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Wann waren Sie das letzte Mal in der Kirche?

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Der Vorsitzende des DGB Nord plädiert für die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein und schlägt den Reformationstag vor. Denn der Norden habe Nachholbedarf gegenüber Bayern und den katholisch geprägten Bundesländern. Unter der Pressemitteilung des DGB wird dann auch Art. 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage in Bayern wiedergegeben. Damit sehen wir dann alle, wie gut es die Bayern haben.

Dabei geht es dem DGB weniger darum, dass möglichst viele Arbeitnehmer an diesen Tagen die Kirche besuchen können. Nein, es handelt sich bei dieser Forderung der Pressemitteilung zufolge um „einen Beitrag zur Gesundheit am Arbeitsplatz“ und eine „gerechte Verteilung“ des gemeinsam Erwirtschafteten.

Ja, Feiertage dienen (ebenso wie Sonntage) der Arbeitsruhe. Aber sie dienen auch der seelischen Erhebung. Der Feiertagsschutz ist in diesem Zusammenhang ein staatliches Angebot, dass der Einzelne annehmen wie ausschlagen kann (Korioth in Maunz/Dürig, GG, 75. EL, Art. 139 WRV Rz. 25). Dieses Angebot nehmen heute aber nur noch wenige Personen an; oder wann waren Sie das letzte Mal in der Kirche?

Aber wäre es da nicht ehrlicher, in der jetzt angestoßenen Diskussion kein kirchliches Fest als Begründung für einen Feiertag zu bemühen? Mag doch noch deutlicher gesagt werden, dass es schlicht um einen weiteren freien Tag geht. Braucht es dann noch einer Begründung wie des Reformationstages? M.E. nein, er wird hier nur als Hebel benutzt, um dem erwünschten Ziel näher zu kommen. Über die Frage der Berechtigung und der rechtlichen Machbarkeit mag dann offen diskutiert werden.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Magdeburg
www.goehmann.de

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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