Otto Schmidt Verlag

Heft 4 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 4 (Erscheinungstermin: 20. April 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

EU-Parlament billigt Entgelttransparenz-Richtlinie, ArbRB 2023, 97

EuGH: Berechnung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit, ArbRB 2023, 97

BAG: Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers bei einer fristlosen Kündigung, ArbRB 2023, 97

BAG: Corona – Kündigung von medizinischem Personal wegen Impfverweigerung, ArbRB 2023, 97-98

LAG Niedersachsen: Ablehnung einer nicht-binären Person als Gleichstellungsbeauftragte, ArbRB 2023, 98

BAG-Terminvorschau Mai 2023, ArbRB 2023, 98

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 9.2.2023 - C-453/21 / Zhou, Johannes / Wybitul, Tim, Abberufung eines Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigem Grund möglich, ArbRB 2023, 98-99

BAG v. 30.11.2022 - 5 AZR 336/21 / Grimm, Detlef, Weisungsrecht und Versetzung ins Ausland, ArbRB 2023, 99-100

BAG v. 24.11.2022 - 2 AZR 11/22 / Marquardt, Cornelia, Sonderkündigungsschutz von Schwangeren – Beginn und Mitteilungsfrist, ArbRB 2023, 100-101

BAG v. 8.11.2022 - 9 AZR 486/21 / Schewiola, Sascha, Arbeitnehmerüberlassung – Zulässigkeit einer Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten, ArbRB 2023, 101-102

BAG v. 15.12.2022 - 2 AZR 99/22 / Steffan, Ralf, Betriebsübergang – Widerspruch bei Kettenbetriebsübergang, ArbRB 2023, 102-103

LAG Hamburg v. 17.11.2022 - 3 Sa 17/22 / Sasse, Stefan, Löschung betrieblicher Daten und Weiterleitung dienstlicher E-Mails als außerordentlicher Kündigungsgrund, ArbRB 2023, 103-104

LAG Rheinland-Pfalz v. 8.9.2022 - 2 Sa 490/21 / Range-Ditz, Daniela, Kein Recht auf Mitnahme eines (Begleit-)Hundes an den Arbeitsplatz, ArbRB 2023, 104-105

LAG Niedersachsen v. 12.10.2022 - 8 Sa 123/22 / Groeger, Axel, AGB-Kontrolle: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei vorzeitiger Beendigung der Fortbildung, ArbRB 2023, 105

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 19.10.2022 - 7 ABR 27/21 / Markowski, Jürgen, Kein vorzeitiges Ende des Amtes der Schwerbehindertenvertretung bei Unterschreiten des Schwellenwertes, ArbRB 2023, 106-107

BAG v. 15.11.2022 - 1 ABR 15/21 / Braun, Axel, Beendigung einer Versetzung nach Ausgliederung des Zielbetriebs auf ein anderes Unternehmen, ArbRB 2023, 107

BAG v. 15.11.2022 - 1 ABR 5/22 / Kühnel, Artur, Mitbestimmung bei der Anordnung einer früheren Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, ArbRB 2023, 107-108

Sonstiges Recht

BGH v. 10.1.2023 - 6 StR 133/22 / Grimm, Detlef, Überhöhte Vergütung von Betriebsratsmitgliedern – BGH hebt Freisprüche auf, ArbRB 2023, 108-109

BAG v. 17.1.2023 - 3 AZR 220/22 / Wortmann, Florian, Kapitalwahlrecht statt laufender Rente – Kapitalleistung unterhalb Rentenbarwert ist unangemessen, ArbRB 2023, 110

BAG v. 17.1.2023 - 3 AZR 158/21 / Esser, Patrick, Berufungsbegründung – Unterschriftserfordernis, ArbRB 2023, 110-111

BFH v. 23.11.2022 - VI R 50/20 / Marquardt, Cornelia, Steuerfreiheit der durch Privatnutzung dienstlicher Mobiltelefone gewährten Vorteile, ArbRB 2023, 111-112

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Oberthür, Nathalie, Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen, ArbRB 2023, 112-114

Das Urlaubsrecht ist vollumfänglich unionsrechtlich überformt. Dies bringt eine seit Jahren anhaltende Fortentwicklung des nationalen Urlaubsrechts mit sich, die sich mit dem bloßen Blick ins Gesetz nicht mehr annähernd erkennen lässt. Kürzlich hat deshalb Ralf Steffan an dieser Stelle (ArbRB 2022, 381) ein Update zum Urlaubsrecht gegeben. Die dort erst angerissene Frage der Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen nach der Entscheidung des EuGH vom 22.9.2022 (C-120/21) hat der 9. Senat des BAG nunmehr für das nationale Urlaubsrecht beantwortet. Grund genug für ein kurzes Update zum Update.

Lentz, Alexander, Einschätzungsspielräume in Betriebsvereinbarungen und der Datenschutz, ArbRB 2023, 114-117

Ob und inwieweit den Betriebsparteien bei der Regelung datenschutzrechtlicher Fragestellungen in Betriebsvereinbarungen gerichtlich nicht überprüfbare Einschätzungsspielräume zustehen, ist seit jeher umstritten. Anlässlich der Vorgaben in Art. 88 DSGVO ist diese Frage jetzt auch Gegenstand einer Vorlage des BAG an den EuGH. Das BAG verneint einen solchen Einschätzungsspielraum. Der Beitrag zeigt auf, warum die Ausgestaltung der Mitbestimmung im BetrVG und die Vorgaben der DSGVO und der GRCh dennoch dafürsprechen könnten, den Betriebsparteien eine solche Einschätzungsprärogative zuzugestehen.

Windeln, Norbert / de Kruijff, Adrianus, Schreiben, E-Mail oder Telefax im Arbeitsverhältnis, ArbRB 2023, 118-121

Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst dar, dass einige Erklärungen im Arbeitsverhältnis bestimmten Formerfordernissen unterliegen. Sodann wird untersucht, wann ausgewählte Erklärungen zugehen und wie sich dies im Streitfall beweisen lässt.

Moderegger, Christian, Der gesetzliche Mindestlohn – Immer noch eine Herausforderung für Arbeitgeber?, ArbRB 2023, 121-124

Bereits seit dem 1.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn i.H.v. 12 € brutto je Stunde. Dieser sprunghafte Anstieg hat für Arbeitgeber diverse Herausforderungen zur Folge. Nachfolgend sollen die wichtigsten Aspekte und Mindestlohn-Gestaltungen unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung beleuchtet und sollen hierzu praktische Hinweise gegeben werden.

Fröhlich, Oliver, Tücken des Teilzeit-, Brückenteilzeit- und Elternzeitantrags, ArbRB 2023, 124-128

Es gibt verschiedene Anspruchsgrundlagen für eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit, nämlich insbesondere den Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG, den Brückenteilzeitanspruch aus § 9a TzBfG und den Elternteilzeitanspruch aus § 15 Abs. 6 und 7 BEEG. Sowohl beim Antrag auf Arbeitszeitreduzierung als auch bei dessen Ablehnung durch den Arbeitgeber sind einige gesetzliche Regeln und deren Auslegung durch die Rechtsprechung zu beachten. Erfolgt dies in der Praxis nicht mit hinreichender Sorgfalt, kann das zu unliebsamen Überraschungen führen. Nachfolgend werden daher die Anforderungen dargestellt und anhand von Mustern verdeutlicht.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom