Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2020

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 2 (Erscheinungstermin: 20. Februar 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

Aktuelle Kurzinformationen

EuGH: Kürzung einer Pensionskassenrente grds. zulässig, ArbRB 2020, 33

BVerfG: Zusatzversorgung für eingetragene Lebenspartner ohne Antrag, ArbRB 2020, 33

BAG: Entschädigung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch, ArbRB 2020, 33

BAG: Schadensersatz trotz rechtskräftig abgewiesener Kündigungsschutzklage, ArbRB 2020, 33

BAG: Geschlecht als zulässige berufliche Anforderung, ArbRB 2020, 33

BAG: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Gleichstellung, ArbRB 2020, 34

BAG: Eigenanteil zur betrieblichen Altersversorgung bei der IKK classic, ArbRB 2020, 34

BAG: Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin, ArbRB 2020, 34

LAG Berlin-Bb.: Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage, ArbRB 2020, 34

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1.3.2020 in Kraft, ArbRB 2020, 34

BAG-Terminvorschau März 2020, ArbRB 2020, 34

Rechtsprechung

EGMR v. 17.10.2019 - Beschwerde-Nr. 1874/13, 8567/13 / Grimm, Detlef, Zulässigkeit einer heimlichen Videoüberwachung bei Diebstahlsverdacht, ArbRB 2020, 35-36

BAG v. 21.8.2019 - 7 AZR 452/17 / Mues, Werner M., Vorbeschäftigungsverbot – Erneute sachgrundlose Befristung nach 22 Jahren zulässig, ArbRB 2020, 36-37

BAG v. 16.10.2019 - 4 AZR 66/18 / Schewiola, Sascha, Arbeitnehmerüberlassung – Abweichung vom Equal-pay-Grundsatz durch Inbezugnahme tariflicher Regelungen, ArbRB 2020, 37

BAG v. 16.10.2019 - 5 AZR 241/18 / Suberg, Christina, Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz – Unternehmerbegriff, ArbRB 2020, 38

BAG v. 18.9.2019 - 5 AZR 240/18 / Kühnel, Artur, Annahmeverzug – Wahrung einer Ausschlussfrist durch Beschäftigungsklage, ArbRB 2020, 38-39

BAG v. 30.10.2019 - 10 AZR 38/18 / Braun, Axel, Rückwirkende Geltungserstreckung des SokaSiG verfassungsgemäß, ArbRB 2020, 39-40

LAG Niedersachsen v. 1.8.2019 - 5 Sa 196/19 / Range-Ditz, Daniela, Auskunft nach § 11 EntgTranspG ist kein Indiz für eine Diskriminierung, ArbRB 2020, 40-41

ArbG Berlin v. 13.6.2019 - 42 Ca 3229/19 / Trebeck, Joachim, Verfall des Urlaubs und Hinweisobliegenheit bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, ArbRB 2020, 41

ArbG Berlin v. 16.10.2019 - 29 Ca 5451/19 / Windeln, Norbert, Digitale Zeiterfassung mittels Fingerprint – Keine Erforderlichkeit, ArbRB 2020, 41-42

BAG v. 22.10.2019 - 1 ABR 17/18 / Esser, Patrick, Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit von Leiharbeitnehmern, ArbRB 2020, 42-43

LAG Schleswig-Holstein v. 6.8.2019 - 2 TaBV 9/19 / Sasse, Stefan, Mitbestimmung des Betriebsrats bei Meldeverfahren für Datenpannen, ArbRB 2020, 43-44

LAG Berlin-Brandenburg v. 5.11.2019 - 7 TaBV 1728/19 / Steffan, Ralf, Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz – Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, ArbRB 2020, 44

BVerwG v. 17.9.2019 - 5 P 6.18 / Sasse, Stefan, Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu einer Einstellung, ArbRB 2020, 44-45

LAG Köln v. 28.10.2019 - 9 Ta 158/19 / Range-Ditz, Daniela, Arbeitsgericht kraft Zusammenhangs auch für Geschäftsführer zuständig, ArbRB 2020, 45-46

LG Hamburg v. 3.9.2019 - 406 HK O 56/19 / Hülbach, Henning, Wettbewerbswidrigkeit einer Online-Krankschreibung per WhatsApp, ArbRB 2020, 46-47

Beiträge für die Beratungspraxis

Lunk, Stefan, Unionsrechtlicher Kündigungsschutz, ArbRB 2020, 47-51

Während der nationale Kündigungsschutz seit langem ausgeleuchtet ist, ist der unionsrechtliche Kündigungsschutz auf der Basis von Art. 30 GRCh bislang kaum konturiert. So hat der EuGH kürzlich eine unmittelbare Drittwirkung für Art. 31 Abs. 2 GRCh festgestellt und das BVerfG zum Verhältnis der Charta der Grundrechte zum Grundgesetz Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Autor mit der Frage nach der Bedeutung des Art. 30 GRCh und somit nach einem genuinen unionsrechtlichen Kündigungsschutz.

Lentz, Alexander, Datenschutzrechtliche Compliance-Systeme im Spannungsfeld zwischen Haftung und Mitbestimmung, ArbRB 2020, 51-54

Im Fall einer sog. “Datenpanne“ verpflichtet Art. 33 DSGVO das jeweils betroffene Unternehmen als verantwortliche Stelle zur unverzüglichen Meldung an die Aufsichtsbehörde. Der Beitrag untersucht anhand der damit verbundenen arbeitgeberseitigen Organisationspflichten, ob und inwieweit die Ausgestaltung eines datenschutzrechtlichen Compliance-Systems der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt sowie welche Lösungsoptionen bei einem Streit über die Reichweite der Mitbestimmung bestehen.

Legerlotz, Christoph, Einheitliche Regelungen für Betriebsänderungen im Konzern, ArbRB 2020, 54-57

In Konzernen kommt gelegentlich der Wunsch nach einheitlichen Regelungen für Betriebsänderungen auf. Derartige Regelungen können anlassbezogen sein oder als Rahmensozialplan vereinbart werden. Der Autor erörtert, welche Rechtsqualität einer solchen Vereinbarung zukommt, ob sie etwaige örtliche Mitbestimmungsrechte verdrängen kann und ob später in den Konzernverbund eintretende oder austretende Unternehmen von einem solchen Konzern- oder Rahmensozialplan erfasst werden.

Reufels, Martin, Befristungskontrolle für nur vermeintliche Aufhebungsverträge, ArbRB 2020, 57-61

Vorsicht ist in Fällen geboten, in denen auf Aufhebungsverträge die Grundsätze der Befristungskontrolle zur Anwendung kommen. Der Autor erläutert, wie mit solchen Konstellationen umzugehen ist, welche Spielräume hierbei bestehen sowie welche Konsequenzen jeweils zu bedenken sind, und gibt praktische Beraterhinweise.

Tiedemann, Jens, Das sog. Gebot fairen Verhandelns, ArbRB 2020, 61-63

Vor ein paar Monaten hatte das BAG über einen Fall zu entscheiden, in dem es zum Abschluss eines sofortigen Aufhebungsvertrags ohne Abfindungszahlung gekommen war. Es hat dann zwar zutreffend sämtliche gesetzlichen Widerrufs- und Anfechtungsmöglichkeiten abgelehnt. Zugleich hat es aber den Rechtsstreit wegen einer möglichen Verletzung des sog. Gebots fairen Verhandelns an das LAG zurückverwiesen. Der Autor untersucht den Ursprung, die Bedeutung und Reichweite dieses Gebots.

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