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BAG v. 9.7.2024 - 9 AZR 227/23
Vereinbarungen über die Beteiligung des Vertragspartners an den Kosten einer vom Verwender finanzierten Ausbildung benachteiligen den Vertragspartner zwar nicht generell unangemessen. Sie können jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. So ist es nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Vertragspartners zu knüpfen. Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens unterschieden werden.
BAG v. 2.7.2024 - 3 AZR 247/23
Wenn der Konzernarbeitgeber die schon bislang konzernweit geregelte betriebliche Altersversorgung für den gesamten Konzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ablösen möchte, bestimmt sich das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Senats) nach den tatsächlichen Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Konzern.
BAG v. 16.7.2024 - 1 ABR 16/23
Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden.
ArbG Suhl v. 23.10.2023 - 6 Ca 244/24
Der Kürzungsvorbehalt in einer Gesamtzusage für eine Inflationsausgleichsprämie kann eine Kürzungsvereinbarung begründen. Der Umstand, dass möglicherweise das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht beachtet wurde, führt zu keiner geänderten Betrachtung.
LAG Baden-Württemberg v. 14.8.2024 - 10 Sa 4/24
Das LAG Baden-Württemberg hat es für zulässig gehalten, einen Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie auszunehmen, weil dieser im gesamten Jahr keine Arbeitsleistung erbracht hatte, da er arbeitsunfähig erkrankt war. Eine Inflationsausgleichsprämie könne als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ausgestaltet werden. Es sei daher möglich, die Prämie unter die Voraussetzung zu stellen, dass die Arbeitnehmer im betreffenden Jahr einen Anspruch auf arbeitsleistungsbezogene Vergütung hatten. Darin liege keine sachfremde Gruppenbildung, urteilte das Gericht.
ArbG Braunschweig v. 11.11.2024 - 7 Ca 171/24 u.a.
Vor dem ArbG Braunschweig wurden 26 Klagen verhandelt, mit denen außertariflich Beschäftigte der Volkswagen AG - vorrangig aus Managementkreisen - von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung von 3,3 % ab dem 1.5.2024 fordern. Nachdem das ArbG am 15.10.2024 die Klagen bereits in 23 Fällen abgewiesen hat, wurden nun in zwei weiteren Fällen die Klagen vollständig abgewiesen (7 Ca 171/24 und 7 Ca 177/24). In einem dritten Fall hatte die Klage hinsichtlich der Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € Erfolg (7 Ca 236/24). Im Übrigen – hinsichtlich der geforderten Weitergabe einer Tariferhöhung - wurde auch diese Klage abgewiesen.
BAG v. 12.11.2024 - 9 AZR 13/24
Überlässt ein zu einem Konzern gehörendes Unternehmen einen Arbeitnehmer von Beginn des Arbeitsverhältnisses an über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. Das entleihende Unternehmen kann sich dann nicht auf das Konzernprivileg im AÜG berufen. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kommt nach § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus einem der in § 9 Abs. 1 AÜG aufgeführten Gründe unwirksam ist. Diese Rechtsfolge tritt nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen nicht ein, es sei denn, der Arbeitnehmer wird "zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt".
BAG v. 12.11.2024 - 9 AZR 71/24
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam.
BSG v. 5.11.2024 - B 12 BA 3/23 R
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben gemeinsam den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG) erarbeitet. Der Entwurf befindet sich nunmehr in der Ressortabstimmung.
LG Koblenz v. 17.9.2024 - 11 O 12/24
Besteht gegen eine konkurrierende Firma im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Anspruch auf Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern? Im konkreten Fall verneinte das LG Koblenz diese Frage. Das Abwerben und auch - wie hier - das Rückabwerben von Mitarbeitern eines Unternehmers, gleichgültig, ob dieses auf dem Absatzmarkt Mitbewerber ist oder nicht, sei grundsätzlich erlaubt. Die Antragsgegnerin habe mangels gezielter Behinderung der Antragstellerin nicht unlauter gehandelt.
LAG Nürnberg v. 16.8.2024, 4 Sa 339/20
Maßgebend für die Bestimmung des Umfangs der auf dem Arbeitszeitkonto des Beschäftigten zu berücksichtigenden Arbeitszeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit ist allein § 11 Abs. 2 UAbs. 3 MTV. Danach ist bei Abwesenheitszeiten, die der Arbeit gleichstehen (z.B. Urlaub, Krankheit), die jeweilig dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitszeit, die auf Grundlage der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden festzulegen ist, gutzuschreiben.
LAG Baden-Württemberg v. 11.9.2024 - 4 Sa 10/24
Klagt der Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Entlassung auf Zahlung von Annahmeverzugsentgelt, muss er sich gemäß § 11 Nr. 2 KSchG das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass dem Arbeitnehmer die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit bekannt war. Auch der kündigende Arbeitgeber kann auf solche Stellen hinweisen. Wenn der Arbeitgeber jedoch erst nach dem Ende des Verzugszeitraums solche Stellenangebote vorträgt, die in der zurückliegenden Zeit der Arbeitslosigkeit auf dem Internetportal der Agentur für Arbeit gestanden haben sollen, dann ist das idR nicht ausreichend, um eine Kenntnis des Arbeitnehmers zu unterstellen und ein böswilliges Unterlassen zu belegen. Dies hat das LAG Baden-Württemberg entschieden und ist damit vom BAG abgewichen. Die Revision ist anhängig.
LAG Köln v. 20.6.2024 - 6 Sa 632/23
Der Text "erste Führungserfahrung" in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.
OVG NRW v. 30.9.2024 - 6 A 856/23 u.a.
Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das OVG NRW in zwei als Musterprozessen geführten Verfahren entschieden. In erster Instanz hatte das VerwG Düsseldorf die Entschädigungsklagen der Feuerwehrleute noch abgewiesen.
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Verbesserungen für Plattformbeschäftigte: Beschränkung des Einsatzes von Algorithmen am Arbeitsplatz
Der Rat der EU hat neue Vorschriften erlassen, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen für die mehr als 28 Millionen Menschen, die in der EU für digitale Arbeitsplattformen arbeiten, zu verbessern. Durch die Richtlinie über Plattformarbeit soll die Verwendung von Algorithmen im Bereich der Personalverwaltung transparenter gemacht und sichergestellt werden, dass automatisierte Systeme von qualifiziertem Personal überwacht werden und Beschäftigte das Recht haben, automatisierte Entscheidungen anzufechten.
LAG Berlin-Brandenburg v. 11.10.2024 - 12 SaGa 886/24
Das LAG Berlin-Brandenburg hat im gerichtlichen Eilverfahren die Berufung der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen. Damit hat es die Entscheidung des ArbG über die Untersagung des angekündigten unbefristeten Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin bestätigt. Dies betrifft sowohl die Untersagung des aktuellen Streiks als auch die Einschätzung, dass der Gewerkschaft nicht grundsätzlich Streiks gegen das Land Berlin betreffend die Beschäftigten in Eigenbetriebs-Kitas verboten sind. Der aktuelle Streik sei jedoch rechtswidrig, weil die Gewerkschaft mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoße.
Thüringer LAG v. 25.9.2024 - 1 Sa 199/23
Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs nach § 12 Abs. 2 TVöD-K ist das Arbeitsergebnis. Maßgebliches Arbeitsergebnis der Dokumentationsassistenz im Medizincontrolling ist die umfassende Dokumentation und Verschlüsselung medizinischer Informationen sowie die Verwaltung und Pflege des Datenbestandes als Basis für die Behandlung, Abrechnung und das Qualitätsmanagement. Insofern sind die die Voraussetzungen der Fallgruppe 1 als auch die der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 5 sind vorliegend erfüllt.
LAG Baden-Württemberg v. 1.10.2024 - 2 Sa 14/24
Die Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt war vor dem LAG Baden-Württemberg nur in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe erfolgreich. Art. 157 AEUV bzw. § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG ließen nicht irgendein Indiz iSv. § 22 AGG für eine geschlechtsbedingte Vergütungsdiskriminierung ausreichen, um einen Anspruch auf den maximal denkbaren Differenzbetrag zu begründen. Vielmehr müsse ein Indiz gerade für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung in einer ganz bestimmten Höhe bestehen, urteilte das Gericht.
BAG v. 1.10.2024 - 9 AZR 264/23 (A)
Das BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelte Überlassungshöchstdauer unionsrechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat.
EuGH v. 4.10.2024 - C-650/22
Einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern verstoßen gegen das Unionsrecht. Diese Bestimmungen behindern die Freizügigkeit der Spieler und beschränken den Wettbewerb zwischen den Vereinen.
BSG v. 26.9.2024 - B 2 U 15/22 R
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Zwar befand sich die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalls nicht auf dem Weg zu ihrem Arbeitsort. Die Klägerin kann sich aber dennoch auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat oder die Gegenstände für ihre Tätigkeit unentbehrlich waren.
ArbG Berlin v. 27.9.2024 - 56 Ga 11777/24
Das ArbG Berlin hat auf den Antrag des Landes Berlin im gerichtlichen Eilverfahren den von der Gewerkschaft ver.di ab dem 30.9.2024 angekündigten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin untersagt. Das Gericht geht von einer fehlenden Rechtmäßigkeit des Streiks aus. Die Gewerkschaft ver.di verstoße mit diesem Streik gegen die Friedenspflicht wegen der bestehenden tariflichen Regelungen.
LAG Niedersachsen v. 6.9.2024 - 14 Sa 348/23
Der Arbeitnehmerin war es als Pflegekraft im streitgegenständlichen Zeitraum untersagt, ihre Arbeit überhaupt anzutreten, bevor sie nicht einen negativen Coronatest nachweisen konnte. Damit diente die Durchführung der Tests nicht ausschließlich einem fremden Bedürfnis. Auch die Tatsache, dass sie das Testergebnis nicht nur per E-Mail, sondern auch per Post zu übersenden hatte, stellte ebenfalls keine vergütungspflichtige "Arbeit" dar.
In Deutschland nimmt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze seit über zehn Jahren deutlich zu. Ihre Anzahl erreichte im Dezember 2023 einen Höchststand, sie hat sich seit Dezember 2000 fast verdreifacht.
Das schleswig-holsteinische Justizministerium plant in den kommenden Jahren einen tiefgreifenden Umbau der Gerichtsstrukturen. Alle Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz sollen in einem Fachgerichtszentrum örtlich zusammengefasst werden. Außerdem geplant ist eine Reform der Struktur der Amtsgerichte. Auch hier soll geprüft werden, ob durch Zusammenlegung von Amtsgerichten notwendig gewordene Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können.
BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 241/23
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfallen. Diese Grundsätze gelten ebenso, wenn durch das Gesundheitsamt nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG aF ein Verbot erlassen wird, wonach dem Arbeitnehmer untersagt wird, seine Tätigkeit in der Einrichtung/dem Unternehmen auszuüben und der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt.
LSG NRW v. 13.5.2024 - L 20 AL 201/22
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Er hat die Möglichkeit der elektronischen Anzeige und der persönlichen Abgabe. Nutzt er stattdessen den weniger sicheren Übermittlungsweg per Post und überwacht sodann nicht den rechtzeitigen Eingang, so hat er die mit einem unerwartet späten Anzeigezugang verbundenen negativen Folgen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld selbst zu verantworten.
BAG v. 25.7.2024 - 8 AZR 24/24
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, Bewerber von der Auswahl für eine im Wege eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses zu besetzende Stelle auszunehmen, bei denen eine wirksame sachgrundlose Befristung wegen einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nicht rechtssicher möglich ist, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.
BAG v. 3.7.2024 - 10 AZR 171/23
Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen.
LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 6.8.2024 - 5 SLa 2/24
Die Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim, der die mit der Bewohneraufnahme und -betreuung zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben und insbesondere die Abrechnung der erbrachten Leistungen übertragen sind, können einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden, der gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst erfordert. Das Eingruppierungsmerkmal "vielseitige Fachkenntnisse" fordert im Vergleich zu den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach.
EuG v. 27.6.2024 - C-284/23
Das EU-Parlament hat gegen bestimmte Schutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Status eines parlamentarischen Assistenten als Hinweisgeber verstoßen. Weil das Parlament sich darauf beschränkt hat, den Betroffenen von seinen Aufgaben zu befreien, hat es nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um ihm einen ausgewogenen und effizienten Schutz vor jeder Form von Repressalien zu gewährleisten.
ArbG Köln v. 31.7.2024 - 9 Ca 6540/23
Bei den entgegenstehenden betrieblichen Gründen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt. Die Prüfung der entgegenstehenden betrieblichen Gründe ist nach BAG-Rechtsprechung (BAG Urt. v. 13.11.2012 – 9 AZR 259/11) regelmäßig in drei Stufen vorzunehmen.