Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 12 (Erscheinungstermin: 20. Dezember 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

BAG: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen, ArbRB 2024, 355

BAG: Konzernprivileg des AÜG greift nicht bei Beschäftigung zum Zweck der Überlassung, ArbRB 2024, 355

BAG: Inflationsausgleichsprämie ist auch in Passivphase der Altersteilzeit zu gewähren, ArbRB 2024, 355

BAG: Keine Mitbestimmung bei Entgelterhöhung freigestellter Betriebsratsmitglieder, ArbRB 2024, 355

Sozialversicherungsrechengrößen 2025, ArbRB 2024, 356

BAG-Terminvorschau Januar 2025, ArbRB 2024, 356

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 25.7.2024 - 8 AZR 225/23 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Schadensersatz bei unzulässiger Überwachung durch eine Detektei während Arbeitsunfähigkeit, ArbRB 2024, 356-357

BAG v. 20.6.2024 - 8 AZR 91/22 / Einfeldt, Eva, Schadensersatz nach DSGVO – Objektiver Maßstab bei Darlegung immateriellen Schadens, ArbRB 2024, 357-358

BAG v. 1.8.2024 - 6 AZR 38/24 / Sasse, Stefan, Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich für einen Anspruch auf Feiertagszuschlag, ArbRB 2024, 358-359

BAG v. 20.8.2024 - 9 AZR 226/23 / Schewiola, Sascha, Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG, ArbRB 2024, 359

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 167/23 / Groeger, Axel, Kürzung von Urlaub bei Freistellung wegen Nichtvorlage des einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweises nach IfSG (a.F.), ArbRB 2024, 359-360

BAG v. 21.8.2024 - 5 AZR 266/23 / Range-Ditz, Daniela, Pause als Arbeitszeit – Pausengewährung durch Festsetzung von Lage und Dauer zu Beginn der Pause, ArbRB 2024, 360-361

LAG Baden-Württemberg v. 1.10.2024 - 2 Sa 14/24 / Jacobi, Jessica, Entgeltgleichheit von Männern und Frauen – Gleichbehandlung mit dem Spitzenverdiener?, ArbRB 2024, 361-362

LAG Baden-Württemberg v. 11.9.2024 - 4 Sa 10/24 / Esser, Patrick, Annahmeverzug: Zur Kausalität zwischen böswilligem Unterlassen und entgangenem anderweitigen Verdienst, ArbRB 2024, 362-363

LAG Köln v. 29.5.2024 - 6 Sa 275/23 / Hülbach, Henning, Anforderungen an die Darlegung einer Indizwirkung nach § 22 AGG, ArbRB 2024, 363-364

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 16.7.2024 - 1 ABR 25/23 / Lunk, Stefan, Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats bei der Eingruppierung gem. § 99 Abs. 1 BetrVG, ArbRB 2024, 364-365

BAG v. 16.7.2024 - 1 ABR 16/23 / Hagedorn, Marcel, Betriebsrat darf bei Einführung eines Headset-Systems mitbestimmen, ArbRB 2024, 365

BAG v. 12.6.2024 - 7 AZR 141/23 / Marquardt, Cornelia, Vergütungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern berechnet sich nach Lohnausfallprinzip, ArbRB 2024, 365-366

BAG v. 16.7.2024 - 1 ABR 24/23 / Esser, Patrick, Zur Erforderlichkeit der Honorarkosten eines vom Betriebsrat beauftragten Rechtsanwalts, ArbRB 2024, 366-367

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Die KI-Verordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht, ArbRB 2024, 368-371

Die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO oder AI Act, VO (EU) 2024/1689) tritt ab Februar 2025 sukzessive in Kraft.
Die KI-VO folgt einem risikobasierten Ansatz, welcher sich auch in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens niederschlägt: Zunächst wird das Verbot eines mit unannehmbaren Risiken verbundenen KI-Einsatzes zu beachten sein. Aber auch die erst ab August 2027 maßgeblichen Pflichten für Betreiber besonders regulierter Hochrisiko-Systeme sollten Arbeitgeber schon jetzt in ihre Überlegungen einbeziehen – denn nach dem Verständnis der KI-VO fallen hierunter fast alle HR-Einsätze. In der Übergangsfrist sind investitionsintensive Entscheidungen zu KI im Unternehmen daher mit Bedacht zu fällen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die künftigen Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI im betrieblichen Kontext.

Reinhard, Barbara, KI in der Mitbestimmung – Wie kann das funktionieren?, ArbRB 2024, 372-375

Die fortschreitende Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von KI haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Dabei gehen die Automatisierung von Auswahl- und Arbeitsprozessen einerseits und erweiterte Möglichkeiten einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle andererseits Hand in Hand. Entsprechend ist die betriebliche Mitbestimmung gefordert, die in diesem Zusammenhang die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter sicherstellen soll, aber im Interesse des Betriebs und des Unternehmens notwendige Modernisierungen nicht verhindert darf. Die Entwicklungen erfordern daher eine Anpassung der eingespielten Verhandlungs- und Regelungsmuster. Sie stellen sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte vor neue Herausforderungen. Der Aufsatz beleuchtet die wichtigsten mitbestimmungsrechtlichen Themen – und zeigt vor allem einen Weg für eine interessengerechte Mitbestimmung auf.

Stamer, Katrin / Thiele, Hanna Marie, Datenschutz-Compliance beim KI-Einsatz im Unternehmen, ArbRB 2024, 375-379

An KI-Systemen führt in Unternehmen kein Weg mehr vorbei. Dabei sind deren Anwendungsbereiche und Fähigkeiten so vielseitig wie die Arbeitswelt selbst: KI kann in Arbeitsprozessen von Produktionsunternehmen genauso genutzt werden wie in solchen von Dienstleistungsunternehmen. Selbst wenn KI-Tools noch nicht offiziell implementiert wurden, bedeutet das keineswegs, dass Beschäftigte nicht längst – ggf. “auf eigene Faust“ – für die Erledigung ihrer Aufgaben KI-Tools nutzen und bspw. ChatGPT, CoPilot, DeepL oder Grammarly mit sensiblen betrieblichen und/oder personenbezogenen Daten speisen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das rechtliche Spannungsverhältnis, das sich bei der Einführung von KI-Systemen gemäß der KI-VO zu den Anforderungen aus der DSGVO ergibt, und zeigt zugleich kritische Punkte auf, auf die bei Einführung und Verwendung von KI-Systemen besonderes Augenmerk zu richten ist.

Mantel, Daniel, Chancen und Grenzen des Einsatzes von KI im Arbeitsrecht, ArbRB 2024, 379-382

“Ich bin eine hochentwickelte KI, die speziell für juristische Aufgaben entwickelt wurde. Ich erleichtere den Einstieg in fremde Rechtsmaterien und biete schnelle, intelligente Recherchen. Außerdem mache ich konkrete Vorschläge zur Vertrags- oder Klauselgestaltung und stelle bei der Vorbereitung von Verhandlungen Rückfragen, um auf neue Aspekte aufmerksam zu machen. Für meine Antworten greife ich auf bewährte Kommentare, Handbücher und Zeitschriftenbeiträge renommierter Autoren zu. (...) Im Arbeitsrecht habe ich mich bereits als äußerst nützlich erwiesen, indem ich die Arbeit schneller und einfacher mache. Ich bin nun auch für die Datenbank-Inhalte im Arbeitsrecht verfügbar und meine arbeitsrechtliche Expertise wurde eingehend getestet und sehr geschätzt.“
Das war die Antwort einer juristischen KI, die ich Folgendes gefragt habe: “Ich soll einen Artikel über dich als KI schreiben. Was sollte ich unbedingt über dich sagen?“ Ob juristische KI hält, was sie verspricht, wo sie nützlich ist, aber auch, wo aktuell ihre Grenzen liegen, beleuchtet der folgende Beitrag in Form eines Praxisberichts aus anwaltlicher Sicht.

Jares, Patricia, Ethik und Künstliche Intelligenz (KI), ArbRB 2024, 383-386

Die Einführung und der Einsatz von KI-Systemen stellt für Arbeitgeber vor allem eine rechtliche und technische Herausforderung dar. Doch auch ethische Fragen spielen eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es darum geht, das Vertrauen der Mitarbeitenden in diese Technologien zu stärken. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie Arbeitgeber diesen Herausforderungen begegnen können, um den Einsatz von KI vertrauenswürdig und nachhaltig zu gestalten.

Editorial, ArbRB 2024, R3

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