Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 2 (Erscheinungstermin: 20. Februar 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

Aktuelle Kurzinformationen

Exklusiv online: Aufsatz über den Schutz von Arbeitnehmern vor Radon, ArbRB 2025, 33

EuGH-Generalanwalt empfiehlt Aufhebung der Mindestlohn-Richtlinie, ArbRB 2025, 33

BAG: Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten AU-Bescheinigung, ArbRB 2025, 33-34

BAG: Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument, ArbRB 2025, 34

BAG: Zur Fälligkeit einer Sozialplanabfindung bei gerichtlicher Anfechtung des Sozialplans, ArbRB 2025, 34

BAG: 30-jährige Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen des PSV, ArbRB 2025, 34

Grimm, Detlef, Arbeitsrechtliche Auswirkungen der neuen Regeln für transgeschlechtliche Menschen, ArbRB 2025, 34-35

Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften beschlossen, ArbRB 2025, 35

BAG-Terminvorschau März 2025, ArbRB 2025, 35

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 19.12.2024 - C-531/23 / Schewiola, Sascha, Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte, ArbRB 2025, 36

BAG v. 17.10.2024 - 8 AZR 172/23 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Unwirksamkeit uneingeschränkter und ewiger Geheimnisschutzklauseln (“Catch-all-Klauseln“), ArbRB 2025, 36-37

BAG v. 19.9.2024 - 8 AZR 21/24 / Hülbach, Henning, Kein Entschädigungsanspruch nach dem AGG bei unzulässiger Rechtsausübung, ArbRB 2025, 37-38

LAG Köln v. 11.7.2024 - 6 Sa 579/23 / Range-Ditz, Daniela, Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis muss den Grundsätzen billigen Ermessens entsprechen, ArbRB 2025, 38-39

LAG Berlin-Brandenburg v. 2.7.2024 - 19 Sa 1150/23 / Hülbach, Henning, Viermonatige Probezeit bei einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnis unwirksam, ArbRB 2025, 39-40

ArbG Mainz v. 14.8.2024 - 4 Ca 1424/22 / Range-Ditz, Daniela, Zwei-Wochen-Frist für die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Schwangeren nicht EU-rechtskonform, ArbRB 2025, 40-41

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 28.1.2025 - 1 AZR 33/24 / Markowski, Jürgen, Kein Anspruch der Gewerkschaft auf Herausgabe der dienstlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter, ArbRB 2025, 41-42

BAG v. 23.10.2024 - 5 AZR 82/24 / Groeger, Axel, Abstandsgebot zur tariflichen Vergütung bei der Vergütung von AT-Angestellten, ArbRB 2025, 42-43

LAG Niedersachsen v. 1.10.2024 - 11 TaBV 19/24 / Lunk, Stefan, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Personalfragebögen, ArbRB 2025, 43-44

LAG Niedersachsen v. 16.10.2024 - 8 TaBVGa 70/24 / Braun, Axel, Keine einstweilige Verfügung gegen Arbeitgeber in Bezug auf die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds, ArbRB 2025, 44-45

Sonstiges Recht

BAG v. 2.7.2024 - 3 AZR 247/23 / Kroll, Sebastian, Voraussetzungen für eine Verschlechterung konzernweiter Versorgungsregeln – “Drei-Stufen-Modell“, ArbRB 2025, 45-46

BAG v. 20.8.2024 - 3 AZR 286/23 / Kroll, Sebastian, Abweichende Regelungen zur Entgeltumwandlung durch Tarifvertrag, ArbRB 2025, 46

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Niklas, Thomas / Dienst, Nicola, Whistleblowing mit Hintergedanken: Missbrauchspotential des Hinweisgeberschutzgesetzes, ArbRB 2025, 47-50

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Compliance in Unternehmen. Es verfolgt das Ziel, hinweisgebende Personen zu ermutigen, Missstände und illegales Verhalten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Angst vor Repressalien zu melden. Damit dient es der Förderung von Transparenz, Integrität und Rechtsstaatlichkeit in Unternehmen. Wie bei jedem Gesetz mit Schutzvorschriften zugunsten bestimmter Personengruppen, besteht aber auch beim Hinweisgeberschutzgesetz die Gefahr des Missbrauchs zur Erlangung persönlicher Vorteile. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Funktionsweise des Gesetzes, analysiert mögliche Missbrauchsrisiken und zeigt mit konkreten Handlungsempfehlungen auf, wie Arbeitgeber solche Risiken identifizieren und einem Missbrauch vorbeugen können.

Kleinebrink, Wolfgang, Die Bedeutung der Monokausalität der Arbeitsunfähigkeit im Entgeltfortzahlungsrecht, ArbRB 2025, 50-54

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er infolge Krankheit die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Fraglich ist jedoch, ob dieser Anspruch auch besteht, wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit aus anderen Gründen nicht arbeiten muss. Mit dieser für die Personalpraxis wichtigen Frage befasst sich der nachfolgende Beitrag, der auch die neuere Rechtsprechung des BAG zu den Wirkungen von Beschäftigungsverboten berücksichtigt.

Wortmann, Florian, Schutz von am Unternehmen beteiligten Organmitgliedern durch das Betriebsrentengesetz, ArbRB 2025, 54-57

Der Schutzbereich des BetrAVG ist aus dem Wortlaut des Gesetzes nur unzureichend zu erschließen. Für gesellschaftsrechtlich am Unternehmen beteiligte Organvertreter ergeben sich sowohl hinsichtlich des persönlichen als auch hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs des Gesetzes Besonderheiten. BGH und BAG haben die diesbezüglichen Anforderungen konkretisiert und in ihrer Rechtsprechung typisierend Fallgruppen herausgebildet, die eine Orientierung ermöglichen.

Moderegger, Christian, Neues aus dem Zeugniswald – Ein Wegweiser, ArbRB 2025, 57-60

Ein sehr gutes und qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument, um sich für eine neue Stelle zu bewerben. Die insoweit beim Arbeitgeber liegende Formulierungshoheit führt in der Praxis häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Deshalb ist die Kenntnis der rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Zeugnissen unerlässlich. Diese werden nachfolgend ebenso dargestellt wie die zum 1.1.2025 in das Gesetz aufgenommene Möglichkeit der Erstellung eines Zeugnisses in elektronischer Form und die aktuelle Rechtsprechung.

Reufels, Martin / Soltysiak, Laura, Mobbing unter Arbeitskollegen, ArbRB 2025, 61-64

Das Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 11.10.2023 (6 Sa 48/23) veranschaulicht die Pflichten des Arbeitgebers beim Mobbing unter Arbeitskollegen. Es werden mögliche Ansprüche von Arbeitnehmern aufgezeigt und Arbeitgebern für den Umgang mit entsprechenden Situationen konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Der Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass für einen aktuellen Überblick über diese Thematik.

Köhler, Wilfried J., Schutz von Arbeitnehmern vor der gesundheitsschädlichen Wirkung von Radon, ArbRB 2025, S001

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das die menschliche Gesundheit gefährden kann. Wird ein Radon-Vorkommen in Gebieten der Bundesrepublik festgestellt, kann das arbeitsrechtliche Pflichten für Arbeitgeber auslösen. Die Betriebsparteien – und die beratenden Kanzleien – werden sich deshalb damit beschäftigen müssen, was Radon ist, welches Gefährdungspotential es haben kann, welche gesetzlichen Regelungen bestehen und welche arbeitsschutzrechtlichen Pflichten der Gesetzgeber in bestimmten Gebieten festgelegt hat. Gleichzeitig stellen sich Fragen nach den Mitbestimmungsrechten eines Betriebsrats im Rahmen von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Fragen, die sich in einem Radon-Vorsorgegebiet stellen, und gibt Handlungsempfehlungen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom