Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Virtuelle Betriebsversammlungen
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 können seit dem 17.9.2022 folgende Versammlungen bzw. Sitzungen wieder virtuell bzw. per Videokonferenz abgehalten werden:
- Betriebsversammlungen,
- Versammlungen der leitenden Angestellten,
- Sitzungen der Einigungsstelle, der Heimarbeitsausschüsse und der Gremien nach dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz.
Die Regelungen sind befristet bis zum 7.4.2023.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.12.2022 16:24
Quelle: BMAS PM v. 20.12.2022