Auf dem Heimweg vom Landesarbeitsgericht in Halle hörte ich gestern im Radio einen Bericht über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 7.10.2015 – 56 Ca 10968/15), wonach im Falle des Todes eines Arbeitnehmers der Urlaubsabgeltungsanspruch den Erben zustehen soll. Spiegel online titelt: „Urlausanspruch kann vererbt werden.“ Ich wunderte mich etwas über die Berichterstattung. Denn hatte ich mir nicht gemerkt, dass der Europäische Gerichtshof (v. 12.6.2014 – Rs. C-118/13, ArbRB 2014, 195 [Schewiola]) schon in diesem Sinne entschieden hatte und ich bereits Mandanten hierauf hingewiesen habe?
Aber ein kurzer Blick in die Datenbanken beruhigte mich. Ich hatte mich richtig erinnert. Die Entscheidung des EuGH war für mich letztes Jahr etwas überraschend und widersprach dem, was ich einmal gelernt hatte. Nun aber war die Entscheidung aus Berlin zu erwarten. Aber es ist eben ein Thema, dass viele Menschen betreffen kann. Deshalb war es wohl eine Meldung wert. Und die Presse kann ihre Berichterstattung aus dem letzten Jahr und die Schlagzeilen nochmals verwerten. Denn wie stellte Spiegel online schon letztes Jahr fest: „Auch Tote haben Recht auf Urlaub“
RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Magdeburg
www.goehmann.de