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ArbRB-Blog

Ein Dank an die Politik!

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Ich habe eben meine Kinder in der Schule und im Kindergarten abgesetzt. Auf dem Weg ins Büro hörte ich dann einen Radiobericht zur befristeten Teilzeit. Es ist danach geplant, dass Arbeitnehmer zukünftig einen Anspruch auf Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit im Anschluss an eine Reduzierung der Arbeitszeit haben sollen. Das wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, die geklärt werden müssen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber infolge der Arbeitszeitreduzierung einen weiteren Arbeitnehmer (unbefristet) eingestellt hat. Kann oder muss dieser wieder gekündigt werden? Kann ich als Arbeitgeber gegenüber dem wieder Vollzeit begehrenden Arbeitnehmer eine Änderungskündigung aussprechen, damit er in Teilzeit verbleibt. (M.E. wohl nicht) Stellt die Unsicherheit, ob ein Arbeitnehmer irgendwann wieder Vollzeit arbeiten möchte, einen Befristungsgrund bei der Einstellung eines zusätzlichen Arbeitnehmers dar? Ist es ein Kündigungsgrund, wenn ein Arbeitnehmer wieder Vollzeit arbeiten möchte, so dass der zunächst nach dem Teilzeitverlangen eingestellte Arbeitnehmer wieder gekündigt werden kann? Aus welchen Gründen kann das Verlangen abgelehnt werden?

Wenn ich intensiv über diese Fragen nachdenke, fallen mir bestimmt noch mehr Fragen ein. Auch diese gesetzliche Neuregelung wird Arbeit schaffen – für Arbeitsrechtler. Einen Dank an die Politik!

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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