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Mit Ablauf des 31. März 2026 ist Frau Richterin am Bundesarbeitsgericht Margot Weber in den Ruhestand getreten. Frau Weber war seit Mai 2013 Richterin am Bundesarbeitsgericht. Die ersten Jahre ihrer Arbeit im Fünften Senat wurden durch die Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt und Annahmeverzug des Arbeitgebers geprägt. In ihrer richterlichen Tätigkeit im Neunten Senat hatte Frau Weber maßgeblichen Anteil daran, die unionsrechtlichen Vorgaben, die der Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub zu beachten hat, in nationales Recht umzusetzen. Während ihrer Tätigkeit im Zehnten Senat hat Frau Weber vor allem die Rechtsprechung im Bereich der variablen Vergütungsbestandteile maßgebend mitgeprägt.

ArbG Düsseldorf v. 28.1.2026 - 13 Ca 6062/25
§ 4 Abs. 2 Satz 4 der Anlage „Besondere Regelungen“ ist keine Einmalbedingung (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) und keine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB), da der Beklagte die Klausel dem Kläger zur Disposition stellte. Nach Auslegung nach §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung von Wortlaut, systematischem Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie den Verhandlungen ist die Nachzahlung nur für Spiele geschuldet, für die der Kläger tatsächlich eingesetzt wurde.

Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27.3.2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1.7.2026 in Kraft. Sozialleistungen sollen dann fairer ausgestaltet und Missbrauch wirksamer verhindert werden. Grundsätzlich wird wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Die Regeln für Arbeitsverweigerer sollen zudem wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet und früher angewandt werden.

Die Länder haben am 27.3.2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.

Thüringer LAG v. 2.3.2026 - 4 Ta 15/26
Eine generelle Beschränkung des Erholungsurlaubs auf höchstens zwei zusammenhängende Wochen verstößt gegen § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG; eine Teilung ist nur bei Vorliegen konkreter dringender betrieblicher oder in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe zulässig, wobei pauschale personelle Engpässe nicht genügen. Zugleich kann die Gewährung von Urlaub im Wege der einstweiligen Verfügung trotz Vorwegnahme der Hauptsache geboten sein, wenn andernfalls wegen fehlender Rechtskraft (§ 894 ZPO) eine Vereitelung des Anspruchs droht.

ArbG Berlin v. 25.3.2026 - 60 Ca 12322/25
Die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin wegen vermeintlichen Arbeitszeitbetrugs ist rechtsunwirksam. Eine schwerwiegende Pflichtverletzung liegt nicht vor.

BAG v. 25.3.2026 - 5 AZR 108/25
Eine AGB, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt.

ArbG Berlin v. 24.3.2026 - 48 Ga 5023/26
Das ArbG Berlin hat am 24.3.2026 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für den Bereich der Zentralsterilisation in den Berliner Vivantes-Kliniken für den ab dem 25.3.2026 angekündigten Warnstreik festgelegt.

In der Nachfolge des Vorsitzenden Richters am Bundesarbeitsgericht Oliver Klose nimmt die Richterin am Bundesarbeitsgericht Saskia Klug ab dem 25.3.2026 die Tätigkeit als Pressesprecherin des Bundesarbeitsgerichts auf.

Am 24.3.2026 fand das Jahrespressegespräch des BAG statt. BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte im Rahmen der Hybrid-Konferenz den Jahresbericht 2025 vor. Die Zahl der Eingänge beim Bundesarbeitsgericht sind danach im letzten Jahr weiter drastisch gesunken um rund 19 Prozent. Die durchschnittliche Dauer der erledigten Verfahren hat sich deutlich verkürzt auf fünf Monate und sechs Tage im Vergleich zu acht Monaten und 26 Tage im Vorjahr.

ArbG Heilbronn v. 12.2.2026 - 8 Ga 1/26
Es muss eine existenzielle Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erforderlich macht. Eine hauptsächliche Tätigkeit auf einer anderen Handelsstufe (B2B gegen-über B2C im Bereich des Einzelhandels) schließt ein Konkurrenzverhältnis jedenfalls dann nicht aus, wenn der Direktvertrieb an Kunden über einen Onlineshop nicht völlig untergeordneter Natur ist.

BAG v. 4.12.2025 - 2 AZR 13/25
Die wahrheitswidrige Behauptung eines im Krankenhaus tätigen Arbeitnehmers, aufgrund ärztlicher Untersuchung vorläufig impfunfähig zu sein, stellt eine erhebliche Pflichtverletzung (§ 241 Abs. 2 BGB) dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Maßgeblich ist insbesondere der Vertrauensbruch. Aber auch ein Täuschungsversuch genügt insoweit.

ArbG Hamm v. 23.1.2026 - 2 Ca 628/25
Eine Bewerbung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass es dem Bewerber nicht ernsthaft um die Erlangung der Stelle, sondern vorrangig um die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen („AGG-Hopping“) geht; dies gilt insbesondere bei fehlender räumlicher Verfügbarkeit, bestehender ungekündigter Vollzeitbeschäftigung, mangelnder Wechselbereitschaft sowie einer Vielzahl vergleichbarer Entschädigungsprozesse gegen verschiedene Arbeitgeber.

BAG v. 4.3.2026 - 5 AZB 26/25
Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt. Das beBPO der Gerichtsverwaltung ist nicht der für das Berufungsgericht eingerichtete Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP.

VG Berlin v. 13.3.2026 - VG 4 L 508/25
Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Arbeitgeber kann sich auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG berufen. Auch nicht-medizinische Massagestudios sind als Erholungseinrichtungen anzusehen und daher privilegiert.

EuGH v. 17.3.2026 - C-258/24
Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.

Hessisches LAG v. 9.3.2026 - 10 Ta 25/26
Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich niedergelegt, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit der Arbeitnehmer die für ihn eingerichtete betriebliche Altersversorgung weiterführen kann, so hat eine solche Regelung mangels ausreichender Bestimmtheit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Eine allgemeine Frist, die einem Schuldner einzuräumen ist, um einer titulierten Forderung nachzukommen, besteht im Grundsatz nicht. Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich bestimmte Verpflichtungen des Arbeitgebers vereinbart, so muss dieser, wenn keine abweichende Fälligkeitsbestimmung getroffen worden ist, grundsätzlich jederzeit damit rechnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

LAG Niedersachsen v. 12.1.2026 - 4 SLa 454/25
Voraussetzung der wirksamen Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit nach § 106 Satz 1 GewO ist regelmäßig, dass die neu zugewiesene Tätigkeit als gleichwertig anzusehen ist. Beinhaltet die neu zugewiesene Tätigkeit eine deutliche Verkleinerung des bisherigen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs, stellt dies in der Regel eine unzulässige Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten dar.

BAG v. 25.11.2025 - 1 ABR 43/24
Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101 BetrVG verlangen, dass der Arbeitgeber ein Zustimmungsverfahren einleitet und bei Zustimmungsverweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführt.

Hessisches LAG 2.2.2026 - 16 TaBVGa 2/26
Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit gegenüber dem Betriebsrat anzeigt. Dann darf aus der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ohne weiteres auf die Amtsunfähigkeit des betreffenden Betriebsratsmitglieds geschlossen werden.

BAG v. 30.10.2025 - 2 AZR 177/24
Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. Die ordnungsgemäße Durchführung des vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist, auch wenn dem Personalrat ein bloßes Mitwirkungsrecht zusteht, Wirksamkeitsvoraussetzung einer jeden Kündigung.

Der Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Frau Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 27. Februar 2026 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Der Rat der Europäischen Union hat Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner durch Beschluss vom 5. Dezember 2025 mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen.

Zwar ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr 2025 auf ein Rekordhoch gestiegen. Allerdings arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder Siebte.

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Markus Krumbiegel mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Krumbiegel übernimmt den Vorsitz des Achten Senats. Außerdem wurden mit Matthias Kreutzberg-Kowalczyk und Markus Weingarth zwei neue BAG-Richter ernannt.

Um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU in der Regel eine Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Anzahl dieser Arbeitsmarktzulassungen ist seit 2021 um 140 % gestiegen – auf gut 521.000 im Jahr 2025. Das ist auch gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus von 17 %. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis. Ebenso Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl bewilligt worden ist.

LAG Niedersachsen v. 17.12.2025 - 8 SLa 502/25
Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar zu sein, ist unzulässig. Das BAG hat nun Gelegenheit zur Klarstellung, ob es unter dem in seiner bisherigen Rechtsprechung verwendeten Begriff der "Arbeitsaufnahme" den Zeitpunkt der Ankunft des Arbeitnehmers am Arbeitsort oder vielmehr den Zeitpunkt der "Verfügbarkeit am Patienten" (bzw. - bei nichtärztlichen Arbeitnehmern - den Zeitpunkt der nach Durchführung arbeitgeberseitig aufgegebener Vorbereitungshandlungen hergestellten tatsächlichen Einsatzfähigkeit) versteht.

LAG Berlin-Brandenburg v. 26.2.2026 - 11 GLa 147/26
Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 26.2.2026 die Entscheidung des ArbG Berlin, womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Danach sollen in den nächsten fünf Jahren die bislang 30 Arbeitsgerichte zu 15 Standorten zusammengefasst werden. Die Zahl der bislang drei Landesarbeitsgerichte soll auf zwei Standorte reduziert werden.

ArbG Braunschweig v. 25.2.2026 - 4 Ca 313/25 u.a.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 25.2.2026 Kündigungsschutzklagen von zwei Mitarbeitern, die dem oberen Managementkreis angehören, gegen die Volkswagen AG verhandelt. Das Arbeitsgericht hat in einem Fall im Wege eines Teilurteils entschieden, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung beendet worden ist, jedoch aufgrund der ordentlichen Kündigung fristgemäß endet. Wegen der Annahmeverzugsansprüche des Klägers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie der mit der Widerklage geltend gemachten Auskunftsansprüche erging ein Auflagenbeschluss.

Hessisches LAG 17.2.2026 - 12 Ta 18/26
Vereinbaren die Parteien in einem Kündigungsschutzverfahren ein Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts über den zutreffenden und in der Kündigungserklärung bezeichneten Termin hinaus, führt dies nicht zu einem Vergleichsmehrwert. Dasselbe gilt hinsichtlich der Höhe von Vergütung und/oder von Bonusansprüchen, die im Verlängerungszeitraum fällig werden oder auf welche im Vergleich verzichtet wird.

ArbG Berlin v. 24.2.2026 - 7 Ga 3062/26
Es wird ein Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di ab dem 25.2.2026 betroffen sind.

LAG Niedersachsen v. 5.12.2025 - 13 TaBVGa 113/25
Der Betriebsratsvorsitzende ist im Fall von Krankheit oder Urlaub eines Betriebsratsmitglieds nur dann zu dessen Ladung verpflichtet, wenn ihm dieses zuvor angezeigt hat, trotz Erkrankung bzw. genehmigten Urlaubs an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 BetrVG können nur organisatorisch oder räumlich abgegrenzte Betriebsteile zu Abteilungsversammlungen zusammengefasst werden. Eine Abgrenzung allein nach personell-fachlichen Gesichtspunkten ist nicht möglich.

LAG Nürnberg v. 15.12.2025 - 1 SLa 158/25
Eine Betriebsvereinbarung für eine Anwesenheitsprämie kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage zur Kürzung der Sonderleistung berechtigen. Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere weder gegen § 75 Abs. 1 BetrVG i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG noch gegen § 612a BGB. Das stellt auch keine unzulässige Streikbruchprämie dar.

LAG Niedersachsen v. 27.10.2025 - 4 SLa 348/25
Der Sachgrund des gerichtlichen Vergleichs stellt - jedenfalls im Regelfall - sowohl eine Prozesshandlung wie auch ein materielles Rechtsgeschäft dar. Wollen die Parteien von diesem Regelfall abweichen und im gerichtlichen Vergleich lediglich die Verpflichtung zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags regeln, bedarf es hierfür deutlicher Anhaltspunkte, die für eine solche Auslegung sprechen.

LAG Düsseldorf v. 21.1.2026 - 12 TaBV 66/25
Ist streitig, ob das Mitbestimmungsrecht betreffend die Änderung der mobilen Arbeit den örtlichen Betriebsräten oder dem Gesamtbetriebsrat zusteht, sind an einem Verfahren gem. § 100 ArbGG zwischen Arbeitgeberin und dem Gesamtbetriebsrat die örtlichen Betriebsräte nicht beteiligt. Da es sich bei der mobilen Arbeit um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt und der Arbeitgeber frei über deren Einführung entscheiden kann, kann der Arbeitgeber auch die Ebene der Mitbestimmung und damit das zuständige Betriebsratsgremium bestimmen.

ArbG Weiden v. 21.1.2026 - 3 BV 13/25
Eine Einigungsstelle kann ausnahmsweise auch ohne jegliche vorherige Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern eingesetzt werden. Der Betriebsrat hat kein Recht auf Hinzuziehung eines Gewerkschaftsbeauftragten bereits zu den innerbetrieblichen Verhandlungen über die Vereinbarung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans.

ArbG Offenbach v. 25.11.2025 - 1 Ca 136/25
Hat ein General Counsel / Chefjustiziar schuldhaft die ihm obliegenden Überwachungs-, Kontroll- und Schadensabwehrpflichten bei der Bearbeitung einer Whistleblower-Anzeige über einen längeren Zeitraum verletzt, so ist eine ordentliche Kündigung durchaus gerechtfertigt. Insofern hat der Mitarbeiter im Hinblick auf seine besondere Vertrauensposition keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

LAG Hamburg v. 5.2.2026 - 1 SLa 18/25 u.a.
Zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die eine von ihr entworfene Strahlenschutzanweisung entgegen den Aufforderungen ihrer Vorgesetzten nicht vollständig gendert und an einer Stelle eine Konkretisierung nicht in den Entwurf einarbeitet, sind unwirksam.

BAG v. 23.9.2025 - 1 ABR 19/24
Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung i.S.v. § 93 BetrVG muss mindestens – neben den von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen – eine jedenfalls schlagwortartige Bezeichnung der mit der Stelle verbundenen Arbeitsaufgaben enthalten. Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe, mit welchem Arbeitszeitvolumen die offene Position besetzt werden soll.

LAG Hamm v. 5.2.2026 - 18 SLa 685/25
Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums, mit dem ihm untersagt wird in der Klinik als angestellter Arzt Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sind rechtswirksam. Wurde dem Arzt ursprünglich eine Nebentätigkeitsgenehmigung für ärztliche Tätigkeiten in und außerhalb des Krankenhauses erteilt, dürfen einschränkende Weisungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen auf jeden Fall nicht weiterreichen als die Einschränkung für solche Tätigkeiten als angestellter Arzt in der Klinik, die im Streitfall ausdrücklich eine entsprechende Ausnahmeregelung vorsieht.

LAG Baden-Württemberg v. 30.1.2026 - 2 Ta 10/25
Im Falle einer Vergütungsklage, die maßgeblich auf die Betriebsrisikolehre (§ 615 Satz 3 BGB) gestützt wird, liegt ein Sic-non-Fall vor. Daher eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich bei dem Vertragsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen.

LAG Düsseldorf v. 14.5.2025 - 4 SLa 539/24
Eine Führungskraft ist aufgrund ihrer arbeitsvertraglichen Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten gehalten, personelle Maßnahmen zu unterlassen (hier: Freigabe von Anträgen auf Elternzeit), die geeignet sind, die Verhandlungsposition der Arbeitgeberseite gegenüber den von einer Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verschlechtern.

LAG Düsseldorf v. 29.12.2025 - 3 Ta 216/25
Der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang bei der Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG setzt voraus, dass die geltend gemachten Ansprüche auf demselben wirtschaftlichen Verhältnis beruhen oder wirtschaftliche Folgen desselben Tatbestands sind. Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen und nicht nur rein zufällig in Verbindung zu einander stehen.

BAG v. 29.1.2026 - 8 AZR 49/25
Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.

BAG v. 28.1.2026 - 7 ABR 23/24 u.a.
Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil i.S.d. BetrVG darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus.

LAG Düsseldorf v. 27.1.2026 - 3 SLa 696/24
Überträgt eine Stadt einer Tarifbeschäftigten das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht nur als Zusatzaufgabe, sondern schafft sie eine eigene entsprechende Stelle, auf die sie die Beschäftigte versetzt, und regelt sie die daraus resultierende Höhergruppierung in einem Änderungsvertrag als das arbeitsvertraglich Geschuldete, so kann sie diese Tätigkeit nur nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen wieder entziehen.

LSG Hessen v. 21.11.2025 - L 7 AL 5/23
Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist u.a., dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch macht der Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in eigenem Namen geltend. Bei Vorliegen eines Scheinarbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

LAG Sachsen-Anhalt v. 14.1.2026 - 1 Ta 73/25
Auch bei der Übertragung auf den Güterichter bleibt das Prozessgericht das den ganzen Prozess leitende und erkennende Gericht.

BAG v. 26.11.2025 - 5 AZR 239/24
Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ist unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. Maßgeblich ist hierbei der Zweck für die Gewährung der Leistung – hier eine Lohnerhöhung – und nicht für deren Vorenthaltung.

ArbG Nürnberg v. 15.1.2026 - 9 BVGa 3/26
Auch gekündigte Arbeitnehmer, die Kündigungsschutzklage erhoben haben, sind weiterhin zum Betriebsrat wählbar. Um auch solchen Wahlbewerbern die Wahlwerbung zu ermöglichen, ist es notwendig, den zeitweisen Zugang zum Betrieb zu erhalten.

LAG Niedersachsen v. 3.11.2025 - 15 SLa 418/25
Das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG lässt es regelmäßig nicht zu, dem Mandatsträger wegen seiner Anstellung eine während der Mandatstätigkeit weiter zu zahlende Vergütung zuzusagen, die über das gesetzlich geregelte Maß hinausgeht. Ist die Überlassung des Dienstwagens nur wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt, ist in der Gestellung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung eine Begünstigung i.S.d. § 78 Satz 2 BetrVG zu sehen.

LG Bochum v. 2.12.2025 - 17 O 56/24
Weibliche und männliche Beschäftigte üben gleichwertige Arbeit aus, wenn sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können. Dass die jeweiligen Mitarbeiterzahl und jeweiligen Umsätze unterschiedlich sind, liegt schon allein darin begründet, dass bestimmte Bereiche eines Unternehmens zwangsläufig personalintensiver sind als andere und auch in deutlich unterschiedlicher Weise zum Gesamtergebnis des Unternehmens beitragen.

ArbG Mannheim v. 21.11.2025 - 7 Ca 199/25
Es ist nicht davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers bekannt war oder er sie kennen musste, wenn sich die einzige Information hierzu aus einem unvollständig vorgelegten behördlichen Teil-Abhilfebescheid hinsichtlich des Grades der Behinderung ergibt, auf den weder im Anschreiben noch im Lebenslauf des Bewerbers hingewiesen wird. In einem solchen Fall wird keine Indizwirkung nach § 22 AGG begründet.

LSG Sachsen-Anhalt v. 29.10.2025 - L 6 U 32/20 ZVW
Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen eine Verursachung spricht und ernste Zweifel ausscheiden, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann. Die bloße Möglichkeit einer Verursachung genügt dagegen nicht. Erst wenn feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis eine naturwissenschaftliche Ursache für einen Erfolg ist, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage nach einer wesentlichen Verursachung des Erfolgs durch das Ereignis.

BAG v. 24.9.2025 - 7 ABR 24/24
Die Vorschriften § 75 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, die in Bezug auf die Integration ausländischer Arbeitnehmer Aufgaben und Pflichten enthalten, richten sich an den Betriebsrat sowie – bei § 75 BetrVG – daneben an den Arbeitgeber als Betriebsverfassungsorgane. Bei den eine Betriebsratswahl initiierenden Arbeitnehmern handelt es sich aber nicht um Organe oder Funktionsträger in diesem Sinn.

