Telearbeit oder zeitliche und räumliche Entgrenzung der Arbeit werden im Zusammenhang mit dem Schlagwort Arbeit 4.0 diskutiert – z.B. im durch das BMAS herausgegebenen Grünbuch. Als Anwalt fühlt man sich dann also ganz modern und innovativ, wenn man sich mit diesen Themen befasst.
Und dann muss ich im Abschnitt Karrierespiegel bei Spiegel online lesen, dass bei IBM in den USA die Devise lautet „Zurück ins Büro“. Arbeitnehmer sollen wieder im Büro arbeiten. Die sich hier ergebende persönliche direkte Zusammenarbeit sei heute der Schlüssel für Innovation.
Ich glaube, dass wir die Idee von Arbeit 4.0 nicht ad acta legen müssen. Es ist eben nicht nur heiße Luft. Aber auch dies wird ein Prozess des Ausprobierens sein. Manche Lösung, die zunächst versucht wird, wird sich nicht durchsetzen. Man muss also von allen Beteiligten erwarten, dass sie sich auf den Versuch einlassen. Wenn er aber nicht überzeugt, so muss man dann auch wieder umsteuern können. Gerade im Zusammenhang mit Arbeitsort und Arbeitszeit sehe ich hier aber die Gefahr, dass sich Erwartungshaltungen bei Arbeitnehmern aufbauen, dass solche Lösungen auf Dauer beibehalten werden. Hier wird arbeitsrechtlicher Zündstoff in der Zukunft liegen.
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Hinweis der Redaktion: Mit dem Arbeitsrecht im Zeitalter von Industrie und Arbeitsrecht 4.0 befassen sich auch die diesjährigen Kölner Tage zum Arbeitsrecht. Weitere Informationen hierzu und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.