Zwei Mitarbeiter der Restaurantkette Domino’s Pizza in den USA stellten ein Video auf Youtube ein, in dem sie zeigten, wie angeblich in der Küche des Restaurants Sandwiches zur Lieferung außer Haus hergestellt wurden. Dabei wurde – satirisch übertrieben – Käse aus der Nase gezogen und auf das Sandwich gelegt. Es wurde angeblich „tödliches Gas“ auf die Salami geblasen, die schließlich auf das Sandwich kam. Innerhalb weniger Tagen wurde dieses „Spaß“-Video bei Youtube mehr als 1 Million Mal aufgerufen. Gab man „Domino’s Pizza“ in Google ein, so erschien ein Hinweis auf dieses Video in fünf der ersten zwölf Suchergebnisse. Die beiden Mitarbeiter wurden am übernächsten Tag entlassen und einen Tag später von der Polizei in Haft genommen. Für Domino’s Pizza stellte sich dies als eine große PR-Krise dar. Die Gesundheitsbehörden führten in dem entsprechenden Pizza-ÂRestaurant eine Durchsuchung durch, obwohl die beiden Mitarbeiter sofort erklärt hatten, dass das Video ein „Spaß“ gewesen sei und keines der im Video gezeigten Sandwiches in den Verkehr gegeben wurde. In Umfragen wendete sich die Verbrauchersicht von Domino’s Pizza innerhalb nur weniger Tage zum Negativen. Der entstandene Schaden für das Unternehmen war immens (vgl. Stephanie Clifford, New York Times, 15.04.2009; vgl. auch Kevin Batic and Jamie Edwards, Franchise Law Journal, Sommer 2012, S. 15 ff.).
Die Entlassung der beiden Mitarbeiter wäre auch nach deutschem Recht wirksam. ArbeitÂnehmer, die auf Youtube Videos erstellen und hierin ihren Arbeitgeber verunglimpfen, müssen sich über die hieraus ergebenden Konsequenzen für ihren Arbeitgeber bewusst sein. Schäden, die hierdurch entstehen, sind den Arbeitnehmern zuzurechnen. Dies bedeutet nicht, dass es verboten wäre, satirische Videos zu erstellen. Arbeitnehmer müssen aber streng darauf achten, dass ihr Arbeitgeber nicht identifizierbar ist.