Thüringer LAG v. 16.12.2025 - 5 Sa 154/23
Ein hinreichend gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls besteht regelmäßig dann, wenn sich an eine „erste“ Arbeitsverhinderung in engem zeitlichen Zusammenhang eine dem Arbeitnehmer im Wege der „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit dergestalt anschließt, dass die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich entweder unmittelbar aufeinanderfolgen oder dass zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.

LAG Baden-Württemberg v. 19.12.2025 - 4 Sa 56/23
Die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einzuhaltende Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB kann nicht durch die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird. Die bloße Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt zu haben, schafft keinen Vertrauenstatbestand, dass diesem Antrag auch stattgegeben werden muss.

LG Frankenthal v. 4.12.2025 - 3 O 148/25
Kann eine Gemeinde trotz rechtzeitiger Anmeldung einen Kita-Platz nur verspätet zuweisen, könne die betroffenen Eltern ihren Lohnausfall ersetzt verlangen, wenn sie ihre Elternzeit verlängern müssen, um das Kind selbst zu betreuen. Der Anspruch endet aber am Tag der Bereitstellung des Platzes. Da eine zusätzliche Eingewöhnungszeit im Sozialrecht nicht vorgesehen ist, kann auch kein Ersatz für den mit der Eingewöhnung verbundenen Lohnausfall oder sonstige Aufwendungen der Eltern verlangt werden.

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026, verlängert.

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz soll das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert werden.

EuG v. 17.12.2025 - T-620/23 u.a.
Das EuG hat sich vorliegend mit den verbundenen Klagen von 405 ehemaligen Europaabgeordneten oder ihren Hinterbliebenen gegen die Kürzung ihrer zusätzlichen Altersversorgung um die Hälfte befasst. Der Grundsatz des Schutzes wohlerworbener Rechte bedeutet nicht, dass jede Änderung der Modalitäten der Ruhegehaltsberechnung, die eine Verringerung der Ruhegehaltshöhe nach sich zieht, einen Eingriff in diese wohlerworbenen Rechte darstellt. Die erworbenen Ruhegehaltsansprüche sind nämlich von der Ruhegehaltshöhe zu unterscheiden.

Hessisches LAG v. 1.12.2025 - 10 Ta 746/25
Hat ein Arbeitsgericht einen Titel erlassen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird, ist es auch zuständiges Gericht der Hauptsache i.S.d. §§ 946 Abs. 1 ZPO und Art. 6 Abs. 3 EuKtPVO. Eine hinreichende Gefahr einer erheblichen Vollstreckungserschwernis i.S.d. Art. 7 Abs. 1 EuKtPVO liegt nicht schon dann vor, wenn die Schuldnerin ihre Niederlassung im Inland auflösen möchte, so dass der Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung im Ausland am Sitz der Arbeitgeberin durchführen müsste.

EuGH v. 11.12.2025 - C-485/24
Das Übereinkommen von Rom schränkt die der Arbeit in mehreren Staaten die freie Wahl des anzuwendenden Rechts durch die Parteien dahin ein, dass sie nicht dazu führen darf, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Zur Bestimmung des in diesem Fall anwendbaren Rechts sieht das Übereinkommen zwei Anknüpfungskriterien vor, und zwar das des Staates, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder, falls das nicht greift, das Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Diese beiden Anknüpfungskriterien sind allerdings nicht anwendbar, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist; in diesem Fall ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. 

BAG v. 2.12.2025 - 9 AZB 3/25
Für die Klage eines Generalintendanten gegen eine außerordentliche Kündigung kann der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem "Intendantenvertrag" i.V.m. Kompetenzregelungen in der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung des Theaters ergibt, dass der Generalintendant seine Arbeit nicht im Wesentlichen frei, sondern weisungsgebunden und fremdbestimmt in persönlicher Abhängigkeit auszuüben hat.

BAG v. 3.12.2025 - 9 AZB 18/25
Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH. Für eine auf Entschädigung und Schadensersatz wegen Diskriminierung gerichtete Klage ist daher der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet.

LAG Köln v. 20.8.2025 - 4 SLa 146/25
Wird die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch die Krankenkassen für Mitarbeiter im ambulanten Pflegebereich gem. §§ 132, 132a SGB V refinanziert, für Mitarbeiter in der außerklinischen Intensivpflege gem. § 132 l SGB V hingegen nicht, so ist die Differenzierung zwischen beiden Mitarbeitergruppen bei der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch den Arbeitgeber aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.

LAG Köln v. 10.4.2025 - 3 SLa 629/24
Der auf Grund eines Guthabens in einem Langzeitkonto bestehende Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers wird auch dann durch seine Freistellung erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nachträglich im Freistellungzeitraum arbeitsunfähig erkrankt. Demnach trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer das Risiko, die durch Arbeitsbefreiung als Arbeitszeitausgleich gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach seinen Vorstellungen nutzen zu können.

BAG v. 23.9.2025 - 1 ABR 25/24
Eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie – bezogen auf den Betriebsinhaber – weisungsgebunden tätig sind und ihm daher zumindest teilweise ein für ein Arbeitsverhältnis typisches Weisungsrecht hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit ihrer Tätigkeit zusteht.

LAG Baden-Württemberg v. 12.11.2025 - 4 Sa 5/25
Bei einem Streit über die Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Leistung sind die Zivilgerichte nicht an eine bloße Umsatzsteueranmeldung der Klägerseite gebunden, wenn nicht zugleich gesichert ist, dass die Steuerrechtslage im Steuerrechtsverhältnis des Beklagten zu seinem Finanzamt gleich beurteilt wird und die Neutralität zwischen Umsatzsteuerlast und Vorsteuerabzug gewahrt bleibt.

KG Berlin v. 25.11.2025 - 21 U 200/24
Verpflichtet sich ein Leistungserbringer, Arbeitnehmer auf einer Baustelle des Auftraggebers nach dessen Weisung einzusetzen, ohne dass eine konkrete Werkleistung beschrieben wäre, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Werk- oder Bauvertrag, sondern einen Dienstvertrag, der auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet ist. Ein solcher Dienstvertrag ist grundsätzlich wegen Verstoßes gegen § 1b Satz 1 AÜG nichtig. Hat der Auftraggeber aufgrund des nichtigen Vertrags die Arbeitsleistungen ihm überlassener Arbeitskräfte erhalten, steht dem Verleiher ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Auftraggeber zu.

