Otto Schmidt Verlag

Heft 1 / 2020

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 1 (Erscheinungstermin: 20. Januar 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Einheit des Verhinderungsfalls, ArbRB 2020, 1

BAG: Wegfall des Haftungsprivilegs des Arbeitgebers nur bei doppeltem Vorsatz, ArbRB 2020, 1

BAG: Schadensersatz bei unwirksamer Versetzung, ArbRB 2020, 1

BAG: Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune, ArbRB 2020, 1

LG Hamburg: Werbung für Krankschreibung per WhatsApp unzulässig, ArbRB 2020, 1

Grimm, Detlef, Die elektronische AU-Bescheinigung kommt ab dem 1.1.2022, ArbRB 2020, 1-2

Beitragsentlastung für Betriebsrentner ab dem 1.1.2020, ArbRB 2020, 2-3

Weitere Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum Jahreswechsel, ArbRB 2020, 3

BAG-Terminvorschau Februar 2020, ArbRB 2020, 3

Rechtsprechung

BAG v. 13.8.2019 - 1 AZR 213/18 / Schewiola, Sascha, Zulässigkeit einer verschlechternden Betriebsvereinbarung vor einem Betriebsübergang, ArbRB 2020, 3-4

BAG v. 28.8.2019 - 5 AZR 425/18 / Braun, Axel / Sturm, Ann-Berit, Auskunftsanspruch eines Berufskraftfahrers über seine Arbeitszeit im Rahmen eines Überstundenvergütungsprozesses, ArbRB 2020, 4

BAG v. 21.8.2019 - 7 AZR 572/17 / Hülbach, Henning, Sachgrundbefristung bei einem “Projekt“ in Abgrenzung von Daueraufgaben, ArbRB 2020, 5

BAG v. 12.6.2019 - 4 AZR 363/18 / Jacobi, Jessica, Eingruppierung – Nennung eines Tätigkeitsbeispiels in mehreren Entgeltgruppen, ArbRB 2020, 5-6

BAG v. 23.7.2019 - 9 AZR 372/18 / Müller-Mundt, Annegret, Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei einer tariflichen Altersfreizeit, ArbRB 2020, 6-7

LAG Köln v. 26.9.2019 - 6 Sa 226/19 / Esser, Patrick, Befristung mehrerer Arbeitszeiterhöhungen, ArbRB 2020, 7-8

ArbG Hamburg v. 4.11.2019 - 4 Ga 3/19 / Kühnel, Artur, Brückenteilzeit im Blockmodell mit verstetigt reduziertem Entgelt, ArbRB 2020, 8-9

ArbG Siegen v. 17.7.2019 - 3 Ca 500/19 / Markowski, Jürgen, Eigenkündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt keine Kündigung des Arbeitgebers wegen Abkehrwillen, ArbRB 2020, 9

BAG v. 22.10.2019 - 1 ABR 13/18 / Steffan, Ralf, Mitbestimmung bei Einstellungen – Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei einer Einstellung in mehreren Betrieben, ArbRB 2020, 9-10

BGH v. 24.9.2019 - 1 StR 346/18 / Windeln, Norbert, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen – Rechtsprechungsänderung zum Vorsatz bei § 266a StGB, ArbRB 2020, 10-11

BGH v. 24.9.2019 - II ZR 192/18 / Grimm, Detlef, Kein Anspruch eines Vorstands auf Sonderzahlungen nach billigem Ermessen bei Freiwilligkeitsvorbehalt, ArbRB 2020, 11-12

BSG v. 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R / Lunk, Stefan, Sozialversicherungspflicht für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, ArbRB 2020, 12-13

LAG Schleswig-Holstein v. 19.9.2019 - 5 Ta 94/19 / Esser, Patrick, Verpflichtung zur Kenntnisnahme von per beA zugestellten Dokumenten, ArbRB 2020, 13

AG München v. 4.9.2019 - 155 C 6191/19 / Schäder, Gerhard, Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Aufhebungsvertrag ohne angedrohte Kündigung, ArbRB 2020, 13-14

Beiträge für die Beratungspraxis

Marquardt, Cornelia / Zenkert, Michaela, Der Datenauskunftsanspruch im Arbeitsverhältnis, ArbRB 2020, 15-18

Seit Inkrafttreten der DSGVO stellt sich für Unternehmen zunehmend die Frage, wie der Umgang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die Beziehung zu ihren Arbeitnehmern praktisch zu bewerkstelligen ist. Dies gilt insbesondere für den Datenauskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Ziel des Beitrags ist es, einen Überblick über die Voraussetzungen sowie den Umfang des Auskunftsanspruchs zu geben und eine praxisnahe Anleitung für den Umgang hiermit zu vermitteln.

Oberthür, Nathalie / Mantel, Daniel, Sanktionen bei Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers, ArbRB 2020, 18-21

Folgende Situation dürfte sich nahezu alltäglich in deutschen Betrieben ereignen: Es ist Dienstbeginn und der zum Dienst eingeteilte Arbeitnehmer ist nicht anwesend. Er erscheint verspätet – seien es nur wenige Minuten oder gar mehrere Stunden. Oftmals wird sich der Arbeitgeber dann folgende Fragen stellen: Kann die Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers sanktioniert werden? Und wenn ja, wie? Ist es zulässig, eine Ermahnung, Abmahnung oder gar eine Kündigung auszusprechen? Die Autoren beleuchten die einschlägige Rechtsprechung und geben griffige Orientierungshilfen.

Grimm, Detlef / Vitt, Tillmann, Neue Entwicklungen im Arbeitskampfrecht, ArbRB 2020, 21-25

Wie die zunehmend deregulierende Rechtsprechung des BAG erkennen lässt, ist das Arbeitskampfrecht von einem neuen Verständnis der Kampfmittelwahlfreiheit geprägt. Daraus folgt eine größere Bewegungsfreiheit im Arbeitskampf, aber auch Unsicherheit, wie weit diese neue Freiheit reicht. Der Beitrag zeichnet die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen nach und stellt die Möglichkeiten der Tarifparteien im Arbeitskampf dar.

Kleinebrink, Wolfgang, Der Ausstieg aus freiwilligen Betriebsvereinbarungen, ArbRB 2020, 25-28

Bei der freiwilligen Zusage von Leistungen in einer Betriebsvereinbarung hängt es von ihrem konkreten Inhalt ab, ob und ggf. in welchem Umfang Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen. Spätestens wenn der Arbeitgeber die Verpflichtungen aus der Betriebsvereinbarung nicht mehr erfüllen will und diese deshalb kündigt, wird diese Frage bedeutsam. Vor diesem Hintergrund stellt der Autor die verschiedenen Arten freiwilliger Betriebsvereinbarungen und die Folgen einer Kündigung dar.

Anton-Dyck, Jeannine / Böhm, Annett, Die Höhe der Abfindung bei Auflösungsanträgen nach §§ 9, 10 KSchG – Unberechenbar?, ArbRB 2020, 28-32

§ 9 KSchG eröffnet die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden, wenn die Kündigung rechtsunwirksam ist. Im Fall einer ordentlichen Kündigung können beide Arbeitsvertragsparteien einen Auflösungsantrag stellen. Bei einer außerordentlichen Kündigung hat nur der Arbeitnehmer ein Antragsrecht. Der Beitrag geht der Rechtsprechung zur Höhe des Abfindungsanspruchs aus §§ 9, 10 KSchG nach.

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