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ArbRB-Blog

Und wie halten Sie es mit der DSGVO?

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Die FAZ berichtet unter Bezug auf eine Studie der BITKOM , dass erst ein Viertel der Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt hat. Immerhin zwei Drittel der Unternehmen haben die DSGVO größtenteils umgesetzt.  Auch mit dem Folgen der e-Privacy-Verordnung beschäftigen sich die meisten befragten Unternehmen. Das ist gut.

Auch ich nehme in meiner Beratungspraxis wahr, dass insbesondere die Schaffung und Umsetzung von Löschkonzepten (s. hierzu von Grimm/Kühne, Löschkonzept nach der DSGVO – Alle Aufbewahrungspflichten und -rechte sowie Löschfristen bei Beschäftigtendaten im Ãœberblick, ArbRB 2018, 144) noch nicht genügend im Blickfeld ist und/oder mit hohem technischen und konzeptionellen Aufwand verbunden ist und zurückgestellt wird. Das sollte in Bezug auf Personaldaten keinesfalls so bleiben. Betriebsräte haben Unterrichtungs- bzw. Kontrollrechte nach § 80 BetrVG!

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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