Otto Schmidt Verlag

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Virtuelle Betriebsversammlungen

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 können seit dem 17.9.2022 folgende Versammlungen bzw. Sitzungen wieder virtuell bzw. per Videokonferenz abgehalten werden:

  • Betriebsversammlungen,
  • Versammlungen der leitenden Angestellten,
  • Sitzungen der Einigungsstelle, der Heimarbeitsausschüsse und der Gremien nach dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz.

Die Regelungen sind befristet bis zum 7.4.2023.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.12.2022 16:24
Quelle: BMAS PM v. 20.12.2022

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