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Bundesregierung beschließt weitere arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen

Das Bundeskabinett hat heute mehrere arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket vom 3. Juni 2020 verabschiedet. Der Kabinettbeschluss sieht neue Hilfen zur Ausbildungsplatzsicherung sowie zur finanziellen Entlastung der Kommunen vor.

Hintergrund:

Junge Menschen sollen auch im Corona-Jahr 2020 eine berufliche Perspektive haben. Mit der Ausbildungsprämie sollen möglichst viele Ausbildungsplätze erhalten bleiben. Darüber hinaus soll mit den Beschlüssen den Kommunen geholfen werden. Viele leiden unter den gestiegenen Ausgaben für die Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Bund weitet seine Unterstützung deshalb aus und entlastet die Kommunen finanziell in noch größerem Umfang als bisher.

Zu den geplanten Maßnahmen zählen neue Hilfen im Rahmen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern", eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Entlastung der Kommunen in den neuen Ländern bei Rentenzahlungen.

Wesentliche Inhalte:

  • Ausbildungsplätze sichern
    Die neuen Hilfen im Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten weiter ausbilden. Diese sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildungsaktivitäten aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.
    Für jeden Monat, in dem der Arbeitsausfall im Betrieb bei mindestens 50 Prozent liegt, übernimmt der Staat bis Ende des Jahres 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Wer es schafft, sein Ausbildungsniveau stabil zu halten bzw. sogar weiter auszubauen, erhält eine Prämie. Pro Ausbildungsvertrag gibt es dann 2.000 bzw. 3.000 Euro für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Außerdem wird auch die zeitweise Übernahme von Azubis im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung gefördert. Unternehmen können darüber hinaus pro aufgenommenem Azubi 3.000 Euro erhalten, wenn der eigentliche Arbeitgeber pandemiebedingt insolvent ist.

 

  • Höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung
    Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende tragen die Kommunen. Besonders dort, wo die Arbeitslosigkeit hoch und die Einkommen niedrig sind, bedeutet dies hohe Belastungen für die Kommunen. Bislang hat sich der Bund an den Kosten der Unterkunft mit bis zu 49 Prozent beteiligt. In Zukunft wird er dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen. Dies entspricht 3,4 Milliarden Euro pro Jahr und hilft insbesondere Kommunen, die hohe Sozialausgaben haben.
    Die Kommunen sollen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein, da sie die Bedingungen vor Ort besser kennen. Durch eine Grundgesetzänderung wird sichergestellt, dass auch mit der höheren Bundesbeteiligung eine Bundesauftragsverwaltung im SGB II ausgeschlossen bleibt.

 

  • Entlastung der Kommunen in den neuen Ländern bei Rentenzahlungen
    Mit einer Änderung im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) wird der von den neuen Ländern im Beitrittsgebiet zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR dauerhaft von 60 Prozent auf 50 Prozent vermindert. Dies entlastet die Haushalte der neuen Länder deutlich, so dass finanzielle Spielräume zur Stärkung der kommunalen Investitionen entstehen.

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.07.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln