Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der BA hat eine sehr interessante Information zum Kurzarbeitergeld nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III bei Auftragsengpässen wegen Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht. Im Regelfall lägen entweder ein unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Gründe bei Lieferausfällen aus China (oder anderswo) vor.
Kurzarbeitergeld bei Auftragsengpässen durch Covid 19 bzw. Corona
Detlef Grimm 27.2.2020 – 11:35 |
RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).