Die Groko hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, ein Sonderarbeitsrecht für befristete Arbeitsverhältnisse im Profisport zu schaffen (siehe dazu mein Blog vom 7.2.2018). Der heute in der FAZ veröffentlichte Artikel wirft die Frage nach Sonderregelungen für die Arbeit auf Abruf in einer anderen, für die deutsche Volksseele fast ebenso bedeutsamen Branche auf, oder?
Sonderarbeitsrecht für Biergärten
Detlef Grimm 6.3.2018 – 13:35 |
RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).