Im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2361) sind die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2013 veröffentlicht worden:
 1. Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung steigt im Westen auf monatlich 5.800,00 € und im Osten auf 4.900,00 €.
 2. Kranken- und Pflegeversicherung
Hier sind die Werte bundeseinheitlich gültig. Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 52.200,00 € angehoben.
 Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 47.250,00 € (3.937,50 €/Monat) angehoben.
 3. Bezugsgröße
Die für zahlreiche Sozialversicherungswerte relevante Bezugsgröße erhöht sich für das Jahr 2013 auf 2.695,00 €/Monat im Westen und auf 2.275,00 €/Monat im Osten.