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Kurzarbeitergeld bei Auftragsengpässen durch Covid 19 bzw. Corona

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Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der BA hat eine sehr interessante Information zum Kurzarbeitergeld nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III bei Auftragsengpässen wegen Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht. Im Regelfall lägen entweder ein unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Gründe bei Lieferausfällen aus China (oder anderswo) vor.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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