Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
Zum 31.1.2023 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Richtlinie 2019/2121/EU) in Kraft.
Die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen zum grenzüberschreitenden Formwechsel und zur grenzüberschreitenden Spaltung werden in dem neuen Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG) umgesetzt. Daneben erfordern die Neuerungen zum Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung auch punktuelle Änderungen des bereits geltenden Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG).
Nach der Neuregelung verhandelt zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ein aus Arbeitnehmervertretern bestehendes besonderes Verhandlungsgremium mit der Leitung des Unternehmens die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung in den aus der grenzüberschreitenden Umwandlung resultierenden Gesellschaften. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, so sichern gesetzliche Auffangregelungen die bislang im Unternehmen bestehenden Mitbestimmungsrechte auch in den aus der grenzüberschreitenden Umwandlung resultierenden neuen Gesellschaften.https://online.otto-schmidt.de/db/dokument?id=ag.2022.13.i.0457.01.a
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