BAG v. 19.8.2025 - 9 AZR 216/24
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. Unter Berücksichtigung der in §§ 9 bis 13 ArbZG vorgesehenen Ruhetage wäre die dauerhafte Beschäftigung in einer Siebentagewoche nicht zulässig. Somit kann der Anspruch eines Rettungssanitäters auf Urlaub nicht 42 Kalendertage betragen.Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. Unter Berücksichtigung der in §§ 9 bis 13 ArbZG vorgesehenen Ruhetage wäre die dauerhafte Beschäftigung in einer Siebentagewoche nicht zulässig. Somit kann der Anspruch eines Rettungssanitäters auf Urlaub nicht 42 Kalendertage betragen.

BAG v. 26.11.2025 - 5 AZR 118/23
Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.

Hessisches LAG v. 20.11.2025 - 12 Ta 718/25
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in einem Verfahren bezüglich einer personellen Einzelmaßnahme gem. §§ 99, 100, 101 BetrVG bemisst sich nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG. Bei Versetzungsmaßnahmen, die absehbar für keine längere Dauer als drei Monate beabsichtigt sind, ist es regelmäßig sachgerecht, einen halben Ausgangswert in Ansatz zu bringen, wenn nicht besondere Umstände einen vollen Ausgangswert rechtfertigen.

LAG Köln v. 21.8.2025 - 8 GLa 14/24
In Anbetracht des grundsätzlichen Vorrangs aktueller dienstlicher Beurteilungen als Auswahlinstrument kommt der Rückgriff auf alternative Auswahlmethoden - wie etwa strukturierte Auswahlgespräche - regelmäßig nur dann in Betracht, wenn ein Vorsprung auch unter "Ausschöpfung" der dienstlichen Beurteilungen nicht festgestellt werden kann oder wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen - etwa angesichts ihrer Verschiedenartigkeit - nicht möglich ist.

BAG v. 9.9.2025 - 5 AZR 286/24
Entgegen der Annahme des LAG ließ der Umstand, dass die in dem tariflichen Teilzeitmodell beschäftigten Arbeitnehmerinnen „zur Überbrückung der Wintermonate“ seit dem 1.11.2019 in den Monaten November bis Februar eine Winterzulage i.H.v. monatlich 400 € brutto erhalten hatten, nicht zwangsläufig den Schluss darauf zu, dass damit für diese stets der dreimonatige Referenzzeitraum galt.

LAG Rheinland-Pfalz v. 12.11.2025 - 3 SLa 254/24
Die politischen Äußerungen eines Profifußballers stellen keine Verletzungen der dem Verein aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar, jedenfalls nicht im Licht der in diesem Zusammenhang maßgeblich zu berücksichtigenden und verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Dies galt im Streitfall vor allem, weil der Spieler weder den Hamas-Terror gebilligt noch Israel das Existenzrecht abgesprochen hat.

LAG Düsseldorf v. 18.11.2025 - 3 SLa 699/24
Eine in vulgärer Sprache geäußerte Kritik, die sich auf die Art und Weise der Schichtführung in einem Verteilzentrum einer Handelsgruppe als solche bezieht, rechtfertigt keine Kündigung, wenn die Äußerungen nicht als schwerwiegende, persönlich herabwürdigende Beleidigungen gemeint und zu verstehen sind. Angesichts der besonderen Umstände einer Konfliktsituation einerseits sowie unter Abwägung der wechselseitigen Interessen andererseits kann der Ausspruch einer Kündigung unverhältnismäßig sein.

EuGH v. 11.11.2025 - C-19/23
Mit den Regelungen der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne hat die EU teilweise ihre Kompetenzen überschritten. Die in der Richtlinie aufgestellten Kriterien für die Festlegung der Mindestlöhne stellen einen unmittelbaren Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts dar, obwohl die Höhe des Arbeitsentgelts Angelegenheit der Mitgliedstaaten ist. Das Gleiche gilt für die Vorschrift, die eine Senkung der Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Im Übrigen bleibt die Mindestlohnrichtlinie allerdings bestehen.

LAG Hamm v. 5.9.2025 - 14 SLa 145/25
Eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "ohne Gespräch" entspricht nicht den Voraussetzungen der in § 4 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie i.d.F. vom 7.12.2023 niedergelegten medizinischen Standards. Eine Abmahnung ist in einem solchen Fall aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes entbehrlich, eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

ArbG Köln v. 9.10.2025 - 12 Ca 2975/25
Um die Ausnahme vom Gesetzeswortlaut zu billigen, genügt es nicht, wenn der Arbeitnehmer auf verschiedenen Arbeitsplätzen beschäftigt war. Vielmehr ist regelmäßig erforderlich, dass die in dem neuen Arbeitsverhältnis geschuldete Tätigkeit Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert, die sich wesentlich von denjenigen unterscheiden, die für die Vorbeschäftigung erforderlich waren.

ArbG Herford v. 2.10.2025 - 3 Ca 418/25
Die bloße Mitnahme von einzelnen Gegenständen wie Dekorationsartikeln, Verpackungsmaterial oder Büromöbeln, stellen für einen Betrieb, der Küchen produziert, keine wesentlichen Vermögensgüter dar. Auch die bloße Verwertung der „Marke“ stellt keinen Betriebsübergang dar. Das gilt auch für eine Adressänderung.

LAG Niedersachsen v. 13.8.2025 - 2 SLa 735/24
Bewusst wahrheitswidrige Erklärungen, die ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber abgibt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können, können geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Um vorsätzlich falsche Angaben handelt es sich, wenn die Prozesspartei die Unrichtigkeit ihrer Behauptungen kennt und deren Unwahrheit in ihren Erklärungswillen aufnimmt.

BAG v. 30.10.2025 - 2 AZR 160/24
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.v. § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.

Hessisches LAG 1.8.2025 - 10 SLa 86/25
Ein Fahrer, der bei einem Konsulat als Ortskraft arbeitet und regelmäßig den Generalkonsul fährt, ist grundsätzlich hoheitlich für den ausländischen Staat tätig. Auf den völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz der Staatenimmunität (Art. 25 GG, § 20 Abs. 2 GVG) kann auch konkludent verzichtet werden, indem sich der ausländische Staat im Prozess ohne Rüge einlässt.

EuGH v. 30.10.2025 - C-134/24 u.a.
Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59 über Massenentlassungen ist dahin auszulegen, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrags im Rahmen einer beabsichtigten Massenentlassung, die nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der zuständigen Behörde anzuzeigen ist, erst nach Ablauf der in Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 vorgesehenen Frist von 30 Tagen wirksam werden kann. Ein Arbeitgeber, der die Kündigung eines Arbeitsvertrags unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 vorgenommen hat, ohne der zuständigen Behörde die beabsichtigte Massenentlassung, in deren Rahmen diese Kündigung erfolgt, anzuzeigen, kann die fehlende Anzeige nicht in der Weise nachholen, dass damit die Kündigung 30 Tage nach der Nachholung wirksam würde.

LSG Berlin-Brandenburg v. 9.10.2025 - L 21 U 47/23
Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in Brand geraten sind, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein solches Ereignis stellt keinen Arbeitsunfall dar.

BAG v. 28.10.2025 - 3 AZR 24/25
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1.7.2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG.

Hessisches LAG v. 13.10.2025 - 18 Ta 699/25
§ 273a ZPO ermöglicht auf Antrag den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren, auch wenn der Streitgegenstand außerhalb des GeschGehG liegt.

BAG v. 23.10.2025 - 8 AZR 300/24
Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er nach der Rechtsprechung des EuGH zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat.

BVerfG v. 29.9.2025 - 2 BvR 934/19
Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil richtete, mit dem das BAG (nach EuGH-Vorlage) den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt hatte, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte. Das BAG-Urteil verletzt den Arbeitgeber in seinem religiösen Selbstbestimmungsrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 140 GG und Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV, weil die bei der Anwendung der Schrankenbestimmung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorgenommene Güterabwägung dem religiösen Selbstbestimmungsrecht des Arbeitgebers nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang Rechnung trägt.

OLG Frankfurt a.M. v. 7.10.2025 - 3 W 20/25
Sobald der Kläger von seinem Wahlrecht aus § 2 Abs. 3 ArbGG Gebrauch gemacht hat, ist die getroffene Wahl endgültig. Das Wahlrecht des Klägers aus § 2 Abs. 3 ArbGG lebt nicht etwa dann wieder auf, wenn der Kläger Kenntnis von Gerichtsentscheidungen erhält, welche die Frage der Rechtswegzuständigkeit abweichend von dessen Einschätzung im Zeitpunkt der Klageerhebung beurteilen.

LAG Hamm v. 11.9.2025 - 13 SLa 316/25
§ 24 S. 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG beinhalten keine Verlängerung des dreimonatigen Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, sondern eine eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des Urlaubsjahres. Vor Ablauf des danach zu bestimmenden Urlaubsjahres kann ein Verfall von Urlaubsansprüchen nicht eintreten.

LAG Baden-Württemberg v. 30.9.2025 - 2 TaBV 2/25
Wird in einem bislang betriebsratslosen Betrieb ein Betriebsrat erst gebildet, nachdem der Arbeitgeber mit der Umsetzung der Betriebsänderung begonnen hat, steht dem Betriebsrat nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht auf Abschluss eines Sozialplans zu. Eine generelle Verpflichtung des Arbeitgebers, mit einer an sich beteiligungspflichtigen Maßnahme so lange zu warten, bis im Betrieb ein funktionsfähiger Betriebsrat vorhanden ist, enthält das Betriebsverfassungsgesetz nicht.

LAG Niedersachsen v. 16.10.2025 - 5 SLa 251/25
Der Fahrer eines Landesministers kann keinen Anspruch auf Tagegeld aus den tariflichen Regelungen herleiten. Dienstreisen liegen nicht vor, weil die Reisetätigkeit für den Fahrer Dienstgeschäfte darstellen. Die Voraussetzungen eines Anspruchs aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz liegen auch dann nicht vor, wenn das Land anderen Fahrern Tagegeld zahlen sollte.

BVerwG v. 9.10.2025 - 3 C 14.24
Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 IfSG. Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet.

BVerwG v. 9.10.2025 - 3 C 5.24
Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Impfung für sie möglich gewesen wäre.

BAG v. 20.5.2025 - 1 AZR 120/24
Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein tarifgebundener Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit mehr gewährt, enthält keine Änderung eines betrieblichen Entlohnungsgrundsatzes und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

BAG 2.7.2025 - 10 AZR 162/24
Arbeitsvertraglich in Bezug genommene tarifliche Regelungen unterliegen nach § 310 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 307 Abs. 3 BGB keiner Inhaltskontrolle, wenn sich die Bezugnahme auf die Gesamtheit der Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags erstreckt. Eine beschränkte Verweisung auf einzelne Tarifnormen oder sachlich und inhaltlich zusammenhängende Regelungsbereiche oder -komplexe des Tarifvertrags führt hingegen nicht zu deren Kontrollfreiheit.

LSG Hessen 27.8.2025 - L 4 SO 38/25
Hat ein Leistungsträger zunächst seine Leistungen im vollen Umfang erbracht und sind trotzdem berechtigte Ansprüche des Vermieters gegeben oder nachträglich entstanden, so lässt dies keinen neuen Anspruch auf Leistungen nach § 35 Abs. 1 SGB XII entstehen, sondern es kann sich insoweit allenfalls um Schulden handeln, die dann nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des § 36 SGB XII übernommen werden können.

LAG Köln v. 10.7.2025 - 8 SLa 582/24
Ein Unterstützungsstreik in einem konzernangehörigen Unternehmen kann zulässig sein, wenn der Hauptarbeitskampf u.a. auf die gemeinsame Antragstellung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach § 5 Abs. 1 TVG gerichtet ist.

LAG Rheinland-Pfalz v. 2.9.2025 - 4 SLa 200/24
Für die Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG ist regelmäßig nur auf Betriebsangehörige im Inland abzustellen. Im Fall wurde ein Einzelarbeitsverhältnis nach mehreren örtlichen Geschäftszweigverkleinerungen (allseits bewusst) mit deutschem Vertragsstatut an ein ausländisches Partnerunternehmen abgegeben, für das sich ersichtlich keine Betriebsvoraussetzungen zum deutschen Kündigungsschutz mehr ergeben konnten; jedenfalls in solcher Konstellation fehlen besondere Schutzgesichtspunkte, um Abweichungen vom Inlandsbezug des § 23 Abs. 1 KSchG anzunehmen.

LAG Niedersachsen v. 25.8.2025 - 15 SLa 315/25
Die Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten kann eine außerordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht mit erheblicher Gewaltanwendung erfolgt. Reagiert ein Arbeitnehmer auf die Ansprache eines Vorgesetzten wegen der pflichtwidrigen Nutzung eines privaten Smartphones mit den Worten "Hau ab hier", stößt ihn weg und tritt nach ihm, ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung entbehrlich.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 12.8.2024 - 5 SLa 128/24
Nach einer rund fünfjährigen vollständigen Freistellung kann es zulässig sein, im Rahmen einer Nebentätigkeit an anwaltlichen Mandaten gegen die Arbeitgeberin mitzuwirken, wenn ein Missbrauch vertraulicher Informationen aus dem Arbeitsverhältnis und eine Einflussnahme auf Entscheidungsträger zugunsten der Mandantschaft ausgeschlossen ist.

LAG Köln v. 30.9.2025 - 10 SLa 289/24
Bei der Einhaltung wissenschaftlicher Standards handelt es sich um eine zentrale Anforderung an das Berufsbild einer Hochschullehrerin. Die Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung, die ein zentraler Bestandteil der Berufung als Professorin ist, stellt eine Pflichtverletzung dar, die den Kernbereich des Selbstverständnisses einer wissenschaftlich Tätigen betrifft und sich auch im Rahmen von Forschung und Lehre zukünftig auswirken kann. Verstöße gegen diese Standards wiegen schwer und rechtfertigen eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.

LAG Hamm v. 28.5.2025 - 18 SLa 959/24
Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über einen Zeitraum von 22 Monaten - trotz Widerspruchs des betroffenen Arbeitnehmers - stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und rechtfertigt die Zuerkennung einer Geldentschädigung i.H.v. 15.000 €.

BVerfG v. 23.9.2025 - 1 BvR 1796/23
Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die Altersgrenze greift unverhältnismäßig in beide Schutzrichtungen der Berufsfreiheit – die Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage und die Persönlichkeitsentfaltung – ein.

Das Bundeskabinett hat am 10.9.2025 der Festsetzung der Regelbedarfe im Bürgergeld und der Sozialhilfe für das Jahr 2026 zugestimmt. Die geltende Fortschreibungsregelung wird voraussichtlich letztmalig angewendet. Für das kommende Jahr steht eine gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe an. In diesem Gesetzgebungsverfahren wird in Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD auch über die künftige Ausgestaltung der jährlichen Fortschreibung zu entscheiden sein

BGH v. 24.7.2025 - IX ZB 32/23
Die Frage, ob die Energiepreispauschale kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären. Der Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, ob die Energiepreispauschale eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt, ist ebenfalls vor den Prozessgerichten und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen.

BAG v. 22.5.2025 - 7 ABR 10/24
Der in § 9 WO geregelte Fall, dass nach Ablauf der Einreichungsfrist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde, ist mit dem Fall, dass innerhalb der Einreichungsfrist nur eine Vorschlagsliste mit einer unzureichenden Anzahl von Bewerbern eingereicht wurde, nicht vergleichbar. Für die Annahme, eine Pflicht des Wahlvorstands zur Nachfristsetzung bestünde immer dann, wenn Vorschlagslisten mit insgesamt weniger Bewerbern als den zu vergebenen Betriebsratssitzen eingereicht worden sind, fehlt es an einem normativen Anknüpfungspunkt.

Hessisches LAG v. 12.9.2025 - 12 Ta 600/25
Wird ein Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzprozess mit einer Formulierung wie: "Sollte die Beklagte im Gütetermin nicht zu Protokoll des Gerichtes erklären, dass sie den Kläger weiterbeschäftigen wird, sofern ein der Klage stattgebendes Urteil ergeht, stellen wir folgenden weiteren Antrag…" kann regelmäßig nicht von einem rechtshängigen Weiterbeschäftigungsantrag ausgegangen werden. Es handelt sich lediglich um die Androhung einer Antragstellung. Dies folgt aus der Auslegung der Ankündigung, die nicht am Wortsinn zu haften hat, sondern an dem in der Erklärung verkörperten Willen.

LAG Berlin-Brandenburg v. 25.7.2025 - 12 SLa 640/25
Beruht ein Personalabbau auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung, ist für die Bestimmung der regelmäßigen Beschäftigtenanzahl i.S.v. § 23 Abs. 1 KSchG als zeitlicher Anknüpfungspunkt auf die unternehmerische Entscheidung abzustellen, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich insgesamt entlassen werden. Dies erfasst die Situation, dass nach einem Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB ein Restbetrieb, der die dem Betriebsübergang widersprechenden Beschäftigten zusammenfasst, mit dem Ziel geführt wird, deren Beschäftigung in dem Betrieb zu beenden.

BSG v. 24.9.2024 - B 2 U 12/23 R
Nicht versicherte Unternehmer werden wie Versicherte behandelt, wenn sie durch andere im Betrieb tätige Personen einen Unfall erleiden, es sei denn, die Ersatzpflicht des Schädigers ist bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Dass dem Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Beispiel gegen seinen Vater als Fahrer des Unfallfahrzeugs zusteht, ist weder ausgeschlossen noch abschließend beurteilbar.

LAG Hamm v. 24.7.2025 - 13 Ta 56/25
Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten stellt noch keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung i.S.d. § 48 Abs. 2 BRAO dar. Erst wenn der Prozessbevollmächtigte sich aufgrund des Verhaltens seines Mandanten nicht mehr in der Lage sieht, die ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegende Pflicht zur sachgerechten Interessenvertretung zu erfüllen, kann ausnahmsweise ein wichtiger Grund vorliegen.

BAG v. 9.9.2025 - 5 AZN 142/25
Hat das Gericht bereits abschließend über das Urteil beraten und abgestimmt, dieses aber noch nicht verkündet, kann die Beratung und Abstimmung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund eines nach ihrem Schluss nachgereichten Schriftsatzes auch nach der Neufassung von § 193 Abs. 1 GVG und dem Inkrafttreten von § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ArbGG zum 19.7.2024 weiterhin mit Einverständnis aller Richter im Wege einer Telefonkonferenz durchgeführt werden.

LAG München v. 20.8.2025 - 10 SLa 2/25
Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG greift nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG. Zudem tritt Verwirkung ein, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

ArbG München v. 17.9.2025 - 15 Ca 5556/24
Die außerordentlichen Kündigungen einer leitenden Oberärztin an der TU München durch den Freistaat Bayern haben das Arbeitsverhältnis der Ärztin nicht rechtswirksam beendet. Der zuständige Personalrat wurde nicht vor Ausspruch der Kündigung angehört.

BAG v. 31.7.2025 - 6 AZR 18/25
Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Die Nichteinbeziehung in den Anwendungsbereich des § 22 EZulV stellt weder eine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG dar noch ist dadurch Art. 20 GRC oder Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

LAG Schleswig-Holstein v. 19.8.2025 - 1 Sa 104/25
Grundsätzlich müssen dem Betriebsrat bekannte, einen bestimmten Kündigungsgrund betreffende Umstände im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG dem Betriebsrat nicht noch einmal mitgeteilt werden. Das gilt aber nicht für den Fall, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses eine selbständige andere Pflichtverletzung in das Verfahren einführen will.

Thüringer LAG v. 27.8.2025 - 4 Sa 18/23
Das Thüringer LAG hat sich vorliegend mit dem Einzelfall der zutreffenden Eingruppierung eines Musikers des Thüringer Polizeiorchesters befasst.

LAG Köln v. 19.8.2025 - 7 SLa 647/24
Eine Rückzahlungsklausel ist auch dann unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm z.B. aufgrund eines durch eigene leichteste Fahrlässigkeit verursachten Unfalls nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Eine Rückzahlungsklausel im Vertrag eines Brandmeisteranwärters, die vorsieht, dass die während der 18-monatigen Ausbildung zum Brandmeister gezahlte Bruttovergütung bei einem vorzeitigen Ausscheiden zeitratierlich zurückzuzahlen ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

BAG v. 20.5.2025 - 1 ABR 11/24
Ein Einigungsstellenspruch ist unwirksam, wenn der den Betriebsparteien vom Vorsitzenden der Einigungsstelle übermittelte Spruch im Vergleich zu dem von der Einigungsstelle beschlossenen nicht alle Bestandteile enthält und damit unvollständig ist. Eine rückwirkende Heilung durch Übersendung einer vollständigen Beschlussfassung ist nicht möglich.

EuGH v. 11.9.2025 - C-38/24
Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder. Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.

ArbG Düsseldorf v. 13.8.2025 - 13 Ca 2388/25
Auf die Schwere des Verschuldens kommt es bei der Vermutungswirkung nach § 22 AGG nicht an. Werden die Verfahrens- und Förderpflichten (hier: Verbindung mit Agentur für Arbeit) nicht eingehalten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass sich der Arbeitgeber nicht hinreichend um die Befolgung gekümmert hat und insbesondere seine Mitarbeiter nicht genügend geschult hat.

ArbG Berlin v. 10.7.2025, 59 Ca 10500/24 u.a.
Abmahnungen gegenüber Mitgliedern der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen eines kritischen Aufrufs im Internet sind abermals unrechtmäßig. Es handelte sich bei den verwendeten Formulierungen zwar um polemisch zugespitzte Kritik, die aber nicht anlasslos und nicht mit dem Ziel der persönlichen Kränkung der angegriffenen Präsidiumsmitglieder geäußert wurde.

Die Zahl positiv beschiedener Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse hat sich seit 2016 mehr als verdreifacht. Die Türkei ist wie im Vorjahr am häufigsten vertretener Ausbildungsstaat, indes hat sich die Zahl anerkannter Qualifikationen aus der Ukraine mehr als verdoppelt. Der Beruf Pflegefachfrau/-mann stellt nach wie vor den am häufigsten anerkannten Abschluss dar.

BAG v. 3.6.2025 - 9 AZR 104/24
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer nicht – auch nicht durch gerichtlichen Vergleich – auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten. Dies gilt auch dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht und absehbar ist, dass der Arbeitnehmer bis dahin seinen Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht wird in Anspruch nehmen können.

Das Bundeskabinett hat am 3.9.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

Das Bundeskabinett hat am 3.9.2025 ein "Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung" beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt und ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten nur bei schweren Verstößen sanktioniert wird. Durch Vermeidung doppelter Berichtspflichten sollen Unternehmen weiter entlastet und die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden.

Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern beschlossen. Zur Sicherung einer störungsfreien und flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sollen Bund und Länder in einigen Bereichen regeln können, dass Akten noch bis zum 1.1.2027 in Papierform fortgeführt werden können.

ArbG Offenbach a.M. v. 28.8.2025 - 10 Ca 57/25
Arbeitgeber sind berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen (hier: Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

BSG v. 5.6.2025 - B 5 R 3/24 R
Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt.

BAG v. 3.6.2025 - 9 AZR 137/24
Die Inanspruchnahme voller Erwerbsminderungsrente ist nicht vorwerfbar und rechtfertigt daher keine Schmälerung des Urlaubsentgelts. Hat der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum seine Arbeit unverschuldet versäumt, ist sein gewöhnlicher Arbeitsverdienst für die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Bei Arbeitnehmern mit gleichmäßiger täglicher Arbeitszeit und konstanter Tagesvergütung bedarf es keiner ins Detail gehenden Berechnung.

LAG Hamm v. 13.6.2025 - 1 SLa 21/25
Löst eine Klausel die Rückzahlung von Fortbildungskosten aus, wenn das Arbeitsverhältnis „auf Wunsch“ des Arbeitnehmers beendet wird, meint dies die unterschiedslose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitnehmers. Mit diesem Inhalt ist die Klausel unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.

BAG v. 15.7.2025 - 9 AZR 198/24
Der Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs bei einer langen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit kann per Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Anderslautende Arbeitsvertragsrichtlinien (hier: Diakonie Deutschland - AVR-DD) müssen nicht zwingend angewendet werden. Bedienen sich die Kirchen jedermann offenstehender privatautonomer Gestaltungsformen, unterliegen sie daher unter Berücksichtigung ihres Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechts den zwingenden Vorgaben staatlichen Arbeitsrechts.

ArbG Bocholt v. 24.7.2025 - 1 Ca 459/25
Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist – anders als bei der sog. Tatkündigung – Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung. Die Annahme, das für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unabdingbare Vertrauen sei bereits aufgrund des Verdachts eines erheblichen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers zerstört, ist zumindest solange nicht gerechtfertigt, wie der Arbeitgeber die zumutbaren Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts nicht ergriffen hat.

LAG Niedersachsen v. 8.8.2025 - 9 Ta 170/25
Die sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage ist nicht statthaft. § 707 Abs. 2 ZPO gilt entsprechend. Die Zulassung eines Rechtsmittels oder die insoweit fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung ist für das Beschwerdegericht nicht bindend, wenn die Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung bereits nicht statthaft ist.

BAG v. 20.5.2025 - 1 AZR 35/24
Zwar ist die rechtzeitige Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen. Der Betriebsratsvorsitzende darf aber regelmäßig annehmen, dass die rechtzeitige Nachladung eines Ersatzmitglieds jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn ihm die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung zur Kenntnis gelangt.

ArbG Siegburg v. 26.6.2025 - 5 Ca 347/25
Läuft die unternehmerische Entscheidung letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus verbunden mit einer Umverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, bedarf es dementsprechend näherer Darlegungen, damit geprüft werden kann, ob der Beschäftigungsbedarf für den betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich entfallen und die Entscheidung weder offensichtlich unsachlich noch willkürlich ist.

Thüringer LAG v. 9.7.2025 - 4 Sa 117/24
Auf das dingliche Verhältnis sind die Regeln des Schuldrechts nur bedingt anwendbar. § 273 BGB kann nur ein Zurückbehaltungsrecht begründen, wenn der Gegenanspruch aus demselben Rechtsverhältnis herrührt. Bei der Vindikationslage muss man sich damit behelfen, die Konnexität über das der ursprünglichen Überlassung der Gegenstände zugrundeliegende Schuldverhältnis herzuleiten.