Auch das BMAS und die Gewerkschaften (schon etwas länger) haben das Thema Industrie 4.0, Arbeiten 4.0 und vielleicht dann auch Arbeitsrecht 4.0 entdeckt. Die Personalpraxis war damit schon früher konfrontiert. Wie es aussieht, wenn Vorgesetzte nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen sind, zeigt uns die FAZ mit einem Bericht aus einem Amazon-Verteilzentrum in den USA.
Hinweis der Redaktion:
Der ArbRB veröffentlicht in den nächsten Monaten im Rahmen einer Serie verschiedene Aufsätze zum Thema „Arbeitsrecht 4.0“.
Den Auftakt macht mit Heft 11 des ArbRB (Erscheinungstermin: 20.11.2015) ein Aufsatz von Dr. Detlef Grimm mit dem Titel „Industrie 4.0 – Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht 4.0? Veränderungsbedarf in Bezug auf Arbeitszeit und -ort, Arbeitnehmerbegriff, Betriebsverfassung sowie Beschäftigtendatenschutz“.