Die FAZ berichtet unter Bezug auf eine Studie der BITKOM , dass erst ein Viertel der Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt hat. Immerhin zwei Drittel der Unternehmen haben die DSGVO größtenteils umgesetzt. Auch mit dem Folgen der e-Privacy-Verordnung beschäftigen sich die meisten befragten Unternehmen. Das ist gut.
Auch ich nehme in meiner Beratungspraxis wahr, dass insbesondere die Schaffung und Umsetzung von Löschkonzepten (s. hierzu von Grimm/Kühne, Löschkonzept nach der DSGVO – Alle Aufbewahrungspflichten und -rechte sowie Löschfristen bei Beschäftigtendaten im Ãœberblick, ArbRB 2018, 144) noch nicht genügend im Blickfeld ist und/oder mit hohem technischen und konzeptionellen Aufwand verbunden ist und zurückgestellt wird. Das sollte in Bezug auf Personaldaten keinesfalls so bleiben. Betriebsräte haben Unterrichtungs- bzw. Kontrollrechte nach § 80 BetrVG!