Die DSGVO ist zwar kein absolutes „Neuland“ mehr, viele Detailfragen sind aber noch offen. Bis zu ihrer Klärung durch die Rechtsprechung wird einige Zeit ins Land gehen. Die Unternehmen müssen also einstweilen mit einer gewissen Rechtsunsicherheit leben. So ist etwa für viele Datenverarbeitungstätigkeiten im Beschäftigungsverhältnis ungeklärt, ob sie auf gesetzlicher Grundlage ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sind. Um sich abzusichern, holen viele Arbeitgeber vorsorglich eine Global-Einwilligung ihrer Arbeitnehmer zu sämtlichen in Betracht kommenden Datenverarbeitungsvorgängen ein. Es ist sehr umstritten, ob ein solches Vorgehen zulässig und sinnvoll ist. Was meinen Sie?
Die ArbRB-Autoren Dr. Detlef Grimm und Dr. Jonas Kühne haben eine recht klare Haltung hierzu: Vorsorgliche Global-Einwilligungen können den übrigen beschäftigungsdatenschutzrechtlichen Compliance-Prozess nicht ersetzen, möglicherweise aber die eigene Position in Verhandlungen mit den Datenschutzbehörden stärken. Ihre weiteren Empfehlungen und eine Muster-Einwilligung finden Sie in Heft 7 des ArbRB (auch frei abrufbar im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements der Zeitschrift oder Datenbank-Tests).