Otto Schmidt Verlag

Aktuell im ArbRB

Back to Office - Der lange Weg zurück in den Betrieb -- Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice beenden? (Steffan/Welslau/Pepping, ArbRB 2024, 115)

Nach der Homeoffice-Euphorie der letzten Jahren fragen sich aktuell immer mehr Unternehmen, ob und ggf. in welchem zeitlichen Umfang sie zukünftig wieder verstärkt auf physische Büroarbeit setzen sollen. Was sind die Treiber für diese Entwicklung und vor allem: Geht das einfach so? Tatsächlich stellen sich hierbei mannigfache arbeitsrechtliche Fragen, insbesondere zum Direktionsrecht, zur betrieblichen Übung, zur Betriebsratsbeteiligung und zum Bestandsschutz, die der Beitrag beleuchtet.

I. Die Entwicklung mobiler Arbeit
1. Treiber für hybrides Arbeiten
2. Treiber für „Back to Office“
II. Rechtsgrundlagen hybriden Arbeitens
1. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
2. Der Arbeitsvertrag
3. Konkludente Vertragsänderung und betriebliche Übung
4. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
III. Der Weg zurück zum Büro
1. Beendigung durch den Arbeitgeber
a) Pflichtverletzungen
b) Individual- oder kollektivrechtliche Regelung
c) Änderungskündigung
2. Mitbestimmung des Betriebsrats
a) § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG
b) § 99 BetrVG
c) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
IV. Summa


I. Die Entwicklung mobiler Arbeit


1. Treiber für hybrides Arbeiten
Vor der Pandemie war mobiles bzw. hybrides Arbeiten die Ausnahme, in der Pandemie war es eine Notwendigkeit und jetzt ist es eine Selbstverständlichkeit – jedenfalls für einen Großteil der Arbeitnehmer. Vorteile aus der Sicht der Arbeitgeber sind:

  • eine bessere Ausgangslage beim Recruiting,
  • Ersparnisse bei der Anmietung von Büroflächen,
  • eine bessere Unternehmenskultur durch die Förderung von Nachhaltigkeit und eigenverantwortlicher Tätigkeit bei höherer oder zumindest gleichbleibender Produktivität.

2. Treiber für „Back to Office“
Vielfach befürchtete negative Aspekte des mobilen bzw. hybriden Arbeitens sind:

  • Arbeitnehmer identifizieren sich weniger mit dem Team, Bereich und Arbeitgeber,
  • die Zusammenarbeit verschlechtert sich,
  • die Innovationskraft lässt nach und
  • es kommt zu Produktivitätseinbußen.

Führungskräfte kritisieren vielfach, dass die Möglichkeit zum hybriden Arbeiten zu flexibel gestaltet worden ist. Dabei treibt sie auch ein Kontrollverlust um: Sie wissen nicht mehr genau, was ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit tun. Nach einer Umfrage von KPMG aus 2023 gehen 68 Prozent der deutschen CEO davon aus, dass ihre Angestellten innerhalb der nächsten drei Jahre wieder in Vollzeit ins Büro zurückkehren werden.

Beraterhinweis
Die Aussagekraft von Studien zu diesem Thema ist allerdings begrenzt. Zu unterschiedlich sind die rechtlichen Grundlagen und persönlichen Einschätzungen in den Unternehmen. Richtigerweise ist die Forcierung von „Back-to-Office“-Aktivitäten das Resultat eines unternehmerischen Abwägungsprozesses, der neben den diversen hard- und soft-facts auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen muss, um bei der Umsetzung keinen Schiffbruch zu erleiden.

II. Rechtsgrundlagen hybriden Arbeitens
Die rechtliche Grundlage für die Einführung hybrider Arbeit ist auch bei der Rückholung des Arbeitnehmers in den Betrieb zu beachten. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass es keinen ...
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2024 11:37
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite