Am 14.10.2019 hat die DSK (Konferenz der Deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden) ihr Konzept zu Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO durch Unternehmen vorgelegt. Damit wird die Vorgabe des Art. 83 DSGVO ausgestaltet.
Mit dem Konzept will die DSK auch eine europäische Harmonisierung, die Art. 70 Abs. 1 Buchst. k) DSGVO vorgibt, fördern.
Bis zur europäischen Harmonisierung werden die Deutschen Datenschutzbehörden das Konzept als „Bußgeldkatalog“ anwenden. Es ist damit unmittelbar für die Praxis relevant.
Einzelheiten des Bußgeldkonzeptes finden Sie unter folgendem Link. Lesen Sie selbst. Über das Grobkonzept hatte ich am 26.9.2019 informiert.