Otto Schmidt Verlag


Bundesrat will vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern

Der Bundesrat fordert, dass Soloselbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Pandemie weiterhin zu unterstützen. In einer am 6. November 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

I. Verfahren

06.11.2020 Beschluss des Bundesrates

II. Wesentlicher Inhalt

Soloselbstständige aus dem Kulturbereich leiden besonders unter den Beschränkungen durch Corona. Veranstaltungen, Theateraufführungen oder Konzerte dürfen nicht mehr stattfinden. Musikerinnen und Musiker, Autorinnen und Autoren, aber auch selbstständige Tontechnikerinnen und Tontechniker haben zurzeit große Probleme, Geld zu verdienen.

Der Bundesrat fordert daher, dass Selbstständige, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, auch im nächsten Jahr einfach und unbürokratisch existenzsichernde Unterstützung erhalten, ohne ihre Altersvorsorge- oder Betriebsvermögen antasten zu müssen.

Die derzeitige Ausnahmeregelung zur vereinfachten Grundsicherung für Selbstständige läuft eigentlich zum Jahresende aus. 

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.11.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln