BAG-Jahresbericht 2022: Das deutsche Arbeitsrecht wird immer europäischer
Die BAG-Rechtsprechung im vergangenen Jahr war einmal mehr besonders von der Durchdringung des deutschen Arbeitsrechts durch das europäische Arbeitsrecht geprägt. Darauf hat die Präsidentin des BAG Inken Gallner bei der Vorstellung des BAG-Jahresberichts 2022 hingewiesen. Sie verwies insoweit beispielhaft auf die urlaubsrechtlichen Entscheidungen des EuGH vom 22.9.2022 in den Sachen Fraport u.a. und LB (Rs. C-518/20, C-727/20 u. C-120/21, ArbRB 2022, 291 [Windeln]) sowie die Folgeentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 245/19 u. 9 AZR 266/20) und 31.1.2023 (Az. 9 AZR 244/20 u. 9 AZR 456/20). Außerdem sprach sie die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung an, die erhebliche Kontroversen in Wissenschaft und Praxis ausgelöst haben (EuGH v. 14.5.2019 – C-55/18 – [CCOO], ArbRB 2019, 162 [Marquardt], u. BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, ArbRB 2023, 9 [Hülbach]).
Das BAG im Jahr 2023: Viele Verfahren zu Nachtarbeitszuschlägen
Die BAG-Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass der Zehnte Senat des BAG im Verlauf des Jahres 2023 über eine Vielzahl von Fällen entscheiden wird, in denen es um tarifliche Nachtarbeitszuschläge geht (Termine: 22. Februar, 22. März, 24. Mai und 28. Juni 2023). Auf der Grundlage vieler verschiedener Tarifverträge stellt sich die Frage, ob niedrigere Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit an das höhere Niveau der Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit angepasst werden müssen.
BAG-Jahresstatistik: Weiter abnehmende Zahl der Eingänge und schnellere Erledigungen
Im vergangenen Jahr gingen 1.266 Sachen ein. Davon waren 31,52 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.283 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 25 % erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 4,32 %. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 925 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren betrug fünf Monate und vier Tage.
Der BAG-Jahresbericht im Volltext und zum Download
Die Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts eingesehen werden. Hier (PDF-Datei - 75 Seiten) geht es direkt zum Jahresbericht.