Aktuelle Kurzinformationen
EuGH: Ungleichbehandlung von Teilzeit-Piloten bei der Überstundenvergütung, ArbRB 2023, 321
BAG: Umfang des Beschäftigungsanspruchs bei Abrufarbeit, ArbRB 2023, 321
Sozialversicherungsrechengrößen 2024, ArbRB 2023, 321
Neue Regeln für die Betriebsratsvergütung beschlossen, ArbRB 2023, 322
Dt. Arbeitsrechtstag 2024: – Teil II: Die aktuelle Rolle der Tarifvertragsparteien, ArbRB 2023, 322
BAG-Terminvorschau Dezember 2023, ArbRB 2023, 322
Rechtsprechung
Individualarbeitsrecht
BAG v. 6.6.2023 - 9 AZR 383/19 / Range-Ditz, Daniela, Betriebsratsvorsitzender kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein, ArbRB 2023, 323-324
BAG v. 6.6.2023 - 9 AZR 621/19 / Wübbeke, Michael, Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wegen eines Interessenkonflikts, ArbRB 2023, 324
BAG v. 29.6.2023 - 2 AZR 326/22 / Steffan, Ralf, Betriebsübergang – Inhalt des Informationsschreibens, ArbRB 2023, 325
BAG v. 1.6.2023 - 2 AZR 150/22 / Steffan, Ralf, Betriebsbegriff und Betriebsübergang in der Luftfahrt, ArbRB 2023, 326-327
BAG v. 14.6.2023 - 8 AZR 136/22 / Schewiola, Sascha, Darlegungslast im Prozess um Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung, ArbRB 2023, 327
BAG v. 25.4.2023 - 9 AZR 253/22 / Reufels, Martin / Segler, Ramona, Arbeitnehmerstatus eines in einem Yoga-Ashram lebenden Vereinsmitglieds, ArbRB 2023, 327-328
Kollektives Arbeitsrecht
BAG v. 9.5.2023 - 1 ABR 14/22 / Windeln, Norbert, Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer – Auskunftsanspruch des Betriebsrats, ArbRB 2023, 329
BAG v. 8.3.2023 - 7 ABR 10/22 / Braun, Axel, Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von anwaltlichen Honorarkosten, ArbRB 2023, 329-330
BAG v. 24.5.2023 - 7 ABR 21/21 / Lunk, Stefan, Keine Auflösung des Betriebsrats im Restmandat gem. § 23 Abs. 1 BetrVG, ArbRB 2023, 330-331
LAG Baden-Württemberg v. 11.9.2023 - 4 TaBV 4/23 / Braun, Axel, Verfahren zur Bestellung einer Einigungsstelle bei konkurrierenden Betriebsratsgremien, ArbRB 2023, 331-332
Sonstiges Recht
BAG v. 31.5.2023 - 5 AZR 273/22 / Einfeldt, Eva, Private Dienstwagennutzung – Berechnung des Sachbezugs, ArbRB 2023, 332-333
OLG Köln v. 10.8.2023 - 15 U 184/22 / Riemer, Martin, Art. 15 DSGVO erfordert nicht die Bezeichnung der geforderten Daten bereits im Klageantrag, ArbRB 2023, 333-334
Beiträge für die Beratungspraxis
Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis
Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian / Schwanke, Friederike, Nahostkonflikt in den Betrieben, ArbRB 2023, 334-338
Im jüngsten Nahostkonflikt haben die propalästinensischen Instagram-Beiträge einiger
Bundesliga-Spieler zu öffentlichen Diskussionen über arbeitsvertragliche Konsequenzen
geführt. Die Beiträge enthielten aufrührerische Parolen wie “Vom Fluss bis zum Meer,
Palästina wird frei sein“ (Anwar El Ghazi, Mainz 05) oder “Gott hilf unseren unterdrückten
Brüdern in Palästina, damit sie den Sieg erringen...“ (Noussair Mazraoui, Bayern München).
Während Mainz 05 El Ghazi als Reaktion auf seine anti-israelische Äußerung vom Spiel-
und Trainingsbetrieb freigestellt hat, hat Mazraoui zunächst keine Konsequenzen zu
befürchten. Auch außerhalb der Sportwelt ist mit Stellungnahmen von Arbeitnehmern
und damit einer Fortsetzung des Konflikts in den Betrieben zu rechnen. Hierdurch kann
es zu Beeinträchtigungen des Betriebsfriedens kommen. Der Beitrag zeigt auf, wann
die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten sind und welche Reaktionsmöglichkeiten
Arbeitgeber haben.
Oberthür, Nathalie, Die Beleidigung von Kollegen in WhatsApp-Gruppen – Eine rechtsfreie Zone?, ArbRB 2023, 338-341
Die Meinungsfreiheit gilt im Arbeitsverhältnis – wie überall – nicht unbegrenzt. Sie
wird maßgeblich beschränkt durch die Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Daher
können Beleidigungen und Herabsetzungen von Vorgesetzten oder Kollegen grds. geeignet
sein, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Entscheidend ist,
in welchem Rahmen ein Arbeitnehmer die beanstandeten Äußerungen abgegeben hat.
Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang beleidigende Äußerungen in einem
WhatsApp-Chat. Können die Chatteilnehmer generell erwarten, dass die Vertraulichkeit
gewahrt bleibt? Das BAG hat dies in seiner Entscheidung vom 24.8.2023 verneint und
konkrete Grenzen der Vertraulichkeitserwartung aufgezeigt. Die insoweit maßgeblichen
Grundsätze stellt der nachfolgende Beitrag zusammenfassend dar.
Sittard, Ulrich, Moderne Arbeitswelt – Der Betriebsbegriff in Zeiten von Digitalisierung und mobiler
Arbeit, ArbRB 2023, 341-343
Die “moderne Arbeitswelt“ hat der Praxis nicht nur Remote Work, Desksharing und neue
Fragen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) beschert, sondern wirkt
sich auch massiv auf den Betriebsbegriff und die betriebliche Mitbestimmung aus. Welche
Herausforderungen damit für moderne Betriebsratsarbeit verbunden sind, wird daher
auch ein Schwerpunktthema des 6. Deutschen Arbeitsrechtstags der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein sein, der vom 31.1. bis 2.2.2024 in Berlin
stattfinden wird und unter dem Motto steht: “Die moderne Arbeitswelt zwischen regulatorischer
Überfrachtung, notwendigen Schutzmechanismen und den Anforderungen des Marktes“. Nachfolgend
sollen als Einstimmung auf die Tagung erste Impulse für ein modernes Verständnis des
traditionellen Betriebsbegriffs gegeben werden.
Prehm, Stefanie / Steffan, Ralf, Vertrauensarbeitszeit ohne Vertrauen?, ArbRB 2023, 343-346
“Die Vertrauensarbeitszeit ist tot, es lebe die Vertrauensarbeitszeit!“ So oder so
ähnlich klingen die Stimmen zur Zukunft der Vertrauensarbeitszeit nach den Entscheidungen
des EuGH und des BAG. Kennzeichen der Vertrauensarbeitszeit ist, dass der Arbeitgeber
darauf vertraut, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit leistet, ohne dass er dies überprüfen
muss. Zudem wird die geleistete Arbeitszeit regelmäßig nicht gesondert dokumentiert.
Ob und inwieweit dies auch zukünftig möglich ist und welche Änderungen die Praxis
jetzt umsetzen sollte, versucht der Beitrag zu klären.
Braun, Axel / Corzelius, Christoph, Kurzarbeitergeld – Ist alles wieder beim Alten?, ArbRB 2023, 346-349
Die COVID-19-Pandemie ist überwunden. In der rechtlichen Praxis lässt sich dieser
Befund nicht zuletzt daran festmachen, dass das Infektionsschutzgesetz seinen Weg
zurück in die Mottenkiste gefunden hat. Speziell im Arbeitsrecht zeigt sich die neue
Normalität daran, dass die Kurzarbeit stark rückläufig ist (s. die Statistik der BA,
https://ottosc.hm/KurzAStatistik) und die während der Pandemie befristet eingeführten
und regelmäßig verlängerten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld seit dem 1.7.2023
nicht mehr gelten. Frei nach dem Motto “Nach der Krise ist vor der Krise“ und vor
dem Hintergrund entsprechender Anfragen in der Beratungspraxis ergibt es dennoch Sinn,
sich die nunmehr (wieder) geltenden Voraussetzungen der Kurzarbeit vor Augen zu führen.
Das gilt umso mehr, als dass wegen der “Energiekrise“ Produktionsstillstände drohen.
Dieser Beitrag soll deshalb eine kompakte Übersicht über die aktuell relevanten Rahmenbedingungen
für die Kurzarbeit geben.
Markowski, Jürgen, Der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitszeitbegriff, ArbRB 2023, 349-352
Spätestens seit der “CCOO-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs vom 14.5.2019
(Az.: C-55/18) und der “Stechuhr-Entscheidung“ des BAG vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21,
ArbRB 2023, 9) wird nicht nur über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung diskutiert.
Vielmehr hat auch die Debatte darüber, was überhaupt Arbeitszeit ist, wieder an Fahrt
aufgenommen. Im Fokus stehen dabei die Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes, die
zu erfassende Arbeitszeit sowie die vergütungspflichtige Arbeitszeit. Aber auch das
Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat hinsichtlich der Arbeitszeit umfassende
(Mitbestimmungs-)Rechte ein. Der nachstehende Beitrag möchte deshalb einen Überblick
über den Begriff der Arbeitszeit in der Betriebsverfassung geben.
Dr. Doris-Maria Schuster, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht im DAV, Editorial, ArbRB 2023, R3