerichts) entstehen und das Finanzgericht und das Landesarbeitsgericht umfassen.
     
  • Auf Ebene der erstinstanzlichen Gerichte soll eine Reduktion auf jeweils zwei Gerichte mit jeweils einer Zweigstelle (Sozialgerichtsbarkeit) bzw. auswärtigen Kammer (Arbeitsgerichtsbarkeit) an einem weiteren Ort erfolgen. Damit bleibt in jeder Gerichtsbarkeit eine Präsenz weiterhin an vier Orten gewährleistet. Durch die organisatorische Zusammenfassung kann zugleich das angestrebte Ziel einer Flexibilisierung des Personaleinsatzes erreicht werden.
     
  • Im Ergebnis wird laut angepasstem Konzept lediglich der Arbeitsgerichtsstandort Neumünster aufgegeben, und der Arbeitsgerichtsstandort Elmshorn wird – als auswärtige Kammer – nach Itzehoe verlagert. Sowohl die Sozial- als auch die Arbeitsgerichtsbarkeit sind damit weiterhin in jedem der vier Landgerichtsbezirke präsent.
     
  • Zudem enthält das angepasste Konzept weitere Vorschläge gemeinsamer, gerichtsbarkeitsübergreifender Gebäudenutzungen. Nach dem Entwurf soll es insgesamt zu einer Konzentration von 17 auf 10 Gebäude kommen. Dies beinhaltet auch Zusammenfassungen beispielsweise von einzelnen Außenstellen. Wesentliche Kosten- und Flächeneinsparungen sollen so auch im Vergleich zum ursprünglichen Konzept erhalten bleiben.



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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.12.2024 10:48
Quelle: Justiz Schleswig-Holstein online

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