Vier von zehn Unternehmen erlauben Homeoffice-Arbeit. Die bitkom, der Digitalverband, der sich für innovative IT-Technik und alles „Drumherum“ einsetzt, hat in einer Pressemitteilung vom 26.02.2018 darauf hingewiesen, dass 39% der Unternehmensmitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Jedes zweite Unternehmen erwartet einen steigenden Homeoffice-Anteil.
Innerhalb eines Jahres stieg der Anteil dabei um 9%-Punkte, wie eine im September 2017 durchgeführte repräsentative Umfrage bei 1350 Unternahmen ergeben hat. Jedes zweite der befragten Unternehmen erwartet, dass der Anteil der Homeoffice-Mitarbeiter in den kommenden 5 bis 10 Jahren weiter steigen wird. Dabei gehen 46% von einer konstanten Entwicklung aus.
Wenn sich Unternehmen gegen Homeoffice entscheiden, dann erfolgt dies aus Sicht von nahezu von über 2/3 (67%), weil Homeoffice nicht für alle Mitarbeiter möglich sei und man nicht ungleich behandeln wolle. 56% der Befragten meinen, ohne direkten Austausch mit Kollegen sinke die Produktivität und 52% sind der Auffassung, dass Homeoffice generell nicht in ihren Unternehmen vorgesehen sei. Probleme mit dem Arbeitsschutz sehen 35% und weitere 32% der befragten Unternehmen haben Sorge, dass die Arbeitszeit nicht zu kontrollieren sei. Kostenfragen, die Gewährleistung von Datensicherheit sind mit jeweils nur 18% nur für eine Minderheit ein Hemmnis, ebenso wie die Sorge vor einer abnehmenden Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen (15% gaben diesen Grund an).
Eins ist sicher und aus individual- und kollektivrechtlicher Sicht notwendig: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie insbesondere Nr. 6 BetrVG müssen ebenso beachtet werden, wie eine sorgsame arbeitsvertragliche Ausgestaltung der Homeoffice-Arbeit. Dass die Grundsätze des Datenschutzes zukünftig noch stärker beachtet werden müssen, ist evident.
Es bedarf klarer Regeln für Homeoffice, wie der Bitkom-Hauptgeschäftsgeführer Dr. Bernhard Rohleder zu Recht herausgestellt hat. Näheres zur Ausgestaltung finden Sie bei Reufels/Pütz, ArbRB 2018, 26 ff., Tschöpe/Grimm, Arbeitsrecht Handbuch, 10. Aufl. 2017, Teil 6 F, Rz. 155 ff. mit einer Checkliste in Rz. 162.
Nachgeschoben: Dazu auch folgender Link zum Homeoffice für alle bei SAP aus dem heutigen Spiegel.