Otto Schmidt Verlag

Heft 3 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 3 (Erscheinungstermin: 20. März 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.2.2019; Quelle: BAG PM Nr. 10/19 vom 20.2.2019, BAG: Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat, ArbRB 2019, 65

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.2.2019; Quelle: BAG PM Nr. 7/19 vom 12.2.2019, BAG: Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich, ArbRB 2019, 65

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 8.2.2019; Quelle: BAG PM Nr. 6/19 vom 7.2.2019, BAG: Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen gem. §§ 312 ff. BGB, ArbRB 2019, 65

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.2.2019; Quelle: BAG PM Nr. 8/19 vom 19.2.2019, BAG: “Mindestehedauerklausel“ bei Betriebsrenten unwirksam, ArbRB 2019, 65

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.2.2019; Quelle: LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 8/19, LAG Berlin-Bdb.: Sozialplanvolumen bei schlechter wirtschaftlicher Lage, ArbRB 2019, 66

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.2.2019; Quelle: LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 7/19 vom 12.2.2019, LAG Berlin-Bdb.: Schwerbehindertenschutz bei interner Ausschreibung, ArbRB 2019, 66

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.2.2019; Quelle: AuS-Gesetzgebungsreport, Einschränkung des Kündigungsschutzes für Risikoträger beschlossen, ArbRB 2019, 66

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.2.2019; Quelle: BAG PM Nr. 11/19 vom 21.2.2019, BAG-Jahresbericht 2018: Weniger Eingänge, kürzere Verfahrensdauer, ArbRB 2019, 66

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 19.2.2019 - 9 AZR 541/15 / Schewiola, Sascha, Rechtsprechungsänderung zum Verfall von Urlaubsansprüchen – Obliegenheiten des Arbeitgebers, ArbRB 2019, 67

BAG v. 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 / Schewiola, Sascha, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei ordentlichen Kündigungen, ArbRB 2019, 67-68

BAG v. 24.10.2018 - 10 AZR 285/16 / Grimm, Detlef, Bonuszahlungen – Tatrichterlicher Bewertungsspielraum bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen, ArbRB 2019, 68-69

BAG v. 18.10.2018 - 2 AZR 374/18 / Range-Ditz, Daniela, Keine Kündigungsfrist ohne Kündigung – Unbedingte und auflösend bedingte Änderungskündigung, ArbRB 2019, 69-70

BAG v. 24.10.2018 - 7 AZR 92/17 / Reufels, Martin, Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Producers bei einer Rundfunkanstalt, ArbRB 2019, 70-71

LAG Köln v. 8.11.2018 - 6 Sa 256/18 / Lackmann, Thomas / Kanter, Anna.-M., Berechnung der Entgeltfortzahlung bei stark schwankenden Provisionen, ArbRB 2019, 71-72

Hessisches LAG v. 21.9.2018 - 10 Sa 601/18 / Hülbach, Henning, Verwertungsverbot für E-Mails eines Arbeitnehmers im Prozess, ArbRB 2019, 72-73

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 26.9.2018 - 7 AZR 829/16 / Braun, Axel, Finanzieller Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, ArbRB 2019, 73

BAG v. 29.8.2018 - 7 AZR 206/17 / Mues, Werner M., Zahlung einer pauschalen Zulage an freigestelltes Betriebsratsmitglied, ArbRB 2019, 74

BAG v. 26.9.2018 - 7 ABR 77/16 / Windeln, Norbert, Freistellung von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats durch Mehrheitsbeschluss, ArbRB 2019, 74-75

BAG v. 20.11.2018 - 10 ABR 12/18 / Markowski, Jürgen, Wirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags, ArbRB 2019, 75-76

LAG Düsseldorf v. 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18 / Esser, Patrick, Kein Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Gehaltslisten, ArbRB 2019, 76-77

LAG Düsseldorf v. 14.12.2018 - 10 Sa 96/18 / Lunk, Stefan, Betriebsvereinbarung über die Behandlung von Reisezeiten als Arbeitszeit, ArbRB 2019, 77-78

Sonstiges Recht

BAG v. 11.12.2018 - 3 AZR 400/17 / Wortmann, Florian, Altersabstandsklausel in der Hinterbliebenenversorgung – Kürzung bei mehr als zehn Jahren Altersunterschied, ArbRB 2019, 78

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Bonanni, Andrea, Lockerung des Kündigungsschutzes für Risikoträger, ArbRB 2019, 79-82

Der Bundestag hat am 20.2.2019 in zweiter und dritter Lesung das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Dieses regelt u.a., dass sog. Risikoträger in Finanzinstituten mit Blick auf den Kündigungsschutz leitendenden Angestellten gleichgestellt werden. Der Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte der Neuregelung dar und beleuchtet die verfassungsrechtlichen Bedenken, die dagegen vorgebracht werden.

Korinth, Michael H., Entschädigungsklagen von (Schein-)Bewerbern, ArbRB 2019, 82-86

Bei AGG-Klagen von Bewerbern steht nicht selten der Verdacht im Raum, dass die Bewerbung nicht wegen eines ernsthaften Interesses am Arbeitsplatz erfolgt ist, sondern nur mit dem Ziel der Durchsetzung von Entschädigungsforderungen. Der RiArbG Michael H. Korinth beleuchtet den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sog. “AGG-Hoppern“ und Scheinbewerbungen. Er orientiert sich dabei praxisnah am zeitlichen Ablauf eines Bewerbungsverfahrens.

Wortmann, Florian, Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder, ArbRB 2019, 86-89

Freigestellte Betriebsräte sind nicht mehr in den Arbeitsprozess eingebunden, haben aber einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dabei dürfen sie weder benachteiligt noch begünstigt werden. Diese Konstellation stellt besondere Anforderungen an den Arbeitgeber – zumal fortlaufend neue Rechtsprechung zu beachten ist. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die aktuellen Anforderungen.

Kleinebrink, Wolfgang, Das tarifvertragliche Maßregelungsverbot und sonstige Rechtsfolgeregelungen im Tarifvertrag, ArbRB 2019, 89-92

Zum Abschluss von Tarifverhandlungen vereinbaren die Tarifvertragsparteien regelmäßig Maßregelungsverbote. Teilweise treffen sie auch zusätzliche Regelungen, die die negativen rechtlichen Folgen der Streikteilnahme für Arbeitnehmer abmildern sollen. Der Autor stellt die rechtlichen Grundlagen derartiger Rechtsfolgeregelungen dar und zeigt anhand von Musterformulierungen Chancen und Risiken der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Dzida, Boris / Krois, Christopher, Wirksamkeit vorbehaltlos formulierter Ausschlussfristen, ArbRB 2019, 92-95

Lange Zeit war die Rechtsprechung verhältnismäßig großzügig, wenn es um die Formulierung und Wirkung von Ausschlussfristen ging. Diese zurückhaltende Linie hat das BAG in einer Reihe jüngerer Entscheidungen aufgegeben. Wer weiterhin alte Vertragsmuster nutzt oder bei Vertragsänderungen eine notwendige Anpassung versäumt, droht in die Haftungsfalle zu tappen. Der Beitrag stellt die geänderte Rechtsprechung dar und gibt Handlungsempfehlungen.

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