Der Bundestag hat das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird auch eine Regelung zur Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) umgesetzt.
Demnach erhielten Beschäftigte die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen. Damit werde das BEM insbesondere in Betrieben ohne Interessensvertretung gestärkt, betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/29328) auf eine Kleine Anfrage (19/28724) der Fraktion Die Linke zur Nutzung des BEM durch Beschäftigte.
Das BEM sei auch ein geeignetes Mittel, um Beschäftigten mit Corona-Spätfolgen den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern. Es werde jedoch unabhängig von einer speziellen Erkrankung oder Diagnose angewendet, schreibt die Regierung weiter. "Aus der Corona-Pandemie ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine besonderen Handlungsbedarfe. Das BEM stellt einen unverstellten, verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess dar, der sich unabhängig von einer Erkrankung nach den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet", heißt es in der Antwort.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.05.2021,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln