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ArbRB-Blog

Die Arbeitnehmereigenkündigung – einmal anders

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Die Arbeitnehmereigenkündigung fristet – auch in der Beratungspraxis – ein juristisches Schattendasein. Umso interessanter kann es sein, sich mit orginellen Formen des Ausspruchs solcher Kündigungen zu beschäftigen. Spiegel Online gibt Anregungen. Achtung: Bitte zur Dokumentation eine schriftliche Kündigung (§ 623 BGB) nachschieben.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

Ein Kommentar

  1. Veröffentlicht 8.4.2013 um 11:59 | Permalink

    In der Tat sehr witzig, der Beitrag auf Spiegel-Online … allerdings ist meine Nummer 1 die Eigenkündigung nach Abmahnung mit Schadenersatz nach § 628 II BGB.
    Gerade bei langen Kündigungsfristen kann das ne echte Alternative sein.

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