Otto Schmidt Verlag

Heft 9 / 2017

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 9 (Erscheinungstermin: 20. September 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 1.9.2017; / ArbRB-Redaktion, Online-Dossier zum Thema “Betriebsratswahlen“, ArbRB 2017, 261

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.8.2017; / Quelle: BAG PM Nr. 35/17 vom 30.8.2017, BAG: Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang, ArbRB 2017, 261

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.7.2017 / Quelle: BAG PM Nr. 31/17 vom 27.7.2017, BAG: Unzulässigkeit einer Überwachung mittels “Keylogger“, ArbRB 2017, 261

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.8.2017; / Quelle: BAG PM Nr. 36/17 vom 30.8.2017, BAG: Zulässigkeit wiederholter Befristungen mit Schauspielern einer Serie, ArbRB 2017, 261

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.8.2017; / Quelle: BAG PM Nr. 34/17 vom 23.8.2017, BAG: Pfändungsschutz für Zulagen, ArbRB 2017, 261-262

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.8.2017; / Quelle: BAG PM Nr. 33/17 vom 23.8.2017, BAG: Rechtsweg bei Streit um Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe, ArbRB 2017, 262

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.8.2017; / Quelle: LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 15/17 vom 15.8.2017, ArbG Berlin: Unzulässige Arbeitszeit-Kontrolle bei Taxifahrern, ArbRB 2017, 262

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 8.8.2017; / Quelle: Justiz Nordrhein-Westfalen online, ArbG Köln: Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nach Freistellung, ArbRB 2017, 262

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.8.2017; / Quelle: Bundesregierung online, Neue gesetzliche Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht, ArbRB 2017, 262

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 23.3.2017 - 8 AZR 91/15 / Steffan, Ralf, Anteilserwerb kein Betriebsübergang, ArbRB 2017, 263

BAG v. 16.5.2017 - 9 AZR 572/16 / Range-Ditz, Daniela, Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis, ArbRB 2017, 263-264

BAG v. 28.3.2017 - 2 AZR 551/16 / Lunk, Stefan, Entlassungsverlangen des Betriebsrats nach § 104 BetrVG – Konsequenzen für den folgenden Kündigungsschutzprozess, ArbRB 2017, 264-265

BAG v. 27.4.2017 - 2 AZR 67/16 / Suberg, Christina, Berücksichtigung der Rentenberechtigung bei der Sozialauswahl, ArbRB 2017, 265

BAG v. 27.4.2017 - 6 AZR 119/16 / Sasse, Stefan, Altersdiskriminierung durch Altersstaffelung – Keine “Anpassung nach unten“, ArbRB 2017, 265-266

BAG v. 18.1.2017 - 7 AZR 236/15 / Groeger, Axel, Anforderungen an eine Befristung “auf Wunsch“ des Arbeitnehmers, ArbRB 2017, 266-267

BAG v. 15.2.2017 - 7 AZR 153/15 / Trebeck, Joachim, Feststellungsklage des Arbeitgebers zur Wirksamkeit einer Befristung, ArbRB 2017, 267-268

Kollektives Arbeitsrecht

EuGH v. 18.7.2017 - Rs. C-566/15 / Einfeldt, Eva, Deutsche Mitbestimmungsregeln zur Aufsichtsratswahl sind mit Unionsrecht vereinbar, ArbRB 2017, 268-269

BVerfG v. 11.7.2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. / Braun, Axel, Tarifeinheitsgesetz weitgehend verfassungsgemäß, ArbRB 2017, 269-270

BAG v. 21.3.2017 - 7 ABR 19/15 / Windeln, Norbert, Betriebsratswahl – Keine Änderung der Wählerliste am Wahltag, ArbRB 2017, 270

BAG v. 25.4.2017 - 1 ABR 46/15 / Schewiola, Sascha, Zulässigkeit einer “Belastungsstatistik“ – Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ArbRB 2017, 271

BAG v. 28.3.2017 - 1 ABR 25/15 / Grimm, Detlef, Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz – Erforderlichkeit einer Gefährdung, ArbRB 2017, 271-272

ArbG Hamburg v. 7.6.2017 - 13 BV 13/16 / Müller-Mundt, Annegret, Online-Betriebsratswahl ist nichtig, ArbRB 2017, 272-273

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Moderegger, Christian, Alle (vier) Jahre wieder: Praktische Hinweise zur Durchführung der Betriebsratswahlen, ArbRB 2017, 273-277

Zwischen März und Mai 2018 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die nachfolgende Darstellung gibt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Betriebsräte einen Überblick über das normale Wahlverfahren. Hierdurch können Verfahrensfehler, die gem. § 19 BetrVG zu einer Anfechtung bzw. Wiederholung der Wahl führen könnten, vermieden werden.

Kleinebrink, Wolfgang, Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden, ArbRB 2017, 277-280

Gewählt werden im nächsten Jahr nicht nur neue Betriebsräte, sondern auch Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter. Zu einer derartigen Wahl kann es ggf. auch früher kommen, wenn die Amtszeit zumindest einer dieser beiden Personen vorzeitig endet. Arbeitsrechtlich ist in beiden Fallgestaltungen von erheblicher Bedeutung, ob die Wahl ordnungsgemäß erfolgt ist.

Bonanni, Andrea, Wo wird gewählt?, ArbRB 2017, 280-283

Eine der wesentlichen Fragen im Vorfeld von Betriebsratswahlen ist, für welche Einheit, also für welchen Betrieb die Wahlen durchzuführen sind. Streitig kann z.B. sein, ob überhaupt eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt oder ob mehrere selbstständige Betriebe oder ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen vorliegen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Thematik.

Windeln, Norbert, Sonderkündigungsschutz im Umfeld der Betriebsratswahl 2018, ArbRB 2017, 284-286

Im zeitlichen Umfeld einer Betriebsratswahl lauert eine Reihe von Sonderkündigungsschutztatbeständen. Der Beitrag stellt diese im Einzelnen dar und weist dabei auch auf bestehende Missbrauchsgefahren hin.

Niklas, Thomas, Die Wahl des Sprecherausschusses, ArbRB 2017, 287-290

Die Vorbereitungen für die im kommenden Frühjahr stattfindenden regulären Betriebsratswahlen laufen schon an. Deutlich weniger im Fokus stehen die Wahlen der Sprecherausschüsse, d.h. der Vertretungsorgane der leitenden Angestellten i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG, die ebenfalls in diesem Zeitraum durchzuführen sind. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über das Wahlverfahren und die hierbei zu beachtenden wesentlichen Vorschriften.

Legerlotz, Christoph, Die außerordentliche Neuwahl des Betriebsrats gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG, ArbRB 2017, 290-293

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre zwischen März und Mai statt. Allerdings kann gem. § 13 Abs. 2 BetrVG auch außerhalb dieses Zeitraums eine Neuwahl geboten sein, wenn die Zahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl oder die Beschäftigtenzahl stark gesunken ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzliche Regelung und die damit verbundenen spezifischen Problemstellungen.

Hinweise zu Klagen und Anträgen

Tiedemann, Jens, Der Abbruch von Betriebsratswahlen per einstweilige Verfügung, ArbRB 2017, 293-296

Zeigen sich im Vorfeld oder bei laufenden Betriebsratswahlen Verfahrensfehler, die der Wahlvorstand nicht korrigiert, so besteht für alle Beteiligten ein Interesse daran, möglichst frühzeitig Gewissheit über die Wirksamkeit der Wahl zu erhalten. Der Aufsatz zeigt deshalb auf, unter welchen Voraussetzungen vorbeugend Rechtsschutz gegen eine fehlerhafte Betriebsratswahl zu gewähren ist, und stellt den Ablauf des Verfahrens dar.

Editorial

Betriebsratswahl 2018 – Eine “gefahrgeneigte Arbeit“?, ArbRB 2017, R3

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom