Den Eindruck habe ich immer wieder, wenn ich neu abgeschlossene Arbeitsverträge sehe. Auch heute noch findet man in aktuell abgeschlossenen Arbeitsverträgen die doppelte Schriftformklausel, obwohl das Bundesarbeitsgericht dieser schon mit seinem Urteil vom 20.5. 2008 – 9 AZR 382/07 (ArbRB 2008, 327) eine Absage erteilt hat. Natürlich findet man auch heute noch vielfach Klauseln, wonach mit der Vergütung alle Ãœberstunden abgegolten sind. Auch die Änderung des § 309 Nr. 13 BGB, wonach eine strengere Form als die Textform für die Geltendmachung von Ansprüchen nicht verlangt werden kann, ist noch nicht weit in die Praxis vorgedrungen.
Warum werden Vertragsmuster nicht gepflegt? Oder noch schlimmer: Warum werden Vertragsmuster irgendwo im Internet heruntergeladen, ohne zu wissen, wer diese dort eingestellt hat? Vielfach drängt sich der Eindruck auf, dass dem Abschluss des Arbeitsvertrags nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Aber sollte irgendwann im Streitfall ein Arbeitnehmer z.B. wegen einer unwirksamen Ausschlussfrist erhebliche Überstundenansprüche durchsetzen können, dann wird das Jammern groß sein.
Warum all dies so ist, habe ich noch nicht herausgefunden. Aber sollte ich irgendwann zu einem Ergebnis kommen, so werde ich berichten.