Am 11.10.2017 hatte ich über die heftige Kritik der LAG’s an der Rechtsprechung des BAG zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG berichtet. Auch das LAG Hessen teilt im Urteil vom 11.07.2017 – 8 Sa 1578/16 die Kritik aus Baden-Württemberg und Niedersachsen und stellt sich gegen die Rspr. des BAG. In § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sei ein zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot geregelt und dies sei nicht auf frühere Arbeitsverhältnisse beschränkt, die weniger als drei Jahre zurückliegen.
Noch mehr Vorsicht beim Vorbeschäftigungsverbot
Detlef Grimm 25.10.2017 – 15:31 |
RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).