Otto Schmidt Verlag

EuGH v. 20.6.2024 - C-540/22

Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Mitgliedstaat darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben

Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Der Mitgliedstaat, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben.

Der Sachverhalt:
Ein slowakisches Unternehmen hat ukrainische Arbeitnehmer an ein niederländisches Unternehmen entsandt, um im Hafen von Rotterdam einen Auftrag zu erledigen. Die ukrainischen Arbeitnehmer haben eine befristete slowakische Aufenthaltserlaubnis. Nach niederländischem Recht müssen sie nach 90 Tagen auch eine niederländische Aufenthaltserlaubnis einholen und Gebühren dafür zahlen. Das niederländische Gericht, bei dem die ukrainischen Arbeitnehmer Widersprüche eingelegt haben, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die niederländische Regelung mit dem freien Dienstleistungsverkehr in der EU vereinbar ist.

Der EuGH urteilte, dass der Mitgliedstaat, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben darf.

Die Gründe:
Die Pflicht für Dienstleister aus einem anderen Mitgliedstaat, für jeden entsandten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, damit er über ein Sicherheitsdokument verfügt, das die Rechtmäßigkeit ihrer Entsendung belegt, stellt eine Maßnahme dar, die geeignet ist, das Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit für solche Arbeitnehmer zu erreichen. Diese Erlaubnis belegt ihr Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat. Ferner kann auch das Ziel, das auf die Notwendigkeit gestützt wird, zu kontrollieren, dass der betreffende Arbeitnehmer keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, ein geeigneter Rechtfertigungsgrund für eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs sein.

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Gebühren, die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer, der in einen Mitgliedstaat von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen entsandt wird, zu entrichten sind, höher sind als die Gebühren, die für die Ausstellung eines Aufenthaltsnachweises an einen Unionsbürger zu entrichten sind. Es wird insoweit darauf hingewiesen, dass diese Gebühren nicht überhöht oder unangemessen sein dürfen und annähernd den Verwaltungskosten entsprechen müssen, die durch die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer solchen Erlaubnis entstehen, was das niederländische Gericht zu klären hat.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.06.2024 11:33
Quelle: EuGH PM Nr. 104 vom 20.6.2024

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