Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einem Gesetzesbeschluss zu Entschädigungen bei Kita- und Schulschließungen zuzugestimmt. Die entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hatte der Bundestag kurzfristig an das Gesetz über eine Corona-Sonderzahlung für Besoldung-und Wehrsoldempfänger angefügt.
I. Hintergrund
Eltern, die aufgrund von Kita- und Schulschließungen dazu genötigt sind ihr Kind zu Hause zu betreuten oder auf Online-Unterricht umsteigen müssen, sollen durch Geldzahlungen vom Staat entlastet werden. Die Auszahlung soll über den Arbeitgeber erfolgen.
II. Wesentliche Inahlte
Wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Schul- oder Betriebsferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen, kann eine Entschädigung beansprucht werden.
Voraussetzungen sind:
- Keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind
- Sorgeberechtigung für ein Kind, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und hilfebedürftig ist
Umfang der Entschädigung:
- Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich
- Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter - beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende
- Der Maximalzeitraum kann über mehrere Monate verteilt werden
Die Bundesregierung leitet das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und verkündet den Text danach im Bundesgesetzblatt. Die Regelung soll dann mit Wirkung zum 16. Dezember 2020 in Kraft treten und damit bereits den begonnen Lockdown erfassen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.12.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln