Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 9 (Erscheinungstermin: 20. September 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

BAG: Abweichung vom Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung durch Alt-Tarifvertrag, ArbRB 2024, 259

Referentenentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, ArbRB 2024, 259

Höhere Pfändungsfreigrenzen für die Pfändung von Arbeitseinkommen, ArbRB 2024, 259-260

Bundeskabinett beschließt Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes, ArbRB 2024, 260

BAG-Terminvorschau Oktober 2024, ArbRB 2024, 260

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 29.7.2024 - C-184/22 / Meyer, Peter, Diskriminierung von Teilzeitkräften bei der Gewährung von Überstundenzuschlägen, ArbRB 2024, 260-261

BAG v. 28.5.2024 - 9 AZR 76/22 / Hagedorn, Marcel, Keine Nachgewährung von Urlaub bei häuslicher Quarantäne, ArbRB 2024, 261-262

BAG v. 20.6.2024 - 2 AZR 213/23 / Sasse, Stefan, Anscheinsbeweis für Postzustellung zu postüblichen Zeiten, ArbRB 2024, 262-263

BAG v. 25.4.2024 - 8 AZR 143/23 / Range-Ditz, Daniela, Einladungspflicht Schwerbehinderter zum Bewerbungsgespräch nur bei Kenntnis von der Schwerbehinderung, ArbRB 2024, 263-264

BAG v. 29.5.2024 - 2 AZR 325/22 / Trebeck, Joachim, Zum Betriebsbegriff des § 24 KSchG (hier: in Bezug auf eine Fluggesellschaft), ArbRB 2024, 264-265

LAG Baden-Württemberg v. 28.2.2024 - 4 Sa 32/23 / Marquardt, Cornelia, Zur Einheit des Verhinderungsfalls bei Unterbrechung einer Arbeitsunfähigkeit im Abrufarbeitsverhältnis, ArbRB 2024, 265-266

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 7.5.2024 - 5 Sa 98/23 / Kühnel, Artur, Erschütterung des Beweiswerts der AU-Bescheinigung nach Kündigung und Folgen für Arbeitnehmer, ArbRB 2024, 266-267

LAG Niedersachsen v. 10.4.2024 - 2 Sa 642/23 / Hülbach, Henning, Mittlere Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beim Rückwärtsfahren mit Firmenfahrzeug, ArbRB 2024, 267-268

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 24.4.2024 - 7 ABR 26/23 / Markowski, Jürgen, Betriebsratswahl mit weniger Kandidaten als zu vergebenden Betriebsratssitzen, ArbRB 2024, 268-269

BAG v. 13.3.2024 - 7 ABR 11/23 / Einfeldt, Eva, Entgeltkürzungen von Betriebsratsmitgliedern – Zulässigkeit von Unterlassungs- und Feststellungsbegehren, ArbRB 2024, 269-270

LAG Thüringen v. 11.6.2024 - 5 TaBV 24/22 / Braun, Axel, Freistellung von Kosten für eine Betriebsratsschulung auch bei teilweise nicht erforderlichen Inhalten, ArbRB 2024, 270-271

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Brock, Martin / Krülls, Sebastian, Rechtsprechungswende zum Unterrichtungsschreiben bei Betriebsübergang, ArbRB 2024, 271-274

Der nach einer Änderung der Geschäftsverteilung im Jahr 2021 nun auch für Fragen des Betriebsübergangs zuständige zweite Senat des BAG macht mit seinen Ankündigungen aus vorangegangenen Urteilen ernst. Die Rechtsprechung zu den inhaltlichen Anforderungen an Unterrichtungsschreiben und den Folgen von deren Verletzung im Rahmen eines Betriebsübergangs wird grundlegend neu gefasst: Der Umfang der Darstellungspflicht wird gesenkt und bei der Beurteilung der Folgen falscher Darstellungen deren Relevanz für die Willensbildung des Arbeitnehmers berücksichtigt. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung nach und gibt Empfehlungen für die Praxis.

Oberthür, Nathalie, Die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer auf Verlangen des Betriebsrats gem. § 104 BetrVG, ArbRB 2024, 275-278

Die Vorschrift des § 104 BetrVG führt in der arbeitsrechtlichen Praxis ein Nischendasein, obgleich sie durchaus Sprengkraft besitzt. Sie gibt dem Betriebsrat das Recht, die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers zu verlangen, der durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen dieser Regelung.

Korinth, Michael H., Das Ineinandergreifen von Tat-, Verdachts- und Druckkündigung am Beispiel des Falles “Ofarim“, ArbRB 2024, 278-281

Der jüdische Sänger Gil Ofarim hatte öffentlich behauptet, ein Mitarbeiter an der Rezeption eines Leipziger Hotels habe erklärt, er könne nur dann ein Zimmer bekommen, wenn er vorher seine Kette mit dem Davidstern ablege. Es kam zu empörten Reaktionen in der Öffentlichkeit, auch Prominente äußerten sich entsprechend und das Hotel geriet in die Kritik. Der Hotelmitarbeiter bestritt die Vorwürfe. In der Folgezeit ermittelten die Ermittlungsbehörden und der Arbeitgeber intensiv. Sie stellten die Szene nach, werteten Videomaterial aus und vernahmen Zeugen. Schließlich gab Ofarim zu, gelogen zu haben. Ein gegen ihn gerichtetes Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Der Beitrag leuchtet aus, wie der Fall aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen ist, um Wegweiser für die Behandlung vergleichbarer Fälle aufzustellen.

Schipp, Johannes, Die Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit, ArbRB 2024, 281-284

Nach § 106 Satz 1 GewO legt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen fest. Das Direktionsrecht gilt sowohl für individuelle Festlegungen als auch für Dienst- und Schichtpläne. Es kann durch den Arbeitsvertrag, gesetzliche Bestimmungen, Tarifverträge oder die betriebliche Mitbestimmung begrenzt sein. Das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Rechtsebenen führt häufig zu Konflikten. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers bei der Festlegung der Lage der täglichen Arbeitszeit, dessen Grenzen und die Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer bei unwirksamen Weisungen.

Meyer, Cord, Regelungsabreden im System des Betriebsübergangsrechts, ArbRB 2024, 284-286

Die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei einem Betriebsübergang ist in § 613a BGB ausdrücklich geregelt. Aber wie sieht es bei Regelungsabreden aus? Diese entfalten – anders als Betriebsvereinbarungen – keine normative Wirkung gegenüber den Beschäftigten. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhaltsschutz aus Regelungsabreden. Sie legen häufig Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen altem Betriebsinhaber und seinem Betriebsrat fest und weisen daher eher den Charakter einer “betrieblichen Norm“ auf. Der nachfolgende Beitrag stellt die Rechtslage dar und gibt praktische Hinweise zum Umgang mit Regelungsabreden bei einem Betriebsübergang.

Hinweise zu Klagen und Anträgen

Tiedemann, Jens, Die Neuregelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen, ArbRB 2024, 286-290

Videoverhandlungen haben während der Corona-Pandemie einen “Boom“ erfahren und die Regelung des § 128a ZPO a.F. wurde aus ihrem “Dornröschenschlaf“ erweckt. Um den Unterschieden zwischen Zivilprozess und arbeitsgerichtlichem Verfahren Rechnung zu tragen, wurde gefordert, im Arbeitsgerichtsgesetz eine eigenständige Regelung zu Videoverhandlungen zu verankern. Dem kommt das “Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ vom 15.7.2024 (BGBl. I Nr. 237) nach. Nachdem es einige Zeit im Vermittlungsausschuss diskutiert worden war, ist es mit Wirkung ab dem 19.7.2024 in Kraft getreten. Hiermit hat der Gesetzgeber die Regelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen im Arbeitsgerichtsprozess eingeführt und die Regelung des § 128a ZPO für den Zivilprozess nicht unwesentlich verändert. Diese Neuregelungen sollen hier vorgestellt werden.

Editorial, ArbRB 2024, R3

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom