Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Beleidigen Sie nicht Ihren Chef!

avatar  Stefan Sasse

Diesen Rat möchte man Arbeitnehmern geben. Beim Blick in unsere Lokalzeitung fand ich heute in der Rubrik „Ratgeber“ einen Bericht zum Thema „Beleidigung des Chefs kann zur Kündigung führen“. In diesem wurde dann ausführlich die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 24.1.2017 – 3 Sa 244/16 erläutert. Ich frage mich, um welchen Rat es dem Autor bei einer derartigen Darstellung geht. Soll der Arbeitnehmer einschätzen können, wie weit er mit Beleidigungen gegenüber seinem Arbeitgeber gehen kann? Eine Empfehlung o.Ä. wurde nicht ausgesprochen.

Ich bin sehr für Meinungsfreiheit, aber Beleidigungen des Arbeitgebers sind keine Form der Meinungsäußerung. Sie sind einfach ungehörig. Der Rat kann daher nur lauten: Beleidigen Sie nicht Ihren Chef! Und für Arbeitgeber kann es nur heißen: Gehen Sie wertschätzend mit Ihren Arbeitnehmern um! Dann müssen wir uns nicht mit derartigen Sachverhalten befassen.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen sich einloggen um einen Kommentar schreiben zu können.