Otto Schmidt Verlag

Heft 6 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 6 (Erscheinungstermin: 20. Juni 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 9.5.2019; Quelle: EuGH PM Nr. 60/19 vom 8.5.2019, EuGH: Berechnung von Entlassungsentschädigungen während der Elternzeit, ArbRB 2019, 161

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.5.2019; Quelle: BAG PM Nr. 21/19 vom 16.5.2019, BAG: Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, ArbRB 2019, 161

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.5.2019; Quelle: BAG PM Nr. 22 vom 16.5.2019, BAG: Ablehnung der Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, ArbRB 2019, 161

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.5.2019; ArbRB-Redaktion, Arbeitshilfe für Betriebsräte zur Umsetzung der DSGVO, ArbRB 2019, 161

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.5.2019; Quelle: BMF online, BMF zur Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber, ArbRB 2019, 161-162

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 14.5.2019 - C-55/18 / Marquardt, Cornelia, Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, ArbRB 2019, 162-163

BAG v. 23.1.2019 - 7 AZR 733/16 / Braun, Axel, Rechtsprechungsänderung: Keine zeitliche Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbots mehr, ArbRB 2019, 163-164

BAG v. 19.12.2018 - 10 AZR 231/18 / Range-Ditz, Daniela, Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte nicht erst nach Überschreiten der regulären Vollzeit, ArbRB 2019, 164

BAG v. 7.2.2019 - 6 AZR 75/18 / Esser, Patrick, Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrags bei Missachtung des Gebots fairen Verhandelns, ArbRB 2019, 164-165

BAG v. 30.1.2019 - 5 AZR 556/17 / Grimm, Detlef, Mindestlohn beim Orientierungspraktikum – Auswirkungen von Unterbrechungen des Praktikums, ArbRB 2019, 165-166

BAG v. 11.12.2018 - 9 AZR 383/18 / Groeger, Axel, Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten, ArbRB 2019, 166-167

BAG v. 11.12.2018 - 9 AZR 298/18 / Hülbach, Henning, Beschränkung der Ablehnungsgründe für Elternteilzeit durch das Ablehnungsschreiben, ArbRB 2019, 167-168

BAG v. 12.12.2018 - 5 AZR 124/18 / Trebeck, Joachim, Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit (MTV der Chemischen Industrie), ArbRB 2019, 168

LAG Niedersachsen v. 17.1.2019 - 7 Sa 490/18 / Windeln, Norbert, Kürzung von Sonderzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit, ArbRB 2019, 169

LAG Niedersachsen v. 16.1.2019 - 2 Sa 567/18 / Lunk, Stefan, Schadensersatz wegen Verfalls des Schwerbehinderten-Zusatzurlaubs, ArbRB 2019, 169-170

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 12.2.2019 - 1 ABR 37/17 / Braun, Axel, Primärzuständigkeit der Einigungsstelle bei Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses, ArbRB 2019, 170-171

BAG v. 19.12.2018 - 7 ABR 79/16 / Markowski ,, Jürgen, Rechtsbeschwerdebefugnis entfällt mit Erlöschen des Betriebsrats, ArbRB 2019, 171-172

Sonstiges Recht

BGH v. 26.3.2019 - II ZR 244/17 / Lunk, Stefan, GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Sinn des AGG, ArbRB 2019, 172-173

BAG v. 19.2.2019 - 3 AZR 150/18 / Wortmann, Florian, Mindestehedauerklausel in Hinterbliebenenversorgung – Keine Versorgung bei Ehe von weniger als zehn Jahren, ArbRB 2019, 173

BAG v. 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 / Wortmann, Florian, Ablösung einer Versorgung, die aufgrund vertraglicher Einheitsregeln mit kollektivem Bezug zugesagt ist, ArbRB 2019, 173-174

VG Lüneburg v. 19.3.2019 - 4 A 12/19 / Jacobi, Jessica, Datenschutzrechtliche Zulässigkeit eines Ortungssystems im Beschäftigungskontext, ArbRB 2019, 174-175

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Grimm, Detlef / Singraven, Jonas, Desk-Sharing und Co-Working als neue Arbeitsplatz-Modelle, ArbRB 2019, 175-179

Zu modernen Arbeits- bzw. Bürokonzepten gehören das sog. Desk-Sharing und Co-Working. Dieser Beitrag beleuchtet die bei der Einführung dieser beiden Arbeitsplatz-Modelle auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen auf der Ebene des Individualarbeitsrechts, des Kollektivarbeitsrechts sowie des Datenschutzrechts.

Niklas, Thomas, Abänderung einzelvertraglicher Regelungen durch Betriebsvereinbarung, ArbRB 2019, 179-182

Nahezu jeder Arbeitgeber möchte Arbeitsbedingungen vereinheitlichen oder ggf. auch abändern können. Bei fehlender Öffnungsklausel im Arbeitsvertrag war dies in der Vergangenheit regelmäßig nur durch Änderungskündigung, Widerruf oder im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern möglich. Seit dem Jahr 2013 hat das BAG jedoch die Hürden für eine Abänderung durch Betriebsvereinbarung erheblich gesenkt. Der Beitrag zeigt die Rechtsprechungsentwicklung auf und gibt Hinweise für die Praxis.

Laber, Jörg, Das Einsichtsrecht des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten, ArbRB 2019, 182-185

§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein Einsichtsrecht in Bruttolohn- und -gehaltslisten. Dieses ist in zweierlei Hinsicht in die Diskussion geraten: zum einen wegen der zusätzlichen Anspruchsgrundlage im Entgelttransparenzgesetz und zum anderen wegen der neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG n.F. Der Autor stellt die Voraussetzungen des Anspruchs und die neuen Entwicklungen unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung dar.

Moderegger, Christian, Neue Aufgaben für den Wirtschaftsausschuss, ArbRB 2019, 185-188

Der Gesetzgeber hat der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in wirtschaftlichen Angelegenheiten u.a. dadurch Rechnung getragen, dass er die Mitbestimmung in diesem Bereich auf Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses beschränkt hat. Die hiermit korrespondierenden Verpflichtungen sind gleichwohl teilweise sehr umfassend und spielen vor allem in Matrixorganisationen zunehmend eine größere Rolle.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Dzida, Boris / Lang, Flavia, Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für GmbH-Geschäftsführer, ArbRB 2019, 189-191

Bei GmbH-Geschäftsführern können nachvertragliche Wettbewerbsverbote ein wichtiges Instrument zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sein. Bei der Gestaltung der entsprechenden Klausel sind allerdings strenge Anforderungen zu beachten. Diese stellen die Autoren dar und setzen sich eingehend mit einem aktuellen Beschluss des OLG München auseinander, wonach eine Klausel, die jede Art der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen verbietet, zu weit gefasst und damit unwirksam ist.

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