Aktuelle Kurzinformationen
BSG: Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit, ArbRB 2023, 289
LAG Niedersachen: Keine Anfechtung wegen Anordnung der Briefwahl für Beschäftigte
im Homeoffice, ArbRB 2023, 289
Bußgeld i.H.v. 215.000 € wegen Datenschutzverstoßes, ArbRB 2023, 289
Dt. Arbeitsrechtstag 2024: – Teil I: (Über-)forderung der Arbeitsvertragsparteien?, ArbRB 2023, 290
BAG-Terminvorschau November 2023, ArbRB 2023, 290
Rechtsprechung
Individualarbeitsrecht
BAG v. 24.8.2023 - 2 AZR 17/23 / Windeln, Norbert, Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Chatgruppe, ArbRB 2023, 290-291
BAG v. 11.5.2023 - 6 AZR 157/22 (A) / Marquardt, Cornelia, Beurteilung der Betriebsgröße i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG, ArbRB 2023, 291-292
BAG v. 6.6.2023 - 9 AZR 272/22 / Lunk, Stefan, Maßregelungsverbot beim Arbeitszeugnis, ArbRB 2023, 292-293
BAG v. 25.7.2023 - 9 AZR 278/22 / Steffan, Ralf, Darlegungs- und Beweislast bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, ArbRB 2023, 293-294
BAG v. 25.4.2023 - 9 AZR 187/22 / Markowski, Jürgen, Rückzahlung von Fortbildungskosten für den Fall des Nichtablegens der Prüfung, ArbRB 2023, 294-295
LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 13.7.2023 - 5 Sa 1/23 / Kühnel, Artur, Zur Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Bahnfahrt
während Krankheit und Kündigungsfrist, ArbRB 2023, 295-296
LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 28.3.2023 - 5 Sa 128/22 / Sasse, Stefan, Kündigung nach Verdacht fehlerhafter Zeiterfassung im Online-Buchungssystem, ArbRB 2023, 296-297
LAG Berlin-Brandenburg v. 12.5.2023 - 12 Sa 1250/22 / Range-Ditz, Daniela, Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei dauerhaft erkranktem Arbeitnehmer trotz
fehlenden Hinweises des Arbeitgebers, ArbRB 2023, 297-298
ArbG Paderborn v. 6.7.2023 - 1 Ca 54/23 / Marquardt, Cornelia, Zulässige Differenzierung bei Inflationsausgleichszahlung, ArbRB 2023, 298-299
Kollektives Arbeitsrecht
BAG v. 20.7.2023 - 6 AZR 256/22 / Esser, Patrick, Zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei tarifvertraglichen Erschwerniszuschlägen, ArbRB 2023, 299-300
BAG v. 23.3.2023 - 1 ABR 43/18 / Braun, Axel, Sitzgarantie für Gewerkschaftsvertreter im SE-Aufsichtsrat, ArbRB 2023, 300
Sonstiges Recht
BAG v. 20.6.2023 - 3 AZR 231/22 / Wortmann, Florian, Betriebliche Altersversorgung – Teilweise Umstellung einer Betriebsrentenzusage auf
eine Kapitalleistung, ArbRB 2023, 301
BAG v. 24.5.2023 - 7 ABR 8/22 / Trebeck, Joachim, Zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, ArbRB 2023, 302
LSG Bayern v. 18.8.2023 - L 7 BA 72/23 B ER / Roigk, Jacqueline, Zur abhängigen Beschäftigung von Fitnesstrainern, ArbRB 2023, 303
Beiträge für die Beratungspraxis
Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis
Heimann, Till / Flöter, Isabell, Die Umsetzung des LkSG im betrieblichen Kontext, ArbRB 2023, 304-307
Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind in Deutschland
ansässige Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten (ab 1.1.2024: schon ab 1.000 Beschäftigten)
verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer
Lieferketten zu berücksichtigen. Der Katalog der Sorgfaltspflichten ist umfassend
und stellt Unternehmen bei der Umsetzung vor große Herausforderungen. Sind in den
Unternehmen Betriebsräte gebildet, ist zusätzlich deren Einbindung im Rahmen der betrieblichen
Mitbestimmung zu prüfen. Eröffnet das LkSG dem Betriebsrat dabei neue Möglichkeiten
zur Einflussnahme? Welche konkreten Handlungsaufträge das Gesetz an die Unternehmen
richtet und welche generelle Rolle der Betriebsrat dabei spielt, beleuchtet dieser
Beitrag aus Praktikersicht.
Jacobi, Jessica / Krüger, Jakob Friedrich, Digitalisierung im internationalen Konzern, ArbRB 2023, 307-310
Die Einführung von IT-Systemen im internationalen Konzern stellt die deutsche Personalabteilung
(sowie deren anwaltlichen Berater) häufig vor Probleme. Bei der Verarbeitung und Übermittlung
von Daten sind die Vorgaben des europäischen sowie des nationalen Datenschutzrechts
zu beachten. Zugleich dauert die Einführung in Deutschland auch aufgrund der betrieblichen
Mitbestimmung oft länger als in anderen Ländern. Die immer häufigere Einführung von
IT-Systemen und deren Updates in vielen Konzernen verschärft die Problematik zusätzlich.
Der Beitrag nimmt die genannten Problembereiche in den Blick und bietet Lösungsansätze
für Digitalisierungsstrategien.
Böhm, Annett, Richtig reagieren bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ArbRB 2023, 311-313
In der August-Ausgabe (ArbRB 2023, 243) hat Steffan umfassend ausgeführt, welcher
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zukommt, in welchen
Fallkonstellationen dieser Beweiswert erschüttert sein kann und welche allgemeinen
Reaktionsmöglichkeiten dann für den Arbeitgeber bestehen. Hieran anknüpfend sollen
nachfolgend die unternehmensseitigen Handlungsoptionen vertieft dargestellt und genauer
erläutert werden. Ein Musterschreiben an einen nur vermeintlich arbeitsunfähigen Arbeitnehmer
rundet den Beitrag ab.
Kleinebrink, Wolfgang, Der Bedeutungsverlust der Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung, ArbRB 2023, 313-316
Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt, möchte damit vorrangig
aus personalpolitischen Gründen eine Verhaltensänderung erreichen. Gleichzeitig soll
die Abmahnung aber auch ermöglichen, eine Kündigung vorzubereiten, wenn sich diese
Verhaltensänderung nicht einstellt. Eine Abmahnung ist allerdings nur dann als Vorstufe
zur Kündigung geeignet, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
noch rechnen muss. Die mit einer Abmahnung verbundene Warnfunktion darf also noch
nicht verbraucht sein. Der folgende Beitrag stellt Fallgruppen vor, in denen die Warnfunktion
der Abmahnung nicht mehr greift, unterscheidet insoweit zwischen dem Kündigungsgrund
an sich und der Interessenabwägung und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
auf, einen Verbrauch der Warnfunktion und damit des Kündigungsrechts zu vermeiden.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Reufels, Martin / Loewke, Leana, Die neue BAG-Rechtsprechung zur Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts, ArbRB 2023, 317-320
Vergütet ein Arbeitgeber Beschäftigte verschiedenen Geschlechts, die eine gleiche
oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben, unterschiedlich, begründet dies die Vermutung
einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts (§ 22 AGG). Das BAG hat jetzt entschieden,
dass privatautonome Vertragsverhandlungen über die Gehaltshöhe diese Vermutung nicht
widerlegen können. Das bessere Verhandlungsgeschick eines Arbeitnehmers rechtfertigt
es daher nicht, dass seine Leistung höher vergütet wird als die Leistung einer Kollegin.
Der Beitrag beleuchtet diese wichtige BAG-Entscheidung zur geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung,
zeigt ihre Folgen für die Praxis auf und stellt dar, wie die neuen Vorgaben umgesetzt
werden können.