Stellen Sie sich vor: Sie sind in einem Bewerbungsgespräch. Nachdem der Personalleiter Ihnen einige kurze Fragen zu Ihrem beruflichen Werdegang gestellt hat, klappt er seinen Laptop auf, geht auf die Facebook-Website und bittet Sie um Mitteilung Ihres Facebook-Passworts, um sich gemeinsam mit Ihnen Ihre Facebook-Seite anzuschauen.
Absurder, theoretischer Fall? Nicht ganz. Am 27. September 2012 hat Jerry Brown, Gouverneur des US-Bundesstaats Kalifornien, ein Gesetz unterzeichnet, das es Arbeitgebern verbietet, von einem Arbeitnehmer oder Bewerber die Nennung seines Benutzernamens oder Passworts für soziale Medien zu verlangen. Außerdem verbietet das Gesetz die Maßregelung von Arbeitnehmern, die sich auf eine solche Anforderung weigern, ihren Benutzernamen oder ihr Passwort zu nennen.
Auch ohne explizite gesetzliche Regelung ist eine solche Frage im Bewerbungsgespräch nach deutschem Recht unzulässig. Fragen im Bewerbungsgespräch haben einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit und den Anforderungen der Position aufzuweisen, für die sich der Bewerber interessiert. Dies galt und gilt auch schon vor Inkrafttreten der zu erwartenden neuen gesetzlichen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz.
Was zeigt uns dies? Die Privatsphäre bedarf offenbar in Zeiten der Verwendung sozialer Medien eines verstärkten gesetzlichen Schutzes, gerade weil (oder obwohl) viele Menschen Privates über die sozialen Netzwerke ungefiltert und ungehemmt in die Öffentlichkeit tragen.
Ein Kommentar
Das verwundert nicht. Offenbar soll der Bewerber die Hosen so weit runterlassen, bis man alles sieht. Diese Metapher trifft es auf den Punkt.
Es dürfte sich aber im konkreten Einzelfall um eine Person gehandelt haben, die tiefste innerste Befriedigung darin fand, die ungleiche Verhandlungsposition zwischen potentiellem Arbeitgeber und Bewerber zu zelebrieren…
Was für ein armseliges Würstchen