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Entgelttransparenzgesetz am 5.7.2017 im BGBl. veröffentlicht

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Im BGBl. I Nr. 44 vom 5.7.2017, Seite 2152 ff. ist das Entgelttransparenzgesetz veröffentlicht worden. Damit kann der Auskunftsanspruch der Beschäftigten nach § 10 EntgTranspG  (dazu Grimm/Freh, ArbRB 2017, 182 ff.) erstmals am 6.1.2018 geltend gemacht werden (zur Fristberechnung siehe § 25 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG).

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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